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Verfasst am: 28.03.06, 13:52 Titel: Ausbildungsversicherung: An wen wird gezahlt?
Hallo
Nehmen wir an, ein Elternteil schließt eine Ausbildungsversicherung auf ein Kind ab. Das Kind ist bis zum Ende der Versicherung als begünstigter eingetragen und die versicherung zahlt das Geld zum vorgesehenen Datum aus, jedoch an den Elternteil... Hat das Kind, das irgendwann von dieser (auf das Kind abgeschlossenen Versicherung), erfährt irgendwelche Rechtsansprüche auf das Geld oder ist es quasi freiwillig dass der Elternteil das Geld auch dem Kind zukommen lässt?
Würde mich echt freuen wenn mir jemand hierauf ne Antwort gibt
Verfasst am: 28.03.06, 13:57 Titel: Re: Ausbildungsversicherung: An wen wird gezahlt?
Ramalamadingdong hat folgendes geschrieben::
Hallo
Nehmen wir an, ein Elternteil schließt eine Ausbildungsversicherung auf ein Kind ab. Das Kind ist bis zum Ende der Versicherung als begünstigter eingetragen und die versicherung zahlt das Geld zum vorgesehenen Datum aus, jedoch an den Elternteil... Hat das Kind, das irgendwann von dieser (auf das Kind abgeschlossenen Versicherung), erfährt irgendwelche Rechtsansprüche auf das Geld oder ist es quasi freiwillig dass der Elternteil das Geld auch dem Kind zukommen lässt?
Würde mich echt freuen wenn mir jemand hierauf ne Antwort gibt
Danke im Voraus
Ich denke es hängt mit der Geschäftfähigkeit der Person zusammen.
Ist es schon 18 so hat das Kind als begünstige Person Anspruch und der Versicherer sollte nur an das Kind zahlen...
Ist es Minderjährig bekommt der Vormund das Geld, quasi zur Verwahrung für das Kind... natürlich kann dann das Geld auch weg sein bis es 18 ist
Jedoch ist die Ausbildungsversicherung dazu da, um primär die Ausbildung zu finanzieren, falls die Eltern sterben sollten... Dies scheint ja nicht ( seien SIe froh )eingetreten zu sein und Ihre Eltern haben ja schließlich auch die Beiträge gezahlt...
Das Thema Bezugsberechtigung ist ein weites Feld. Trotzdem gibt es Standardregelungen, die normalerweise gewählt werden.
Dabei ist bei einer Ausbildungsversicherung das Kind im Todesfall der Eltern widerruflich bezugsberechtigt. Im Erlebensfall sind dies aber die Eltern (=Versicherungsnehmer).
Grund:
- Versterben die Eltern, tritt der Versicherungsfall ein, d. h. die Bezugsberechtigung gilt ab jetzt als unwiderruflich. Klar, dann kann keiner dem Kind mehr das Geld wegnehmen.
- Erleben die Eltern den Ablauf der Versicherung, können sie selbst über das geld entscheiden. kann ja auch sein, dass sie sich bis dahin mit dem Kind zerstritten haben und die Lebensversicherung nur noch als eigene Geldanlage sehen...
Ich nehme an, dass bei dem beshriebenen Vertrag das Bezugsrecht genauso geregelt ist. Daher hat das Kind auch keinen Rechtsanspruch auf das Geld. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Korrigiert mich, aber bei der sog. Ausbildungsversicherung handelt es sich doch um eine Versicherung für fremde Rechnung (§§74-80, 158i VVG) - oder? Demnach sollte die Sache dort klar sein
_________________ MfG,
Duisburger
Heißt nicht "für fremde Rechnung", dass Versicherungsnehmer und Beitragszahler (=Kontoinhaber) unterschiedlich sind? Thema Geldwäschegesetz und so???? Das hat doch nichts mit der versicherten Person zu tun?! _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Heißt nicht "für fremde Rechnung", dass Versicherungsnehmer und Beitragszahler (=Kontoinhaber) unterschiedlich sind? Thema Geldwäschegesetz und so???? Das hat doch nichts mit der versicherten Person zu tun?!
Nicht ganz: Für fremde Rechnung besagt eigentlich das Versicherungsnehmer und versicherte Person personendifferent sind. Der Versicherungsnehmer muss die versicherte Person auch nicht benennen. _________________ MfG,
Duisburger
Wie geht das denn, dass man den Versicherten einer Lebensversicherung nicht benennt...?
Wie dem auch sei: Das Kind ist im obigen Fall bei der Standardbezugsberechtigung lediglich als Begünstigter eingetragen, versicherte Person ist gleich VN. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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