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Spielkind
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 08:57    Titel: Kostenfreies Webangebot ab 18 Antworten mit Zitat

Person A möchte in Internet eine kostenfreie Webseite anbieten, ausschließlich für Nutzer ab 18 Jahren. Sinn der Alterbeschränkung ist dabei nicht vorrangig das Vorhaben, pornographisches oder gewaltlastiges Material zu verbreiten. Die Aussperrung von Minderjährigen soll vor allem der freien Entfaltung der User besagter Webseite dienen, so das diese sich in dem Schriftmaterial das sie dort von sich geben nicht in ihrer Kreativität einschränken müssen um den Jugendschutzbestimmungen gerecht zu werden. So kann der User zwar über Gewalt und Pornographie schreiben, es ist aber nicht Grundbestandteil der Webseite.

Wie könnte sich Person A rechtlich absichern um nicht vom Jugendschutz belangt zu werden? Gerade wenn das ganze kostenfrei bleiben muss. (zB. weil Person A seine Webseite auf Basis einer Open Source nutzt, die nicht entgeldlich genutzt werden darf)
Die offiziellen Webseiten der KJM und vergleichbare beschäftigen sich da ja vor allem mit gewerblicher Nutzung solcher ab 18-Angebote und bieten auch wenig bis gar keine Lösungsmöglichkeiten, vor allem nicht wenn das ganze kostenfrei gehalten werden soll.

Was hätten Person A und Leute mit ähnlichen Vorhaben theoretisch für Möglichkeiten?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine kostenfreie Seite hat genau die gleichen Moeglichkeiten wie eine gewerbliche Seite.
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Spielkind
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Bereich doch nicht weil die regelmäßige Autentifizierung des volljährigen Nutzers gegeben sein muss. Und da wird immer wieder gerne von offizieller Seite die regelmäßige Überweisung von Kleinstbeträgen an Person A empfunden, damit zB Sohnemann nicht unbemerkt Daten von seinem Vater nutzen kann um sich irgendwo anzumelden. Aber da wäre es ja dann keine Kostenfreiheit mehr, Person A hätte ein ein Einkommen durch diese regelmäßigen Kleinstbeträge, wodurch sich auch steuerrechtliche Konsequenzen ergeben würden.

So zumindest habe ich als Laie die Thematik verstanden.
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

was ist aber wenn person A damit seine kosten deckt? webhoster/ domain ?

es gäbe ja nocht die möglichkeit sog. "alterschecks" einzubauen, gibts auf jder x beliebigen porno seite ;o)
_________________
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::

es gäbe ja nocht die möglichkeit sog. "alterschecks" einzubauen, gibts auf jder x beliebigen porno seite ;o)


So einfach ist das nicht.

Eine Übersicht zur Rechtsprechung zum Fragen des Jugendschutzes im Internet und der Wirksamkeit von Altersverifikationssystem (AVS) gibt es hier: www.internetrecht-rostock.de/urteile-jugendschutz.htm
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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