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Verfasst am: 10.05.06, 16:36 Titel: Bäume der Nachbarn
Hallo,
Letztes Jahr wurde ein Grundstück A (verwilderter Garten) in Hessen verkauft, das eine Baulücke im alten Ortskern darstellt. Auf dem Nachbargrundstück B befinden sich einige größere Büsche/kleinere Bäume, z.B. Holunder. Diese stehen direkt hinter der (nicht erkennbaren) Grenze und ragen mit Ästen und Wurzeln in/über Grundstück A. Letzteres wird nun bebaut, wobei dDie Garage ist als Grenzbebauung geplant ist . Der Besitzer des Grundstücks B verlangt, das bei der Errichtung der GArage seine Pflanzen nicht beschädigt werden dürfen. Mit Sicherheit ragen jedoch die Wurzeln dieser Pflanzen in den Bereich, wo das Fundament für die Garage gemacht werden soll. Die Pflanzen sind eher hochgewachsen, so dass vermutlich nur die Wurzeln ein Problem darstellen. Kann mir jemand erklären, wie das rechtlich aussieht? Wer haftet da im Zweifelsfall? Tiefbauer, Bauherr (Bauherrenfaftpflicht?)...
Außerdem überragen andere Büsche beträchtlich die zukümftige Einfahrt, so dass diese kaum nutzbar wäre. Kann verlangt werden, dass die Pflanzen (Büsche) entsprechend zurückgeschnitten werden, auch wenn diese schon da waren, als das Grundstück gekauft wurde. Die Pflanzen an sich stören übrigens nicht.
Vielen Dank für jeden Rat und Tipp, liebe Grüße, Iana
Bäume sind z. T. geschützt. Wurzeln dürfen nur entfernt werden, wenn die Standfestigkeit nicht leidet. Wenn Wurzelwerk entfernt wird, dann muss die Krone oft angepaßt werden.
Dies muss der Nachbar machen.
Wenn es nicht geht, muss die Wurzel überbaut , die Bodenplatte höher gestzt werden.
Für die herüberragenden Äste in der EInfahrt, müssen Sie den Nachbarn mit Fristsetzung auffordern zurückzuschneiden. Macht er dies dann nicht, können Sie, auch auf Kosten des Nachbarn, diese zurückschneiden lassen.
Vorher Fotos anfertigen.
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