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Betreuung von "Stiefoma". Achtung, leider sehr lan

 
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Angie 71
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 01.11.04, 21:39    Titel: Betreuung von "Stiefoma". Achtung, leider sehr lan Antworten mit Zitat

Die zweite Frau meines verstorbenen Opa's ist im April wegen Demenz ins Pflegeheim eingewiesen worden. Sie hat keine leiblichen Verwandten. Mein Vater ist das letzte überlebende Kind ihres letzten Ehemannes. Außerdem hat sie noch eine "Schwester", die allerdings auch GAR NICHT verwandt ist, da diese nur "angenommen" wurde (nicht adoptiert!), welche einen Sohn hat.
Dieser Sohn und mein Vater bewarben sich als Betreuer. Es wurde aber eine neutrale Betreuerin eingesetzt (zunächst für ein halbes Jahr).
Diese Frau tut nichts! Jedenfalls nichts, was wir von einer Betreuerin erwarten...
Meine Stiefoma war immer sehr gepflegt, hat immer teure und gute Kleidung getragen. Die ist aber im Heim z.B. nicht vorhanden. Dort hat meine Stiefoma echt die letzten Klamotten an - außerdem Sommerkleidung... Ihre Kleidung ist nicht vor Ort!!!
Laut Personal bekommt sie auch kein Taschengeld, was ihr doch eigentlich zusteht, oder?
Die Kommunikation mit der Betreuerin ist katastrophal (sie hat ja schließlich noch 43 andere Leute zu betreuen!). Sie begeht aber mit der Stiefschwester und deren Sohn die Wohnung meiner Stiefoma. Angeblich haben die (Schwester) z.B. auch ihren kompletten Schmuck an sich genommen und zu Hause deponiert. (Der muss doch auch ins Heim gebracht werden, oder? Gehören tut er schließlich meiner Stiefoma - die ihren Schmuck bitter vermißt- ebenso wie einige andere Dinge...)
Wir haben das Gefühl, das so nach und nach die Wertsachen aus der Wohnung geschleppt werden und können nichts tun! Wir haben das sofort dem Gericht gemeldet, als uns bekannt wurde, das der "Stiefneffe" ALLEIN die Wohnung betreten hat. Er hat keinen Schlüssel! Den hat er sich bei der alten Nachbarin erschlichen!
Sachbearbeiterin, Rechtspfleger, Richter, keinen interessiert es - und eine Aufsicht über diese Personen gibt es augenscheinlich nicht?! Wir haben (in HH) überall herumtelefoniert, damit zum. die Betreuerin mal "überwacht" wird in ihrem Tun. Jeder kann machen, was er will - und meine Stiefoma bleibt dabei TOTAL auf der Strecke!!!
Jetzt, nach 5,5 Monaten findet das erste Gespräch der Betreuerin mit meinen Eltern statt - jetzt gibt's wohl in der Wohnung nichts mehr zu holen?!
(Es klingt nicht nur bitter - wir sind total enttäuscht. Diese Frau handelt NICHT zum Wohle der ihr anvertrauten Person!!)
Gibt es eine Möglichkeit, das Tun dieser Frau im Nachhinein belegen zu lassen? Es war eine Menge Geld vorhanden - muss sie belegen, wo das geblieben ist? Das zu Verteilen war wohl ihre größte Sorge (nach ihrem einzigen Anruf bei uns...)
Und muß sie das auch meinem Vater gegenüber belegen?
Darf sie die Wohnung auflösen un ALLES wegschmeissen (lassen)? Schließlich ist meine Stiefoma nicht tot!!! Außerdem kann sie doch gar nicht beurteilen, ob etwas weg kann - vielleicht kann man etwas ins Heim bringen? Es gibt dort NICHTS persönliches!

