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Verfasst am: 03.04.06, 09:34 Titel: Frage zu Rücklastschriften/Valuta...
Hi NG,
folgendes Problem....
Mein Finanzamt hat mir einen falschen Betrag vom Konto abgezogen. Zwei Tage vorher habe ich den Bescheid erhalten und das Finanzamt hatte mir gesagt, ich solle den Betrag, um keinen Schaden zu nehmen, per Widerspruch zurück geben. (War ausversehen der doppelte Betrag berechnet worden, der war ziemlich hoch und nur für die hälfte gedeckt)
Am Tag 27.03.06, Nachmittag, wurde dann der Betrag von meinem Konto abgebucht. Ich wollte online zurückgeben, ging aber nicht, da dazu stand Valuta 28.03.06........Alle Lastschriften vom 27. hatten den Button "Zurückgeben" nur diese eine nicht. Laut Bank wegen Valuta 28.....Am 28.03.06 Vormittag konnte ich den Betrag dennnoch nicht zurück geben. Am Nachmittag - also genau 24h später hat die Bank den Betrag einfach mangels Deckung zurück gegeben.
Kann mir jemand sagen, ob das so recht ist? Ich dachte immer, dass man den Betrag selber zurück geben muss/kann und ab dem Tag des Valuta 24h Zeit haben muss..zu reagieren???
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.04.06, 10:57 Titel:
Hallo,
sofern es sich um ein Einzugsermächtigungsverfahren handelt, kann man (einfach gesagt) sechs Wochen die Lastschrift wegen Widerspruchs zurückgehen lassen. Möglicherweise geht das bei der Bank nicht online, sondern muss separat in der Filiale beauftragt werden.
In diesem Fall ist das aber nicht tragisch. Das Finanzamt zahlt, unabhängig vom Grund (Widerspruch oder mangels Deckung) dieselben Gebühren. Da es selbst den Fehler gemacht hat, wird es weder die Gebühren weiterbelasten, noch einen "schlechten Eindruck" haben, denn wenn es einen grossen Betrag falsch einzieht, ist es nicht unnormal, dass die LS mangels Deckung zurück kommt.
Um bei der Bank keinen schlechten Eindruck zu hinterlassen, würde ich das denen kurz erklären (Fehler Finanzamt, Versuch der Rückgabe gemäss Absprache mit denen)
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