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Nichtrückgabe von ausgeliehenen Dingen

 
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mkellner
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.11.2004
Beiträge: 3
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.11.04, 13:23    Titel: Nichtrückgabe von ausgeliehenen Dingen Antworten mit Zitat

Ein Jugendlicher (gerade 17 alt) hat eine Freundin (16 Jahre) die sich ständig Wertgegenstände ausborgt und nicht wieder zurückgibt.
Da sich der Jugendlich nicht traut, haben die Erziehungsberechtigten bereits mehrmals mit der Freundin gesprochen, und um Rückgabe der entliehenen Sachen gebeten.
Nach nochmaligem eindringlichen Gespräch mit der Freundin wurde ihr untersagt, weiterhin Gegenstände mitzunehmen und sie aufgefordert, die bisher ausgeliehenen Gegenstände bis zu einem bestimmten Datum zurückzugeben. In Abwesenheit der Eltern wurde daraufhin noch am selben Tag ein weiterer Wertgegenstand (Playstation 2) ausgeliehen.
IMeine Frage nun: Ist es möglich, dass die Eltern auf Wiederherausgabe der Gegenstände bestehen, auch wenn der Sohn aktiv nichts gegen die Mitnahme unternommen hat?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage könnte hierfür bestehen?

Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Mit bestem Dank im voraus und freunldichen Grüßen
M. Kellner[/list][/b]
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.11.04, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr Beitrag verstößt leider gegen den recht.de-Knigge in Punkt a. Sie können Ihre Anfrage aber gerne erneut stellen unter Beachtung der Regeln.

Siehe hier: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6


Zudem ist es nicht nötig, Ihren Beitrag in mehreren Foren zu posten
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.11.04, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Ihr Beitrag verstößt leider gegen den recht.de-Knigge in Punkt a. Sie können Ihre Anfrage aber gerne erneut stellen unter Beachtung der Regeln.

Siehe hier: http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6


Zudem ist es nicht nötig, Ihren Beitrag in mehreren Foren zu posten


Warum? Der BEitrag ist neutral formuliert. Und eine weitere Frage: WEr zum Teufel sind Sie eigentlich, dass Sie sich einbilden, hier das Sagen zu haben.
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Benjamin Beck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 10.11.04, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

naja, der Eingang zum Beitrag ist vielleicht etwas unglücklich formuliert: Rechtsauskünfte - gleich welcher Art - gibt es auf dieser Site nicht, hier wird lediglich diskutiert...

Einen schönen Abend und viele Grüße,
Benjamin Beck
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auaox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 00:45    Titel: Re: Nichtrückgabe von ausgeliehenen Dingen Antworten mit Zitat

mkellner hat folgendes geschrieben::
IMeine Frage nun: Ist es möglich, dass die Eltern auf Wiederherausgabe der Gegenstände bestehen, auch wenn der Sohn aktiv nichts gegen die Mitnahme unternommen hat?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage könnte hierfür bestehen?

Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Mit bestem Dank im voraus und freunldichen Grüßen
M. Kellner[/list][/b]


Falls sich die Gegenstände im Familieneigentum befinden, sicher.
Falls sie sich ausschließlich im Besitz und rechtlich haltbaren Eigentum des Sohnes befinden (vor allem, wenn die Gegenstände wertlich unter den "Taschengeldparagrafen" fallen), wohl kaum.
Schwierig mag es bei höherwertigen Gegenständen sein, die der Sohn durch besondere Zuwendung erhalten hatte. Vermutlich ist dabei die Frage zu klären, ob der Gegenstand nur zu Nutzung überlassen wurde (Besitz) oder Eigentum des Sohnes wurde.
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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auaox
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Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ach ja - überdies mag in Hinblick auf diese Problematik eine Diskussion auf die Rechte aus der Vormundschaft der Eltern interessant sein.
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
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