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Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung erhalten

 
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malledream
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 13:07    Titel: Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung erhalten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine dringende Frage. Mal angenommen man hätte ein anwaltliches Schreiben erhalten, wegen einer Markenverletzung.

Es wären in Internetauktionshaus [Name geändert] neue (17 Stück) Rucksäcke verkauft worden. In der Beschreibung stand geschrieben: "es steht Eastpak drauf".

Nun hat wohl ein Testkauf stattgefunden und man hat herausgefunden, dass es sich um Fälschungen handelt und es folgte ein Anwaltsschreiben, es soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

In der Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden, dass die Kosten der anwaltlichen Abmahnung aus einem Gegenstandswert von Euro 150.000, davon 1/3 Gebühr zzgl. Auslagen erstattet werden müssen. Und alle Schäden aus dem Verkauf sind zu ersetzen.

Die Verkäuft sind nicht Gewerbsmässig erfolgt.

Muss man das anerkennen?

Wie soll man sich verhalten? Was kann passieren?

Danke für Ihre Hilfe.
Gruß, malledream
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 19:40    Titel: Re: Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung erhalten Antworten mit Zitat

malledream hat folgendes geschrieben::
Die Verkäuft sind nicht Gewerbsmässig erfolgt.


17 Stück Neuware? Da muß man aber schon einige Klimmzüge für einen "Privatverkauf" machen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 20:17    Titel: Re: Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung erhalten Antworten mit Zitat

malledream hat folgendes geschrieben::


Es wären in Internetauktionshaus [Name geändert] neue (17 Stück) Rucksäcke verkauft worden. In der Beschreibung stand geschrieben: "es steht Eastpak drauf".


17 Rucksäcke spricht nicht für eine private "Ausmistaktion", das war zumindest geschäftsmäßig.

Zitat:

Nun hat wohl ein Testkauf stattgefunden und man hat herausgefunden, dass es sich um Fälschungen handelt und es folgte ein Anwaltsschreiben, es soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

In der Unterlassungserklärung soll unterschrieben werden,


So sehe ich das auch.

Zitat:

dass die Kosten der anwaltlichen Abmahnung aus einem Gegenstandswert von Euro 150.000,


Darüber kann man streiten; angemessem sind aber mindesten € 100.000,-

Zitat:

Und alle Schäden aus dem Verkauf sind zu ersetzen.

Die Verkäuft sind nicht Gewerbsmässig erfolgt.

Aber zumindest geschäftsmäßig - Welche Privatperson hat 17 Rucksäcke!!

Zitat:

Muss man das anerkennen?


Wäre zumindest empfehlenswert - und den Vorlieferanten in Regress nehmen, denn die Dinger hatten einen Rechtsmangel!

Zitat:

Was kann passieren?


Eine einstweilige Verfügung gegen Sie z.B.!
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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malledream
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Wochenendaufenthalt in Tschechien wurden also möglicherweise 17 rucksäcke billig erworben weil diese aufgeschwatzt wurden, und dann einmalig bei Internetauktionshaus [Name geändert] eingestelt. Weitere Verkäufe wären und seien nicht erfolgt.
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malledream
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

warum hat das einen Wert von Euro 100.000? Es war ja auch nie von Originalen die Rede?
Danke, malledream
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malledream
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 31.03.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine Frage: es war ja nie die Rede davon dies nochmal zu machen,.

Was für eine Konsequenz hat dann eine Einstweilige Verfügung?

Grüsse und Danke für die Antworten, malledram
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Servicer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

malledream hat folgendes geschrieben::

Was für eine Konsequenz hat dann eine Einstweilige Verfügung?


Ärger und Aufwand und noch mehr Kosten.

P.S.: Kommt davon, wenn man in Tschechien Waren kauft und anschließend übers Internet verhökern will. Der Traum vom schnellen Geld ist schneller ausgeträumt als man denkt!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

malledream hat folgendes geschrieben::
Es war ja auch nie von Originalen die Rede?


Wieso nur läßt so ein Spruch meine Sympathie für "arme Abmahnopfer" immer schlagartig in den Keller fallen? Mit den Augen rollen

Wollen Sie jetzt sagen, Sie haben bewußt Fälschungen verkauft oder wollten Sie bloß das Risiko der Echtheit auf den K abwälzen, quasi im Rahmen einer "Auktionslotterie"?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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