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Wie berechnet man Mittellosigkeit?

 
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young miss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 375

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 19:23    Titel: Wie berechnet man Mittellosigkeit? Antworten mit Zitat

Hallo!

Auch wenn´s nervt (sorry!), es geht mal wieder um die Betreuungskosten.
Weil Person A Alkoholiker ist, seine Rechnungen nicht mehr bezahlt, weil er die Post nicht öffnet und außerdem noch ungefähr 50.000€ Schulden hat wird eine Betreuung für ihn angeordnet. Person A hat allerdings monatlich ca. 3000€ zur Verfügung (natürlich abzüglich der Rückzahlung der Kredite, Versicherungen). Sagen wir mal nach all diesen Abzügen bleiben noch ca. 1000€ zum Leben (Nahrungsmittel, Wohnkosten, Strom....).
Gilt Person A nun als mittellos oder vermögend?

Vielen Dank und Gruß, young miss
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Die Einkommensgrenze liegt beim doppelten Eckregelsatz (also 2 x 345 €) plus Kosten der Unterkunft und angemessene Versicherungsbeiträge.

Zumindest in unserem Amtsgerichtsbezirk werden Forderungen und Ratenzahlungen nicht als Kosten anerkannt.
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