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recht.de :: Thema anzeigen - Wohnflächenberechnung für Doppelgarage/Nutzraum!!
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Wohnflächenberechnung für Doppelgarage/Nutzraum!!

 
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neodriver2000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 20:50    Titel: Wohnflächenberechnung für Doppelgarage/Nutzraum!! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
meine Gemeinde fordert eine Gebühr in Höhe von 1600.-Euro für eine Doppelgarage mit Abstellraum über der Garage,das Dach ist am Hausdach mit angeschloßen!!
Es besteht kein Wohnraum und kein Frischwasser bzw Abwasseranschluß in der Garage nur reiner Nutzraum.Im Abstellraum befindet sich ein Heizkörper der durch das Wohnhaus gespeißt wird.
Für das Wohnhaus und Grundstück habe ich schon eine Wohnflächengebühr für die Wasserversorgung vor 2 Jahren bezahlt,nun wollen sie meine Garage mit einberechnen!!
Laut Satzung werden Nebengebäude die nicht an der Wasserversorgung angeschloßen sind nicht zur Wohnflächengebühr herangezogen!!
Die Gemeinde ist der Auffassung das ich diesen Bescheid zahlen muß,ich habe bereits Widerspruch eingelegt der aber an das Landratsamt weitergeleitet wurde!!
Kann mir jemand sagen ob garagen mit zur Wohnfläche zählen?
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Shine On
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Dazu sind folgende Angabe erforderlich:

1. Welches Bundesland?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Gebühr nach Auffassung der Behörde?
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neodriver2000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Shine On hat folgendes geschrieben::
Dazu sind folgende Angabe erforderlich:

1. Welches Bundesland?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Gebühr nach Auffassung der Behörde?

Bundesland ist Bayern!!
Die Gemeinde Beruht sich auf den Heizkörper der eventuell dazuführen KÖNNTE, das der Abstellraum als Wohnraum genutzt werden kann.
Das aber völliger Blödsinn ist,weil der Raum von seiner Zugangslage nicht dafür gedacht ist und auch nur als Abstellraum genutzt wird.
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant wäre sicher, den Wortlaut der einschlägigen Satzungsregelung hier oder als Link nachlesen zu können.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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neodriver2000
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Erich Bauer"]Interessant wäre sicher, den Wortlaut der einschlägigen Satzungsregelung hier oder als Link nachlesen zu können.[/quote
Wortlaut des Auszuges der Satzung!!
Gebäude oder selbständige Gebäudeteile,die nach Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Wasserversorgung auslösen,werden nicht zum Geschoßflächenbeitrag herangezogen;das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile,die tatsächlich angeschloßen sind.Balkone,Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz,wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.[/list][/list][/url]
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft das weiter:
http://www.landesanwaltschaft.bayern.de/documents/05a02340b.pdf
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
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