Der Neffe hat urplötzlich kein Interesse mehr am Posten des Betreuers (was meine These unterstützt, das die für ihn wichtigsten Dinge aus der Wohnung verschwunden sind). Und das vorläufige Amt der Betreuerin ist Ende des Monats vorbei. Könnte also sein, das mein Vater das Amt dann bekommt - oder diese Frau es behält. Sollte mein Vater Betreuer werden, muß sie dann mit ihm eine "Abrechnung" machen, d.h. belegen, wo das Geld geblieben ist, während ihrer "Amtszeit"?
Entschuldigung, das es so lang geworden ist! Aber der Hintergrund >>nicht leibliche Verwandte<< ist ja sehr wichtig.
Freue mich über alle Antworten die etwas Klarheit in dieses Dunkel bringen!
LG
Anja
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Pit
Gast





BeitragVerfasst am: 02.11.04, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ein gesetzlicher Betreuer vom VormG eingesetzt wird, muss er zu Beginn der Tätigkeit eine Aufstellung des Vermögens machen, z.B. auch Möbel, Schmuck etc.
Das Dilemma mit Betreuer kenne ich auch gut. Der Betreuer scheint in alle Aufgabenkreise eingesetzt worden zu sein, hat also alle Rechte. Oma wird abkassiert und nix getan! Schalte einen Anwalt ein, der kann: Einsicht in die Akte des Vormundschaftsgerichts verlangen. Aus dieser geht hervor, welche Aufgabenkreise der Betreuer hat, was die Oma für die Betreuung bezahlen muss und auch das Vermögensverzeichnis - viel Glück Mit den Augen rollen
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AndreasHL
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 20:02    Titel: Betreuung der Großmutter Antworten mit Zitat

Hallo,

ich versuche mal als ehrenamtlicher Betreuer kurz und knapp zu antworten:

Stichwort Bekleidung: das ist zwar sehr ärgerlich, aber wird wohl vom Gericht kaum "geahndet" werden.

Kein Taschengeld: Bekommen manche meiner Betreuten auch nicht, weil es dann gestohlen, zerschnitten, verloren wird.

Kommunikation: wie Stichwort Bekleidung

Wohnungsbegehung: muss und darf sie

Schmuck sichern: dito. Müsste mal geprüft werden, ob der Schmuck im Vermögensverzeichnis aufgeführt ist.
Und Schmuck im Heim ? Wie würden Sie denn schreien, wenn Omas Schmuck plötzlich weg ist ?! Ein Heim ist keine Bank !

Wertsachen aus der Wohnung geschleppt: dito. Sollen die vielleicht so lange drin bleiben, bis sich irgend ein Einbrecher richtig freut ?

Stiefneffe: Die Betreuerin kann ihm Hausverbot erteilen.

Verbleib des Geldes: muss sie dem Gericht gegenüber belegen.

Wohnungsauflösung: Zustimmung des Gerichtes oder Vollmacht der Betreuten notwendig, wenn sie das geistig noch kann.

Natürlich kann die Betreuerin aber auch alles aus der Wohnung wegwerfen, solange es keinen wirklichen Wert besitzt. Etwas ins Heim bringen ? Wenn die Betreuerin das veranlasst (das ist nämlich nicht ihre Aufgabe, so etwas selbst zu machen) wird es teuer, und dann geht wieder das Geschreie los. Ausserdem ist der Platz im Heim meist sehr beengt.

Ende der Amtszeit: Abrechnung nur gegenüber dem Gericht, der gesamte Schriftverkehr kann nach dem Tode (!) der Betreuten von der Betreuerin angefordert werden.

Bedenken Sie, was alleine eine Entrümpelung kostet. Da kommen leicht 500 - 1000 Euro zuusammen.

Und mal kurz ein paar Sachen aus der Wohnung ins Heim bringen lassen - da habe ich erst vor einigen Wochen für 1 1/2 Stunden 110 Euro an eien Firma gezahlt.

Ich denke, bei Ihnen hat sich einiges aufgestaut und hochgeschaukelt, aber insgesamt ist alles gar nicht so ungewöhnlich. Natürlich verstehe ich Ihre Sorgen, denn man fühlt sich der fremden Person = Betreuerin gegenüber hilflos.

Andererseits würde jetzt mancher Richter sagen: warum haben Sie denn die Betreuung nicht selbst übernommen ?

Und zum Schluss: haben Sie schon mal nachgerechnet, wie schnell 50.000 Euro weg sind, wenn pro Monat 1000 Euro für die Heimkosten dazugezahlt werden sollen ?

Die Zahlen sind nur angenommen, entsprechen aber der Realität. Da kommt man schon ins Grübeln, ob sich Sparen für das Alter noch lohnt.

Gruss

Andreas
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