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Verfasst am: 31.03.06, 14:41 Titel: Dienstleistungsvertrag - Unterkunft zu weit entfernt...
Hallo,
weiß gar nicht ob ich in diesem Forum richtig bin.
Nehmen wir an ein Dienstleister A arbeitet für einen anderen DL B an einem Einsatzort Stadt X für sieben Tage. In dem Kostenvoranschalg steht das vereinbarte Honorar + Anfahrtskosten und der Zusatz:
"eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit wird vom Auftraggeber gestellt."
Es stellt sich nun raus, das die Unterkunft über 100 KM von dem Einsatzort X entfernt ist. Da in X eine Messe ist, kann A verstehen, dass eine Unterkunft direkt in X nicht bezahlbar ist, jedoch über 100 KM und damit jeden tag 2,5 h Fahrt (hin und zurück) auch nicht hinnehmbar ist.
Es wurde vorher auch am Telefon gesagt, dass eine solche Entfernung nicht hinnehmbar ist, jedoch wurde von B versprochen man würde sich darum kümmern (evtl. Fahrtpauschale)
Was kann A nun tun? B verklagen?? Aber auf was? Und welche Entfernung gilt als "geeignet"?? A hätte zu einer Entfernung von 30 KM ja zugestimmt, aber über 100???
Wie könnte man dieses problem lösen? Und was würde A zustehen, falls überhaupt??
nehmen wir an b weigert sich die entstandenen kosten für a zu übernehmen. wenn a nun b verklagt, muß doch a wahrscheinlich den gesamten prozess abwarten, bis er den gesamtbetrag bekommt. oder könnte sich a quasi erstmal die fahrtkosten + arbeitslohn" laut dienstleistungsvertrag auszahlen lassen und den entstandenen mehraufwand nachträglich einklagen. oder gilt eine rechnung quasi einmal als gestellt und fertig...
zusätzlich bliebe die frage, wie a den mehraufwand ansetzen könnte. in den agb´s von a, die b übrigens akzeptiert hat, steht sogar wortwörtlich:
$10, 3: Das Hotel muss in der Nähe des Veranstaltungsortes liegen (max. 25 KM), ansonsten muss die An- und Abfahrt gesondert berechnet werden.
gibt es irgendwelche festgelegten kilometerpauschalen? für die anfahrt hätte a z.b 0,27cent/kilomter angesetzt.
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