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Hallo zusammen,
meine Gemeinde fordert eine Gebühr in Höhe von 1600.-Euro für eine Doppelgarage mit Abstellraum über der Garage,das Dach ist am Hausdach mit angeschloßen!!
Es besteht kein Wohnraum und kein Frischwasser bzw Abwasseranschluß in der Garage nur reiner Nutzraum.Im Abstellraum befindet sich ein Heizkörper der durch das Wohnhaus gespeißt wird.
Für das Wohnhaus und Grundstück habe ich schon eine Wohnflächengebühr für die Wasserversorgung vor 2 Jahren bezahlt,nun wollen sie meine Garage mit einberechnen!!
Laut Satzung werden Nebengebäude die nicht an der Wasserversorgung angeschloßen sind nicht zur Wohnflächengebühr herangezogen!!
Die Gemeinde ist der Auffassung das ich diesen Bescheid zahlen muß,ich habe bereits Widerspruch eingelegt der aber an das Landratsamt weitergeleitet wurde!!
Kann mir jemand sagen ob garagen mit zur Wohnfläche zählen?
1. Welches Bundesland?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Gebühr nach Auffassung der Behörde?
Bundesland ist Bayern!!
Die Gemeinde Beruht sich auf den Heizkörper der eventuell dazuführen KÖNNTE, das der Abstellraum als Wohnraum genutzt werden kann.
Das aber völliger Blödsinn ist,weil der Raum von seiner Zugangslage nicht dafür gedacht ist und auch nur als Abstellraum genutzt wird.
Interessant wäre sicher, den Wortlaut der einschlägigen Satzungsregelung hier oder als Link nachlesen zu können. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
[quote="Erich Bauer"]Interessant wäre sicher, den Wortlaut der einschlägigen Satzungsregelung hier oder als Link nachlesen zu können.[/quote
Wortlaut des Auszuges der Satzung!!
Gebäude oder selbständige Gebäudeteile,die nach Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Wasserversorgung auslösen,werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen;das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile,die tatsächlich angeschloßen sind.Balkone,Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz,wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.[/list][/list][/url]
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