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Desiderius Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 10 Wohnort: Olfen
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Verfasst am: 28.03.06, 16:14 Titel: Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht |
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Hallo!ich habe von meinem Vater (83 Schlaganfall vor 3jahren)eine bank und eine Vosorgevollmacht.Beides durch einen Notar beurkundet.Ich kann überweisungen tätigen und Geld abheben,aber ich kann kein Onlinebanking machen,und bekomme auch keine Bankkarte.Also bekomme ich natürlich auch keine Kontoauszüge.außerdem muß ich jedesmal das Original mitbringen.Die Bank hat mir nahegelegt eine Betreuung für meinen Vater zu beantagen.Er sitzt übrigends im rollstuhl und ist nicht mehr in der Lage selbst zur Bank zu gehen.was soll ich tun? |
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Lichtaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 29.03.06, 08:17 Titel: |
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Hallo,
in diesem Punkt wird Ihnen eine Betreuung nicht viel weiterhelfen. Je nach Richtlinien der Banken erhalten auch Betreuer keine Bankkarte und werden nicht für Onlinebanking zugelassen. Ich habe oft das Gefühl, dass die Beweggründe der Bank hier sind gerne einen Kunden mit etwas mehr Aufwand (Betreuung) loswerden zu wollen.
Es gibt aber auch Banken die Online-banking für Betreuer zulassen.
Das Original des Betreuerausweis und den Personalausweis müßten Sie auch bei einer Betreuung immer im Original vorlegen.
Bezüglich der Kontoauszüge gibt es meist die Möglichkeit des Postversandes oder die Ausstellung einer Karte ohne PIN, mit der man ausschließlich Kontoauszüge ziehen kann- die vergeben die Banken meist schon.
Aber wie gesagt, die Einrichtung einer Betreuung wird für die genannten Fälle nicht viel ändern. |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.03.06, 08:19 Titel: Re: Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht |
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Desiderius hat folgendes geschrieben:: | Hallo!ich habe von meinem Vater (83 Schlaganfall vor 3jahren)eine bank und eine Vosorgevollmacht.Beides durch einen Notar beurkundet.Ich kann überweisungen tätigen und Geld abheben,aber ich kann kein Onlinebanking machen,und bekomme auch keine Bankkarte.Also bekomme ich natürlich auch keine Kontoauszüge.außerdem muß ich jedesmal das Original mitbringen.Die Bank hat mir nahegelegt eine Betreuung für meinen Vater zu beantagen.Er sitzt übrigends im rollstuhl und ist nicht mehr in der Lage selbst zur Bank zu gehen.was soll ich tun? |
Hat die Bank Gründe genannt? Ich sehe jedenfalls keine Gründe für die Weigerung. Eine Vollmacht - zudem eine notarielle - muss ausreichen. Haben Sie mit dem Filialleiter gesprochen? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Desiderius Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 10 Wohnort: Olfen
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Verfasst am: 29.03.06, 08:25 Titel: bankvollmacht |
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Ich habe sogar mit der Rechtsabteilung gesprochen.Die Vorsorgevollmacht kommt erst zur Anwendung wenn mein Vater nicht mehr geschäftsfähig ist ist sagte man mir.Und auf der Bankvollmacht steht nicht drauf das ich onlinebanking machen soll.Deshalb wird es verweigert.eine Bankkarte gibt es nicht,weil ich ja jedesmal das Original der Urkunde vorlegen muß. |
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AndreasHL FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 446 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 29.03.06, 10:22 Titel: ohne |
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Hallo,
es gibt zwei Möglichkeiten: Bank wechseln (die meisten Betreuungskonten habe ich bei der (Wortsperre: Firmenname), Xyz macht ab und zu Schwierigkeiten, aber wenn man hartnäckig bleibt geht auch Online-Banking) oder die Bank schriftlich (!) darauf hinweisen, dass sie für alle Fehler haftbar gemacht wird, die dadurch entstehen, dass die Vollmacht nicht beachtet wird.
Mir geht es jedenfalls so, dass ich bei dem geschilderten Verhalten der Bank überhaupt kein Vertrauen mehr zu dieser Bank hätte. Das alleine wäre schon ein Grund für einen Bankwechsel.
Gruß
Andreas |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.03.06, 11:24 Titel: Re: bankvollmacht |
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Desiderius hat folgendes geschrieben:: | Ich habe sogar mit der Rechtsabteilung gesprochen.Die Vorsorgevollmacht kommt erst zur Anwendung wenn mein Vater nicht mehr geschäftsfähig ist ist sagte man mir. |
Das ist schlichtweg falsch. (Es sei denn, der Notar hat die Vollmacht völlig missraten formuliert...) _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Desiderius Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 10 Wohnort: Olfen
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Verfasst am: 29.03.06, 14:02 Titel: vorsorgevollmacht |
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Am Anfang der Vollmacht steht:Für den Fall dass ich die Geschäftsfähigkeit oder meine Einsichts-und Steuerungsfähigkeit verloren habe,so dass ich nicht mehr imstande bin,mein Selbstbestimmungsrecht sowie meine Gesundheits-und Vermögensangelegenheiten wirksam auszuüben bevollmächtige ich.......
liegt vielleicht hier der Fehler? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 29.03.06, 14:42 Titel: Re: vorsorgevollmacht |
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Desiderius hat folgendes geschrieben:: | Am Anfang der Vollmacht steht:Für den Fall dass ich die Geschäftsfähigkeit oder meine Einsichts-und Steuerungsfähigkeit verloren habe,so dass ich nicht mehr imstande bin,mein Selbstbestimmungsrecht sowie meine Gesundheits-und Vermögensangelegenheiten wirksam auszuüben bevollmächtige ich.......
liegt vielleicht hier der Fehler? |
Ja, hierin liegt der Fehler. Auch wenn eine solche Formulierung früher üblich war, sollte man sie heutzutage keinesfalls mehr verwenden. Woher sollen die Geschäftspartner wissen, dass die Bedingung eingetreten ist? In allen gängigen Ratgebern wird deshalb zu recht von einer solchen Formulierung abgeraten.
Ich fürchte, Sie können die Vollmacht in die Tonne kloppen und eine Betreuung beantragen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
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Desiderius Interessierter
Anmeldungsdatum: 27.03.2006 Beiträge: 10 Wohnort: Olfen
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Verfasst am: 29.03.06, 14:46 Titel: Vorsorgevollmacht |
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hätte das der Notar denn nicht wissen müssen?ich wollte es besonders gut machen,und habe extra einen Notar genommen und eine Menge Geld dafür bezahlt.Was kann ich jetzt tun? |
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