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Hinweis auf ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 04.04.2006 (Az.: VG 14 A 12.04):
Das VG Berlin hatte sich damit zu befassen, ob im Ausland entführte Deutsche die Kosten ihrer Befreiung tragen müssen. Diese Frage hat das VG im konkreten Fall verneint. Für einen entsprechenden Leistungsbescheid fehle schon die gesetzliche Grundlage. Vorschriften des Konsulargesetzes seien nicht einschlägig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und man darf auf die Entscheidungsgründe gespannt sein.
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