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Verfasst am: 31.03.06, 14:18 Titel: Markenrechtsverletzung u. Persönlichkeitsrecht in PC Spielen
Hallo,
anno 2003 gab es mal einen großen Rechtsstreit unseres Nationaltorhüters mit EA Sports (LINK)
über die Verwendung seines Namens und unverwechselbaren Körpers in einem PC Spiel (FIFA / Fussballmanager). Soweit so gut.
Die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) hält nun sämtliche Rechte an Logos, Namen usw. inne.
Das Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht untersagt wird, diese Logos / Namen und dergleichen zu gebrauchen, leuchtet mir noch ein.
Benutzt man jetzt auf einer PRIVATEN Homepage aber die Logos, berichtet über Fussballspiele und dergleichen, kann man auch abgemahnt werden? Man hat schließlich nicht das Recht die Logos zu verwenden, oder?
Zum Sachverhalt:
Eine private PC-Spiele Seite erstellt für diverse PC Spiele Patches mit den Originaldaten (Vereinsnamen, Logos, Spielernamen), um sie den PC-Spielern kostenlos und ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung zu stellen. Auf der Seite gibt es zwar einen Werbebanner, aber die Einnahmen belaufen sich auf rund 30 Euro und decken keinesfalls die Ausgaben für Hosting und Wartung.
Nun scheint die DFL neue Einnahmequellen entdeckt zu haben und mahnt zahlreiche dieser privaten Homepages ab.
Bezieht sich das MarkenG (und laut Unterlassungsverfügung auch das BGB) nun auf die GEWERBLICHE Nutzung oder ist dies ohne weiteres auch auf PRIVATE Nutzung anzuwenden?
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.03.06, 19:39 Titel:
Werbebanner = gewerblich (in der Regel). Da rutscht man schneller rein, als man denken mag. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 31.03.06, 20:23 Titel: Re: Markenrechtsverletzung u. Persönlichkeitsrecht in PC Spi
Doc_Debil hat folgendes geschrieben::
Eine private PC-Spiele Seite erstellt für diverse PC Spiele Patches mit den Originaldaten (Vereinsnamen, Logos, Spielernamen), um sie den PC-Spielern kostenlos und ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Verfügung zu stellen.
]
Also die meisten Add-on-Klage hat die Games-Industrie verloren (SIedler III , Diabolou.a. ). Da ging es aber um das "Einschieben in eine fremde Serie" und nicht um Kennzeichenrechte.
"Patch für XYZ.." zu sagen ist zulässig, "XYZ-Pacht" bereits kritisch. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Wo sieht das BGH oder ein anderes Gericht denn die Grenze zw. privat und gewerblich (zwecks Banner?)
Was, wenn die Banner aufgrund des Hostingangebots eingebunden werden müssen und nicht ins eigene Geldsäckel fließen?
Originaldaten für diverse PC Spiele, seien es nun FIFA, Fussballmanager, Formel1 Manager usw. sind seit JAHREN in Mode. Und nun fällt der DFL plötzlich ein, dass es da was zu holen gibt? Mir ist so, als gab es damals solche Klagen von der DFL auch gegen "Online-Manager", weiß aber nicht, was daraus geworden ist.
@ Frhr. v. Gravenreuth
Die Spielefirmen freut es sogar, dass sich die Community damit kostenlos und ehrenamtlich beschäftigt. Die haben selbstverständlich nichts dagegen. Die können gerne auch ihre "XYZ-Patches" basteln, die Community ansich macht nur Patches FÜR XYZ.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 31.03.06, 23:02 Titel:
Doc_Debil hat folgendes geschrieben::
Was, wenn die Banner aufgrund des Hostingangebots eingebunden werden müssen und nicht ins eigene Geldsäckel fließen?
Indirekt tun sie das schon, weil man ja ansonsten für werbefreien Webspace mehr bezahlen müßte.
Doc_Debil hat folgendes geschrieben::
Originaldaten für diverse PC Spiele, seien es nun FIFA, Fussballmanager, Formel1 Manager usw. sind seit JAHREN in Mode.
Was nicht heißt, daß das alles grundsätzlich zulässig ist.
Im übrigen dürfte das Problem hier nicht direkt Markenrecht bzgl. der Spiele sein ("Diablo-Patch"), sondern das Markenrecht der Vereine an ihren Logos und das Namensrecht der Spieler an ihren Namen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wo sieht das BGH oder ein anderes Gericht denn die Grenze zw. privat und gewerblich (zwecks Banner?)
Was, wenn die Banner aufgrund des Hostingangebots eingebunden werden müssen und nicht ins eigene Geldsäckel fließen?.
Dafür ist das Hosting billiger = wirtschaftlicher Vorteil!
Zitat:
@ Frhr. v. Gravenreuth
Die Spielefirmen freut es sogar, dass sich die Community damit kostenlos und ehrenamtlich beschäftigt. Die haben selbstverständlich nichts dagegen. .
Hallo,
ich würde dieses Thema gerne aufgreifen und zwar folgender Fall:
Person A betreibt einen Fußball Manager im Internet mit rund 700 Teilnehmern.
Die Mitspieler (Teilnehmer) sind virtuelle Manager eines Fußballvereins und haben die Aufgabe wärend einer virtuellen Saison das bestmögliche Ergebnis mit ihrer Mannschaft zu erzielen.
Der Spielbetrieb findet in rund 15 Ländern, über 50 Ligen mit etlichen Hundert Mannschaften statt.
Länder-, Ligen-, Vereins- und Spielernamen sind dabei aus der Realität übernommen mit Ausnahme einiger erfundener Spielernamen. (Inkl. offizieller VereinsWappen)
Dazu kommen regelmäßige Wettbewerbe wie Europacub, Weltmeisterschaft etc.
Bei dem kompletten Projekt handelt es sich um ein nicht kommerzielles Projekt, die Teilnahme am Spiel für die Manager ist kostenlos, lediglich eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Betrieb des Servers und aller anfallenden Kosten wird aus der privaten Tasche von Person A finanziert bzw. über 100% freiwillige Spenden der Mitspieler. Werbung ist selbstverständlich auch keine vorhanden!
Verstößt Person A mit dieser nicht kommerziellen Ausrichtung gegen geltendes Recht?
Darauf aufbauend eine kleine Zusatzfrage:
Im Zuge eines Gewinnspiels bittet Person A deutsche und weltweit tätige Firmen der Sport- und Computerspiele Branche um die Überlassung möglicher Gewinne.
Die angefragten Firmen erklären sich kooperativ sofern deren Produkt entsprechend im Rahmen des Gewinnspiels erwähnt wird...
(z. B. Preis 1 - Spieltitel (Erklimme einen hohen Berg ohne runter zufallen und du kommst ins nächste Level ... Spielerklärung) mit freundlicher Unterstützung von Hersteller.)
Wäre eine solche Einbindung als Werbung zu bezeichnen und würde Person A somit kommerzielle Absicht unterstellt werden können?
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