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Kleingewerbe im Internet mit Postfach statt Straße-Abmahnung

 
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superbatmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 16:05    Titel: Kleingewerbe im Internet mit Postfach statt Straße-Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo,

X hat ein Kleingewerbe angemeldet und einen kleinen Webshop eingerichtet.

Nun hat er im Impressum nicht:
Max Muster
Musterstraße 1
33333 Musterstadt
max.muster@muster.de

sondern statt der Straße eine Postfachadresse angegeben.

Nun hat X eine Abmahnung in höhe von 500 Euro erhalten.


Darf er für diesen Fehler abgemahnt werden ?

PS: Ferner wurde darauf hingewiesen, daß eine Telefonnummer anzugeben sei.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 16:57    Titel: Re: Kleingewerbe im Internet mit Postfach statt Straße-Abmah Antworten mit Zitat

superbatmann hat folgendes geschrieben::
Darf er für diesen Fehler abgemahnt werden ?


Ja, es stellt sich aber vielmehr die Frage, ob der "Amahner" überhaupt zur Abmahnung berechtigt ist und ob der Abgemahnte sich nicht bereits anderweitig zur Unterlassung verpflichtet hat.

superbatmann hat folgendes geschrieben::
PS: Ferner wurde darauf hingewiesen, daß eine Telefonnummer anzugeben sei.


Richtig.
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superbatmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

ich dachte imme, daß eine Abmahnung solch einer Begründung genügen muß:

Mit einer gezielten Wettbewerbshandlung wird in der Verbraucherinnen-Aufmerksamkeit die Wettbewerbs-Position einer Gewerbetreibenden verbessert - zum Nachteil ihrer Konkurrentinnen.

Dies wäre ja in dem obigen Fall eigentlich nicht gegeben.
Welchen Vorteil hätte man, indem man statt einer Straße eine Postfachadresse angiebt ?
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