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Es ist folgendes: Es gibt einen Online-Skat-Club, wo man einen monatlichen Mitgliedbeitrag bezahlen muss, es auch Turniere mit Startgeld gibt und man auch gewinnen kann.
Ich hatte ein Guthaben von ca. 250 Euro, als derjenige, der das Konto führte starb. Erst nachdem er gestorben war stellte sich heraus, dass er viele Schulden hatte, und es hieß zunächst, das Geld würde dazu verwendet, seine Schulden abzubauen. Das Konto würde verwendet wie alle seine anderen Konten auch.
Ich beschwerte mich bei dem Restvorstand. Die beiden anderen trennten sich. Einer machte einen neuen Club auf und versprach sich darum zu kümmern, damit alle ihr Geld bekommen. Das ist nun schon ca. 3 Jahre her, und trotz ständiger Nachfragen ist nichts passiert. Einer schiebt die Zuständigkeit auf den anderen. Ich bin inzwischen in keinem der Clubs mehr.
Habe ich nicht ein Recht auf dieses Geld? Wenn ja, wer muss dafür gerade stehen? Was kann ich konkret tun?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.04.06, 00:59 Titel:
Wer Geld für andere verwaltet, also z.B. in einem Verein, haftet m.E. dafür auch mit seinem Privatvermögen. Anders als in einer GmbH usw.
Verstirbt der Verwalter, kann man seine Forderungen m.E. auch an seine Mithafter richten (Vereinstvorstand ?) und an seine Erben.
Inwieweit seine Nachfolger im Verein verpflichtet sind, für diese Forderungen zu haften und/oder diese selbst zu betreiben, da bin ich allerdings überfragt.
Für sowas gibt es eine Vereinssatzung und Anwälte. Gruß aus Berlin, Gerd
Die Erben haben das Erbe ausgeschlagen und in der Vereinssatzung steht darüber nichts.
Ich würde zum Anwalt gehen, wenn es einen Sinn hat, aber wenn es von vorne herein heißt, bringt sowieso nichts, kostet es am Ende mehr als dabei rauskommt. Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas wüsste.
Es ist so, dass die beiden Mitvorstände sich getrennt haben und jeder jetzt einen anderen Club leitet. Jeder schiebt die Verantwortung auf den anderen.
Nun wenn dies schon 3 Jahre her ist, besteht die Möglichkeit das dies schon gemäss des § 195 BGB verjährt ist. Wurde dagegen von rechtlicher Seite her etwas getan damit die Verjährungsfrist gehämmt wird? Wenn nicht sind die Chancen wohl nicht so gut. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
es wurden bisher keine rechtlichen Schritte unternommen, weil es immer hieß, dass man dabei sei, an das geld zu kommen. Es wurde von meiner Seite aus nur immer wieder einmal telefonisch oder per eMail nachgefragt. Reicht so etwas auch aus?
Angenommen, es wäre wirklich verjährt, wer wäre denn nun verantwortlich, wenn es nicht verjährt wäre. Damit ich wenigstens eine Argumentation habe und massiver Druck machen kann, eventuell mit einem Paragraphen?
Angenommen, es wäre wirklich verjährt, wer wäre denn nun verantwortlich, wenn es nicht verjährt wäre
Dann ist es verjährt ,was sonst.
Von welchem Jahr wird denn geredet ?
Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres
in dem der Anspruch entstanden ist. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.04.06, 01:36 Titel:
PeterundCo hat folgendes geschrieben::
Das ist nun schon ca. 3 Jahre her, und trotz ständiger Nachfragen ist nichts passiert.
Tja, da stellt sich in der Tat die Frage der Verjährung. Stammt die Forderung von einem Zeitpunkt, der früher liegt als im Jahr 2003, dürfte sie in der Tat verjährt sein.
Als weiteres Problem sehe ich an, daß für den Fall, daß es zu einem Rechtsstreit kommt, der Beweis, daß tatsächlich ein Guthaben von ca. 250 € bestanden hat, wohl kaum zu führen sein dürfte. Oder gibt es e-Mail-Korrespondenz, Bildschirmausdrucke oder so etwas?
Die dritte Frage wäre, ob es sich wirklich um einen Verein gehandelt hat, der die Seite betrieben hat, oder ob sich die drei Betreiber "nur so" (also in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zusammengetan haben.
Wenn diese Fragen beantwortet sind, kann man in meinen Augen Näheres sagen.
ja, mit der Verjährung ist wohl das größte Problem. Andererseits wurde immer wieder per eMail nachgefragt und telefonisch auch unter Zeugen. Es war schon 2002.
Einen Kontoauszug hab ich ausgedruckt, der belegt, dass ich 250 Euro Guthaben habe, das war auch nie strittig.
Also ein eingetragener Verein ist das nicht. Es nent sich Club und eigentlich nichts weiter
Nachfragen und Mails Hemmen aber nicht die Verjährung. In dem Fall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Wenn nicht dann verbuchen Sie das ganze unter Pech gehabt und lernen Sie daraus. Was anderes können Sie hier nicht mehr tun. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen.
Hallo,
ja, mit der Verjährung ist wohl das größte Problem. Andererseits wurde immer wieder per eMail nachgefragt und telefonisch auch unter Zeugen. Es war schon 2002.
Einen Kontoauszug hab ich ausgedruckt, der belegt, dass ich 250 Euro Guthaben habe, das war auch nie strittig.
Also ein eingetragener Verein ist das nicht. Es nent sich Club und eigentlich nichts weiter peter
Nun wenn mich nicht alles täuscht ist der Keks gegessen.
Die Verjährung trat am 31.12.2005 ein. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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