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Verfasst am: 04.04.06, 14:09 Titel: Abo-Abzocke! -Hausaufgaben im Internet an Minderjährige
vor ca. 3 Wochen habe ich mich im Zuge einer Vorbereitung auf eine Französisch Klausur um eine Interpretation zu einem bestimmten Buch bemüht, und im Internet recherchiert.
Ich stieß auf eine Seite, die als Gratis gekennzeichnet war. Zur Anmeldung musste man 18 sein, und deswegen habe ich mein Geburtsjahr 2 Jahre vorversetzt. Das Ganze sah nach einem Hausaufgaben Forum aus, welches absolut kostenlos schien. Ich kam seitdem jedoch nicht dazu, mich einzuloggen auf der Seite.
Nun habe ich eine Email erhalten, die mir nach der üblichen Masche, 84€ (7€ im Monat) in Rechnung stellen will. Ebenso wird mit einem Betrugsverfahren gedroht, wenn das Geld nicht bezahlt wird, bzw. das Geburtsdatum bei der Anmeldung gefälscht wurde.
Hier im Forum habe ich in anderen Threads schon gelesen, dass der Vertrag unwirksam ist, solange ein Minderjähriger, wie ich einer bin, diesen ohne Einwilligung der Eltern abschließt, bevor die Eltern ihr OK dazu geben.
Heißt das, wenn meine Eltern, der "Firma" schriftlich mitteilen, dass sie nicht einverstanden sind mit dem Vertragsabschluss ihres Sohnes und gleichzeitig mitteilen, dass das Geburtsdatum von mir falsch angegeben wurde, -dass kein Geld überwiesen werden muss?
Um eine Antwort hier im Forum, würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Vorraus, Gruß, sp0geb0b
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 04.04.06, 14:37 Titel:
§ 106 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Anm: Bei einem Abonnement tritt die vollständige Wirksamkeit nur nach § 107 BGB nicht nach § 110 ein, weil diese Vorschrift voraussetzt, dass der Minderjährige seine Leistungspflicht in vollem Umfang erfüllt hat. Dies ist aber dann der Fall, wenn ein Monatsbetrag gezahlt worden ist, ansonsten ist der Vertrag schwebend unwirksam nach § 107 BGB.
Weitere Infos gibt es auch hier: www.euroconsumatori.org/16842v16921d26844.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Dort unter Internetrecht. Viele Beiträge zum Thema Schmidtlein!!! Mach dir keine Sorgen!
Lies die Beiträge in Ruhe- und lehn´dich zurück!
Am 22.4. soll in Zusammenarbeit mit PRO7 bei Schmidtleins eine Demo stattfinden. Wenn du nähere Info dazu willst- melde dich!
es scheint mir also, dass eine email meiner Eltern genügt, worin sie den Sachverhalt meines Alters und die fehlende Zustimmung zu dem "Abonnement" erklären, sehe ich das richtig?
edit: Zu der Demo hätte ich gerne ein paar Infos. Ich finde das Verhalten der Schmitdleins sehr dreist
Könnte mir jemand außerdem noch diesen Part:
"[...]Sollte jedoch der Minderjährige durch Täuschungshandlungen sein Alter verschwiegen oder verfälscht haben, gilt dieser Grundsatz nicht. Hierbei wird zwar die einfache Angabe eines falschen Alters als noch nicht ausreichendes Element angesehen, wobei aber diese Bestimmung zu einer Zeit entstanden ist, in welcher Internet noch ferne Zukunftsmusik war.",
erläutern?
Könnte mir jemand außerdem noch diesen Part:
"[...]Sollte jedoch der Minderjährige durch Täuschungshandlungen sein Alter verschwiegen oder verfälscht haben, gilt dieser Grundsatz nicht. Hierbei wird zwar die einfache Angabe eines falschen Alters als noch nicht ausreichendes Element angesehen, wobei aber diese Bestimmung zu einer Zeit entstanden ist, in welcher Internet noch ferne Zukunftsmusik war.",
erläutern?
So wie es dem Link zu entehmen ist, können die Eltern bei einer Fälschung des Alters haftbar gemacht werden. Ergo lieber ein paar Euro für einen Anwalt, als 84 für einen fraglichen Dienst. Die Erstberatung liegt eigentlich unter 84 Euro. Und das nächste Mal
besser aufpassen. Das Internet ist eine Handelsplattorm. Mit allen Vor- und Nachteilen.
