Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 31.03.06, 10:14 Titel: Anwaltsrechnung ohne Abzug des Kostenvorschusses
Ein Anwalt kassierte von seinem Mandanten vor Beginn der Verfahrensführung zunächst einen Kostenvorschuß. Nach Beendigung des Verfahrens, bei dem die Gegenseite zur Kostentragung verpflichtet wurde, richtet nun der Anwalt eine Kostenrechnung an den Mandanten und fordert seine gesamten Kosten ohne Abzug des bereits vorab gezahlten Kostenvorschusses.
Ist das ein rechtmäßiges Vorgehen?
Der Kostenvorschuß wurde ohne Nennung von Einzelpositionen (Terminsgebühr, Verfahrensgebühr etc.) pauschal erhoben. Die Kostenrechnung beinhaltet die regulären Gebühren nach RVG, allerdings ohne den Betrag des bereits gezahlten Vorschusses gegenzurechnen.
Nein, natürlich nicht.
Der Anwalt muss den Kostenvorschuss in Abzug bringen.
Einfach mal reklamieren. Ich musste selbst soeben 1 Stunde meine Buchhaltungsordner nach Vorschussrechnungen durchforsten, weil ich ein Mandat abgerechnet habe, bei dem entsprechende Rechnungen vor der Softwareumstellung gestellt wurden und ich in den Anfangstagen kein Rechnungsdoppel in die Akte gelegt habe. Zudem muss man bei Vorschussrechnungen nicht zwingend eine Rechnungsnummer vergeben, so dass hier durchaus mal etwas übersehen werden kann.
Alternativ kann es natürlich sein, dass er die Rechnung nur informatorisch an den Mandanten geschickt hat, weil dieser vorsteuerabzugsberechtigt ist und daher die Umsatzsteuer nicht vom Gegner verlangt werden darf. In diesem Fall müsste aber ein Vermerk enthalten sein, dass nichts zu zahlen ist und die eigentlich vom Mandanten fällige USt mit dem Vorschuss verrechnet wurde.
Nein, natürlich nicht.
Der Anwalt muss den Kostenvorschuss in Abzug bringen.
Wenn es die selbe Angelegenheit betraf, spricht einiges dafür. Ich stimme aber Kobayashi Maru voll und ganz zu, dass man den Anwalt einfach mal fragen sollte.
[quote="Kobayashi Maru"]...haben Sie mal beim Anwalt nachgefragt, warum der Kostenvorschuß nicht berücksichtigt wurde? Warum nur wird einem Anwalt immer sofort unrechtmäßiges Verhalten unterstellt? Vielfach handelt es sich einfach nur um ein Kommunikationsproblem. Möglich, daß hier ein Fehler des Anwaltes vorliegt, aber ein Griff zum Telefonhörer sollte dies klären.[/quote]
Danke für die hilfreiche Antwort!
Der Anwalt schicke die besagte Rechnung mit Zahlungsziel von zwei Wochen und gleichzeitiger Mitteilung, daß er nach Diktat für drei Wochen verreist sein wird. Da er versehentlich nicht seine Urlaubsadresse und private Handynummer mitgeteilt hatte, besteht tatsächlich ein Kommunikationsproblem. Seine Angestellte ist scheinbar nicht mit der Buchführung vertraut und konnte keine Antwort darauf geben.
Es handelt sich im Übrigen nur um ein Verfahren, das er geführt hat und es wird aufgrund anderer Differenzen damit auch das letzte gewesen sein. Somit bleibt nur noch die Abwicklung der Kostenrechnung, die zumindest jedoch einer Richtigstellung bedarf.
Ja nun, daß Ihr Anwalt verreist ist, kann ja kein Mensch wissen!
Auch wenn es Ihnen offenbar nicht gefällt, ich bleibe bei meiner Meinung: Bevor ich jemandem etwas unterstelle, versuche ich, die Sache persönlich zu klären!
Eine stilvolle und saubere Lösung wäre, den Vorschuss abzuziehen, den Rest fristgemäß zu bezahlen und dem Anwalt einen Dreizeiler mit der Begründung zu schicken und um telefonischen Rückruf für eine Klärung zu bitten, natürlich mit dem Hinweis, dass der Rest selbstverständlich gezahlt wird, sollte der Irrtum auf Seiten des Mandanten liegen. Damit ist der "schwarze Peter" wieder beim Anwalt und er kann sich nicht auf den Schlips getreten fühlen.
"Auch wenn es Ihnen offenbar nicht gefällt, ich bleibe bei meiner Meinung: Bevor ich jemandem etwas unterstelle, versuche ich, die Sache persönlich zu klären!"
Den Versuch, die Sache unmittelbar zu klären, hat es gegeben.
Eine Unterstellung ist meinerseits nicht erfolgt, sondern lediglich von Ihnen hineininterpretiert worden. Wenn Sie sich von solchen Themenbeiträgen persönlich angegriffen fühlen, sollten Sie diese besser nicht mehr lesen. Es steht Ihnen frei, auf Beiträge zu antworten. Jedoch ist es wenig hilfreich für die Fragesteller, wenn Sie sich letztlich darauf beschränken, die Fragethemen zu interpretieren, um daraus Vorwürfe gegen die Betroffenen zu konstruieren. Das Recht auf Ihre Meinung, belasse ich Ihnen gern. Allerdings war die Kenntnisgabe derselben zumindest im vorliegenden Fall bisher wenig hilfreich.
vielen Dank für Ihre Antwort! Das ist ein wirklich hilfreicher Hinweis, den ich auch verwenden werde.
Es geht letztlich nicht darum, für erbrachte Leistungen des Anwaltes nicht zahlen zu wollen. Nur kann es nicht angehen, daß trotz erbrachter Vorschusszahlung dieser dann nicht mit verrechnet wird. Vielleicht war es ein Versehen oder vielleicht ist es auch Taktik: Mal sehen, ob der Mandant das merkt! Jedenfalls werde ich nach Rückkehr des RA nochmals das Gespräch mit ihm suchen.
Danke für die hilfreiche Antwort!
Der Anwalt schicke die besagte Rechnung mit Zahlungsziel von zwei Wochen und gleichzeitiger Mitteilung, daß er nach Diktat für drei Wochen verreist sein wird. Da er versehentlich nicht seine Urlaubsadresse und private Handynummer mitgeteilt hatte, besteht tatsächlich ein Kommunikationsproblem.
Zitat:
Den Versuch, die Sache unmittelbar zu klären, hat es gegeben.
Zitat:
Vielleicht war es ein Versehen oder vielleicht ist es auch Taktik: Mal sehen, ob der Mandant das merkt! Jedenfalls werde ich nach Rückkehr des RA nochmals das Gespräch mit ihm suchen.
Was jetzt?
Schieben sie Ihre Unzufriedenheit nicht immer anderen hier im Forum in die Schuhe, die ernsthafte Antworten auf Ihre Frage geben wollen. Sie reagieren süffisant bis sarkastisch/ironisch auf die Antworten, die aufgrund der - entsprechend den Regeln - Kürze der Fragestellungen manchmal halt nicht alles abdecken können. Da ist die Fragestellung dann halt zu ergänzen, möglichst ohne entspr. Bemerkungen.
Wer austeilt, muss aber auch einstecken können _________________ Gruß
Peter H.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.