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Anwaltkosten ?????? Preiss ect

 
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Ralf-K
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 13:56    Titel: Anwaltkosten ?????? Preiss ect Antworten mit Zitat

Hallo

Ich hatte mir ein Auto gekauft und muste den Händler 370 Euro noch zahlen aber nach dem Autokauf hatte ich viele Problemme mit dem wagen so das ich die 370 Euro festgehalten habe. NUn geht die Sache vor Gericht bis jetzt habe ich alle Briefe alleine an das Gericht geschrieben. Der gegner wolllte den vergleich nicht von gericht annehmen und nun kommt es zur Mündlichen verhandlung.

FRAGE:: ich hatte bis jetzt keinen Anwalt wenn ich mir jetzt für die Gerichtverhandlung ein nehme was würde mir der ca Kosten ??
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 02.04.06, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Einfach mal über Google nach "RVG Rechner" suchen.

Generell bezweifle ich, dass ein Anwalt nur mit der Terminsgebühr zufrieden sein wird (54 €). Er wird für die Einarbeitung mindestens noch die Verfahrensgebühr (59 €) nehmen. Der Anwalt wird im jeden Fall noch etwas schriftlich machen, so dass er noch die Auslagenpauschale (20 €) fordern kann.

Sollte man sich vergleichen und die außergerichtlichen Kosten gegeneinander aufheben, kommen noch mal 45 € Einigungsgebühr hinzu.

Allerdings geht diese Rechnung nur von 370 € Streitwert aus. Wenn Sie Sachmängelansprüche geltend machen, kann es durchaus sein, dass hier noch ein höherer Streitwert entstehen kann (z.B. durch Wiederklage), so dass sich dann die Kosten noch erhöhen können.

Ach ja, dass ganze natürlich zzgl. 16 % USt.
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