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Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht

 
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Desiderius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Olfen

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 16:14    Titel: Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht Antworten mit Zitat

Hallo!ich habe von meinem Vater (83 Schlaganfall vor 3jahren)eine bank und eine Vosorgevollmacht.Beides durch einen Notar beurkundet.Ich kann überweisungen tätigen und Geld abheben,aber ich kann kein Onlinebanking machen,und bekomme auch keine Bankkarte.Also bekomme ich natürlich auch keine Kontoauszüge.außerdem muß ich jedesmal das Original mitbringen.Die Bank hat mir nahegelegt eine Betreuung für meinen Vater zu beantagen.Er sitzt übrigends im rollstuhl und ist nicht mehr in der Lage selbst zur Bank zu gehen.was soll ich tun?
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 08:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in diesem Punkt wird Ihnen eine Betreuung nicht viel weiterhelfen. Je nach Richtlinien der Banken erhalten auch Betreuer keine Bankkarte und werden nicht für Onlinebanking zugelassen. Ich habe oft das Gefühl, dass die Beweggründe der Bank hier sind gerne einen Kunden mit etwas mehr Aufwand (Betreuung) loswerden zu wollen.

Es gibt aber auch Banken die Online-banking für Betreuer zulassen.

Das Original des Betreuerausweis und den Personalausweis müßten Sie auch bei einer Betreuung immer im Original vorlegen.

Bezüglich der Kontoauszüge gibt es meist die Möglichkeit des Postversandes oder die Ausstellung einer Karte ohne PIN, mit der man ausschließlich Kontoauszüge ziehen kann- die vergeben die Banken meist schon.

Aber wie gesagt, die Einrichtung einer Betreuung wird für die genannten Fälle nicht viel ändern.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 08:19    Titel: Re: Vorsorgevollmacht und Bankvollmacht Antworten mit Zitat

Desiderius hat folgendes geschrieben::
Hallo!ich habe von meinem Vater (83 Schlaganfall vor 3jahren)eine bank und eine Vosorgevollmacht.Beides durch einen Notar beurkundet.Ich kann überweisungen tätigen und Geld abheben,aber ich kann kein Onlinebanking machen,und bekomme auch keine Bankkarte.Also bekomme ich natürlich auch keine Kontoauszüge.außerdem muß ich jedesmal das Original mitbringen.Die Bank hat mir nahegelegt eine Betreuung für meinen Vater zu beantagen.Er sitzt übrigends im rollstuhl und ist nicht mehr in der Lage selbst zur Bank zu gehen.was soll ich tun?

Hat die Bank Gründe genannt? Ich sehe jedenfalls keine Gründe für die Weigerung. Eine Vollmacht - zudem eine notarielle - muss ausreichen. Haben Sie mit dem Filialleiter gesprochen?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Desiderius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Olfen

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 08:25    Titel: bankvollmacht Antworten mit Zitat

Ich habe sogar mit der Rechtsabteilung gesprochen.Die Vorsorgevollmacht kommt erst zur Anwendung wenn mein Vater nicht mehr geschäftsfähig ist ist sagte man mir.Und auf der Bankvollmacht steht nicht drauf das ich onlinebanking machen soll.Deshalb wird es verweigert.eine Bankkarte gibt es nicht,weil ich ja jedesmal das Original der Urkunde vorlegen muß.
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 10:22    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt zwei Möglichkeiten: Bank wechseln (die meisten Betreuungskonten habe ich bei der (Wortsperre: Firmenname), Xyz macht ab und zu Schwierigkeiten, aber wenn man hartnäckig bleibt geht auch Online-Banking) oder die Bank schriftlich (!) darauf hinweisen, dass sie für alle Fehler haftbar gemacht wird, die dadurch entstehen, dass die Vollmacht nicht beachtet wird.

Mir geht es jedenfalls so, dass ich bei dem geschilderten Verhalten der Bank überhaupt kein Vertrauen mehr zu dieser Bank hätte. Das alleine wäre schon ein Grund für einen Bankwechsel.

Gruß

Andreas
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 11:24    Titel: Re: bankvollmacht Antworten mit Zitat

Desiderius hat folgendes geschrieben::
Ich habe sogar mit der Rechtsabteilung gesprochen.Die Vorsorgevollmacht kommt erst zur Anwendung wenn mein Vater nicht mehr geschäftsfähig ist ist sagte man mir.

Das ist schlichtweg falsch. (Es sei denn, der Notar hat die Vollmacht völlig missraten formuliert...)
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Desiderius
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Olfen

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 14:02    Titel: vorsorgevollmacht Antworten mit Zitat

Am Anfang der Vollmacht steht:Für den Fall dass ich die Geschäftsfähigkeit oder meine Einsichts-und Steuerungsfähigkeit verloren habe,so dass ich nicht mehr imstande bin,mein Selbstbestimmungsrecht sowie meine Gesundheits-und Vermögensangelegenheiten wirksam auszuüben bevollmächtige ich.......
liegt vielleicht hier der Fehler?
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 14:42    Titel: Re: vorsorgevollmacht Antworten mit Zitat

Desiderius hat folgendes geschrieben::
Am Anfang der Vollmacht steht:Für den Fall dass ich die Geschäftsfähigkeit oder meine Einsichts-und Steuerungsfähigkeit verloren habe,so dass ich nicht mehr imstande bin,mein Selbstbestimmungsrecht sowie meine Gesundheits-und Vermögensangelegenheiten wirksam auszuüben bevollmächtige ich.......
liegt vielleicht hier der Fehler?

Ja, hierin liegt der Fehler. Auch wenn eine solche Formulierung früher üblich war, sollte man sie heutzutage keinesfalls mehr verwenden. Woher sollen die Geschäftspartner wissen, dass die Bedingung eingetreten ist? In allen gängigen Ratgebern wird deshalb zu recht von einer solchen Formulierung abgeraten.

Ich fürchte, Sie können die Vollmacht in die Tonne kloppen und eine Betreuung beantragen.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Desiderius
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Olfen

BeitragVerfasst am: 29.03.06, 14:46    Titel: Vorsorgevollmacht Antworten mit Zitat

hätte das der Notar denn nicht wissen müssen?ich wollte es besonders gut machen,und habe extra einen Notar genommen und eine Menge Geld dafür bezahlt.Was kann ich jetzt tun?
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