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Anmeldungsdatum: 10.11.2004 Beiträge: 3 Wohnort: München
Verfasst am: 10.11.04, 13:23 Titel: Nichtrückgabe von ausgeliehenen Dingen
Ein Jugendlicher (gerade 17 alt) hat eine Freundin (16 Jahre) die sich ständig Wertgegenstände ausborgt und nicht wieder zurückgibt.
Da sich der Jugendlich nicht traut, haben die Erziehungsberechtigten bereits mehrmals mit der Freundin gesprochen, und um Rückgabe der entliehenen Sachen gebeten.
Nach nochmaligem eindringlichen Gespräch mit der Freundin wurde ihr untersagt, weiterhin Gegenstände mitzunehmen und sie aufgefordert, die bisher ausgeliehenen Gegenstände bis zu einem bestimmten Datum zurückzugeben. In Abwesenheit der Eltern wurde daraufhin noch am selben Tag ein weiterer Wertgegenstand (Playstation 2) ausgeliehen.
IMeine Frage nun: Ist es möglich, dass die Eltern auf Wiederherausgabe der Gegenstände bestehen, auch wenn der Sohn aktiv nichts gegen die Mitnahme unternommen hat?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage könnte hierfür bestehen?
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Mit bestem Dank im voraus und freunldichen Grüßen
M. Kellner[/list][/b]
Zudem ist es nicht nötig, Ihren Beitrag in mehreren Foren zu posten
Warum? Der BEitrag ist neutral formuliert. Und eine weitere Frage: WEr zum Teufel sind Sie eigentlich, dass Sie sich einbilden, hier das Sagen zu haben.
naja, der Eingang zum Beitrag ist vielleicht etwas unglücklich formuliert: Rechtsauskünfte - gleich welcher Art - gibt es auf dieser Site nicht, hier wird lediglich diskutiert...
Einen schönen Abend und viele Grüße,
Benjamin Beck
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 15.11.04, 00:45 Titel: Re: Nichtrückgabe von ausgeliehenen Dingen
mkellner hat folgendes geschrieben::
IMeine Frage nun: Ist es möglich, dass die Eltern auf Wiederherausgabe der Gegenstände bestehen, auch wenn der Sohn aktiv nichts gegen die Mitnahme unternommen hat?
Wenn ja, welche Rechtsgrundlage könnte hierfür bestehen?
Für eine Mitteilung wäre ich sehr dankbar.
Mit bestem Dank im voraus und freunldichen Grüßen
M. Kellner[/list][/b]
Falls sich die Gegenstände im Familieneigentum befinden, sicher.
Falls sie sich ausschließlich im Besitz und rechtlich haltbaren Eigentum des Sohnes befinden (vor allem, wenn die Gegenstände wertlich unter den "Taschengeldparagrafen" fallen), wohl kaum.
Schwierig mag es bei höherwertigen Gegenständen sein, die der Sohn durch besondere Zuwendung erhalten hatte. Vermutlich ist dabei die Frage zu klären, ob der Gegenstand nur zu Nutzung überlassen wurde (Besitz) oder Eigentum des Sohnes wurde. _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
Anmeldungsdatum: 20.10.2004 Beiträge: 117 Wohnort: Bad Wildungen
Verfasst am: 15.11.04, 00:46 Titel:
Ach ja - überdies mag in Hinblick auf diese Problematik eine Diskussion auf die Rechte aus der Vormundschaft der Eltern interessant sein. _________________ Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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