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Wucherzinsen oder nicht, was tun ?

 
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Filmsammler
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 09:25    Titel: Wucherzinsen oder nicht, was tun ? Antworten mit Zitat

A baut ein Mehrfamilienhaus im Jahre 2001 um. Zur Vorfinanzierung von Investitionszulage des Finanzamtes erhält A von der V Bank einen Kontokorrentkredit über 50.000.-Euro mit 10% Zinsen, abgesichert aufs ein Wohnhaus per Grundschuld mit 90% Auslauf des Verkehrswertes.
Das Finanzamt zahlt die zweite Rate der Förderung nicht aus, weil es meint, daß es keine Fördervoraussetzungen gibt, der Sachbearbeiter, der die erste Tranche bewilligt hat, hat einen Fehler gemacht. A verliert den Prozess gegen das Finanzamt und steht 2002 nun mit 50.000.-Euro Miesen bei der V Bank da.
A beantragt nun, da die Zinsen für grundschuldlich gesicherte Kredite bei knapp 5% liegen, die Umwandlung des Kontokorrentes in einen normalen Kredit und Abzahlung per Rate 1.000.-Euro pro Monat.
Die V Bank stimmt zwar einer Abzahlung in Raten zu, verweigert aber die Umwandlung in ein normales Darlehen. So hat A im Jahr 2002 einen grundschuldlich gesichertes Darlehen über 50.000.-Euro mit 10% Zinsen. Eine Umschuldung zu anderen banken ist nicht möglich, da diese eine Umschuldung ablehnen, da A über den ganzen Stress seinen Job verloren hat.
Bis zum jahr 2006 sinkt der Zinssatz allgemein für Kredite bis auf 3,5% ab. Die 10% bei der V Bank bleiben jedoch bestehen.
Anschreiben von A zu diesem Thema bleiben unbeantwortet.
Frage :
Handelt es sich bei einem Zinssatz, der doppelt so hoch ist, wie der Marktzins um Wucher und wenn ja, was kann A gegen die V Bank tun ?
Kann die Bank dem A überhaupt verweigern, hausintern seinen teuren Kredit zu normalen Konditionen umzuwandeln, oder ist die Bank berechtigt, die Situation des A,daß er nicht umschulden kann so auszunutzen, daß sie weiter 10% Zinsen nimmt ?
Hätte die Bank in den letzten 4 Jahren den variablen Zinssatz nicht anpassen müssen, und was kann A tun, wenn die Nichtanpassung gesetzweswidrig war ?
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Zinssatz, der im Grundbuch steht, ist immer um ein Vielfaches höher als der im Kreditvertrag vereinbarte Zins. Man muss selbstverständlich nicht das zurück zahlen, was im Grundbuch steht, sondern das, was im Kreditvertrag steht. Das, was im Grundbuch steht, ist nur die Sicherungshöhe. Bis zum eingetragenen Betrag plus Zinsen kann die Bank also die Haftung des Grundstücks verlangen. Tatsächlich in Anspruch nehmen (z.B. bei einer Zwangsversteigerung) darf sie natürlich nur den Betrag, der auch noch geschuldet wird. Dieser "Wucherzinseintrag" im Grundbuch erfolgt nur deswegen, weil die Zinsen steigen können und noch weitere Kosten dazu kommen.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst ist die Bank frei, ein Baudarlehen anzubieten, oder auch nicht. Bietet die Bank kein Baudarlehen an, so ist der Kunde frei, entweder das Haus zu verkaufen, eine andere Bank zu wählen oder das Angebot der Bank der Finanzierung über den KK vorzunehmen anzunehmen. Ein "Ausnutzen" der Situation des Kunden liegt allein deshalb nicht vor, weil das Verhalten der Bank klar zeigt, dass diese sich freuen würde, wenn der Kunde die Bank wechselt.

Wenn wir nun in einem zweiten Schritt Zinsen vergleichen, um zu prüfen, ob Wuchert vorliegt, müssen wir natürlich Gleiches mit Gleichem vergleichen. Natürlich ist ein KK für einen Kunden schlechter Bonität wesentlich teurer als ein Baudarlehen für einen Kunden guter Bonität.

Ein KK-Zinssatz von 10 % ist mit Sicherheit kein Wucher.

Bei langlaufenden Verträgen mit variablem Zinssatz besteht eine Verpflichtung der Bank, die Zinsen anzupassen. Dies dient dem Schutz des Kunden, der ja nicht wechseln kann. Bei einem KK kann der Kunde jederzeit wechseln. Ein Anspruch auf Zinsanpassung besteht daher nicht.
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