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Verfasst am: 04.04.06, 18:06 Titel: Kannkaufmann der Forst- und Landwirtschaft
Kann beispielsweise ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einen Jahresumsatz von 100.000 Euro im Jahr hat ein Istkaufmann werden oder bleibt man auch bei sehr hohen Umsätzen Kaufmann der Land- und Forstwirtschaft?
Ein typischer landwirtschaftlicher Betrieb bleibt immer Kannkaufmann nach § 3 HGB, da er § 1 Abs. 2 HGB nicht erfüllt. Für § 1 Abs. 2 HGB ist nämlich ein Gewerbebetrieb Voraussetzung. Land- und Forstwirte zählen zur sog. Urproduktion, die nach der rechtlichen Defintion kein Gewerbe ist. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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