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Verfasst am: 01.04.06, 16:57 Titel: Re: Kleingewerbe im Internet mit Postfach statt Straße-Abmah
superbatmann hat folgendes geschrieben::
Darf er für diesen Fehler abgemahnt werden ?
Ja, es stellt sich aber vielmehr die Frage, ob der "Amahner" überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist und ob der Abgemahnte sich nicht bereits anderweitig zur Unterlassung verpflichtet hat.
superbatmann hat folgendes geschrieben::
PS: Ferner wurde darauf hingewiesen, daß eine Telefonnummer anzugeben sei.
ich dachte imme, daß eine Abmahnung solch einer Begründung genügen muß:
Mit einer gezielten Wettbewerbshandlung wird in der Verbraucherinnen-Aufmerksamkeit die Wettbewerbs-Position einer Gewerbetreibenden verbessert - zum Nachteil ihrer Konkurrentinnen.
Dies wäre ja in dem obigen Fall eigentlich nicht gegeben.
Welchen Vorteil hätte man, indem man statt einer Straße eine Postfachadresse angiebt ?
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