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Mein Sohn ist letztes Jahr schwer erkrankt. Nach einer gewissen Zeit zu Hause, ist er, wegen noch vorhandener Spätfolgen, nochmals in eine Klinik gekommen.
Unsere gesetzliche Krankenversicherung hat uns eine Kostenübernahmeerklärung zugesendet, auf der von einer stationären Heilbehandlung gesprochen wurde.
Da wir zusätzlich Privat versichert sind, haben wir umgehend unserern Versicherungsvertreter informiert, der uns mitteilte, wir sollten erstmal in die Klinik gehen und danach die Belege einreichen.
Auch auf der Aufenthaltsbescheinigung der Klinik wird von einer stationären Heilbehandlung gesprochen.
Nach dem Einreichen der Unterlagen bei der Privatversicherung, teilte diese uns mit, dass wir kein Geld bekommen würden, da mein Sohn bei einer Reha-Maßnahme gewesen sein soll.
Obwohl die gesetztliche Krankenversicherung, als auch die Klinik selbst, von einer stationären Heilbehandlung spricht, die durch die private Versicherung abgedeckt wäre, stuft die Private die Maßnahme als REHA ein.
Hallo,
ich denke nicht das es darum geht ob sie das darf, sondern ob es richtig ist.
Das lässt sich anhand Ihrer Beschreibung nicht klären. Sie sollten den Kontakt zum Vertreter suchen, um eine Klärung mit der Versicherung herbeizuführen. Ist der Kontakt nicht gut, dann direkt an den Versicherer wenden. In den eingereichten Unterlagen muss ja irgendwo der Hinweis auf eine REHA gegeben gewesen sein.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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