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Sonderkündigungsrecht bei Rücknahme der Beitragserhöhung

 
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miraalina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 12:04    Titel: Sonderkündigungsrecht bei Rücknahme der Beitragserhöhung Antworten mit Zitat

HAllo!
Wenn ein Fitness-Studio eine Beitragserhöhung ankündigt,
die niergendwo im Vertrag angegeben ist, hat man ja ein Sonderkündigungsrecht.
Was passiert aber, wenn das Studio die Erhöhung schriftlich zurücknimmt und darauf verzichtet und der Beitrag bleibt beim alten?
Hat man trotzdem noch das Sonderkündigungrecht?
Seitens des Studios wurde ja ein Versuch zum Vertragsbruch gemacht.
Danke vielmals!
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 15:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Studio gemerkt hat, es bewegt sich auf dünnem Eis und nimmt die Maßnahme zurück, so ist doch der abgeschlossene Vertrag nach wie vor gültig, ohne dass ein Nachteil für den Kunden eintritt. Dann gilt: Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). Ein Studio, das einen Fehler gemacht hat, ist jederzeit in der Lage, diesen rückgängig zu machen. Hier ist es rechtzeitig passiert, so dass sich am Vertrag nichts ändert.
Sollte das noch einmal vorkommen, kann man sich auf die jetzige Situation beziehen. Der revidierte Versuch der Verteuerung rechtfertigt eine fristkose Kündigung jedenfalls nicht.

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MfG
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