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Schadensersatzanspruch Beschädigung am PKW

 
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Josel
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 21:06    Titel: Schadensersatzanspruch Beschädigung am PKW Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Folgendes Problem: Zwei Stellplätze nebeneinander auf einem Platz vor dem Haus.Ein Mieter zusammen mit dem Vermieter lagert kurzzeitig (von einem Nachmittag bis zum nächsten Tag zum Zeitpunkt der Sperrmüll Abholung)
besagten Sperrmüll auf seinem Stellplatz bis zur Abholung dessen. In diesem Zeitraume wird das Auto des anderen Mieters leicht beschädigt (Kratzer und Schramme).Dies wurde erst am folgenden Tag festgestellt da das Auto an diesen zwei Tagen nicht benutzt wurde.
Fragen:

Wer ist für den Schaden zur Verantwortung zu ziehen?Wer trägt die Beweislast?
Muß Anzeige erstattet werden? Oder reicht ein Brief an den Mieter und Vermieter!

Dankbar für jede hilfreiche Antwort!!!!!!!!

MfG
Josel
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.11.04, 21:34    Titel: Re: Schadensersatzanspruch Beschädigung am PKW Antworten mit Zitat

> Wer ist für den Schaden zur Verantwortung zu ziehen?

Der, der ihn verursacht hat.

> Wer trägt die Beweislast?

Der, der Ansprüche gegen den Schädiger stellen will. Er muß beweisen, daß der Beschuldigte den Schaden auch verursacht hat.

> Muß Anzeige erstattet werden?

Dürfte nichts bringen, da Sachbeschädigung i.S.d. §303 StGB nicht fahrlässig begangen werden kann. Es bleiben also nur zivilrechtliche Schritte.

> Oder reicht ein Brief an den Mieter und Vermieter!

Wenn die die Schuld zugeben, ja.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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