1. Eltern haften nicht für ihre Kinder sondern nur für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.
2. Denke ich nicht, dass eine falsche Altersangabe zur Aushebelung der Jugendschutzvorschriften im BGB führen kann (die zitierte Homepage liefert ja leider auch keinen Nachweis, aus dem diese Rechtsauffassung hervorgehen soll). Schließlich passiert es doch auch tagtaäglich im realen Geschäftsverkehr, dass sich unter 18-jährige a) als solche nicht erkannt werden und b) sich auch schonmal als volljährig ausgeben. Wenn der Verkäufer dann nicht den Ausweis verlangt hat er wohl schlechte Karten die Wirksamkeit des Vertrags zu erreichen.
3. Unabhängig davon, ob nun ein zivilrechtlicher Anspruch auf die 84 Euro besteht oder nicht, könnte man ja auch einmal über die strafrechtliche Seite nachdenken, denn strafbar kann man sich ja bekanntlich auch ohne geschäftsfähigkeit machen... Any ideas ob/welche Straftatbestände in Betracht kommen könnten?
Wie ich auf mehreren Seiten gelesen habe,
werden die beiden Brüder in der nächsten Zeit eh genug Probleme haben! Für Klagen gegen zigtausende haben die glaube eh keine Zeit und Kraft.
Also werden eventuelle Mahnbriefe einfach ignoriert, und mein Vater hat an die geschrieben, dass sie meinen Namen bitte aus der Datenbank löschen sollen.
Inzwischen ist die Homepage auch geändert auf Druck der Verbraucherzentrale, weil das Verschleiern der Kostenpflichtigkeit, auf der alten Homepage nicht rechtens war.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 05.04.06, 10:14 Titel:
ThoT hat folgendes geschrieben::
3. Unabhängig davon, ob nun ein zivilrechtlicher Anspruch auf die 84 Euro besteht oder nicht, könnte man ja auch einmal über die strafrechtliche Seite nachdenken, denn strafbar kann man sich ja bekanntlich auch ohne geschäftsfähigkeit machen... Any ideas ob/welche Straftatbestände in Betracht kommen könnten?
U.U. Betrug _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
es scheint mir also, dass eine email meiner Eltern genügt, worin sie den Sachverhalt meines Alters und die fehlende Zustimmung zu dem "Abonnement" erklären, sehe ich das richtig?
Abos sind Dauerschuldverhältnisse. Solche sind durch den sogn. "Taschengeldparagraphen" nicht gedeckt, egal ob es um hunderte von Euro oder 10 ct. pro Monat geht. . D. h. ohne Zustimmung der Eltern existiert kein bindender Vertrag. Zwar kann ein Jugendlicher einen Vertrag abschliessen; der bleibt aber bis zur Entscheidung der Eltern schwebend unwirksam. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, dann ist der Vertrag hinfällig. Drohungen etc. des vermeintlichen Vertragspartners sind Bluff.
Verfasst am: 05.04.06, 13:45 Titel: Re: Abo-Abzocke! -Hausaufgaben im Internet an Minderjährige
sp0ngeb0b hat folgendes geschrieben::
Ich stieß auf eine Seite, die als Gratis gekennzeichnet war.
(...)
Nun habe ich eine Email erhalten, die mir nach der üblichen Masche, 84€ (7€ im Monat) in Rechnung stellen will. Ebenso wird mit einem Betrugsverfahren gedroht, wenn das Geld nicht bezahlt wird, bzw. das Geburtsdatum bei der Anmeldung gefälscht wurde.
1. Mit allergrößter Sicherheit wird gegen keinen jugendlichen Anmelder ein Strafverfahren wg. "Betrugs" eingeleitet werden - selbst wenn diese dubiosen Schwindler einen übertölpelten Gratis-Anmelder wegen "betrügerischem Altersschwindel" anzeigen sollten.
2. Mit noch größerer Sicherheit werden sich diese Trickser wohlweislich davor hüten, jemals ein gerichtliches Mahnverfahren anzustrengen, und es bei 4 bis 5 nervigen außergerichtlichen Drohschreiben belassen.
Zitat:
Heißt das, wenn meine Eltern, der "Firma" schriftlich mitteilen, dass sie nicht einverstanden sind mit dem Vertragsabschluss ihres Sohnes und gleichzeitig mitteilen, dass das Geburtsdatum von mir falsch angegeben wurde, -dass kein Geld überwiesen werden muss?
Es muß nicht erst dann nichts bezahlt werden.
Es hat in den zurückliegenden ca. 8 Jahren (solange agieren diese Rechnungsversender schon mit wechselnden Methoden) noch niemals jemandem geschadet, wenn er sämtliche außergerichtlichen Schreiben dieser "Adressen-Erschleicher" ignoriert hat. Insofern "mußte" niemand etwas tun (insbesondere nicht die verlangten Forderungen, erst recht keine immensen "Mahnkosten" zahlen), um ihm angedrohte Nachteile abzuwenden.
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