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Dienstleistungsvertrag - Unterkunft zu weit entfernt...

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 31.03.06, 14:41    Titel: Dienstleistungsvertrag - Unterkunft zu weit entfernt... Antworten mit Zitat

Hallo,

weiß gar nicht ob ich in diesem Forum richtig bin.

Nehmen wir an ein Dienstleister A arbeitet für einen anderen DL B an einem Einsatzort Stadt X für sieben Tage. In dem Kostenvoranschalg steht das vereinbarte Honorar + Anfahrtskosten und der Zusatz:

"eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit wird vom Auftraggeber gestellt."

Es stellt sich nun raus, das die Unterkunft über 100 KM von dem Einsatzort X entfernt ist. Da in X eine Messe ist, kann A verstehen, dass eine Unterkunft direkt in X nicht bezahlbar ist, jedoch über 100 KM und damit jeden tag 2,5 h Fahrt (hin und zurück) auch nicht hinnehmbar ist.

Es wurde vorher auch am Telefon gesagt, dass eine solche Entfernung nicht hinnehmbar ist, jedoch wurde von B versprochen man würde sich darum kümmern (evtl. Fahrtpauschale)

Was kann A nun tun? B verklagen?? Aber auf was? Und welche Entfernung gilt als "geeignet"?? A hätte zu einer Entfernung von 30 KM ja zugestimmt, aber über 100???

Wie könnte man dieses problem lösen? Und was würde A zustehen, falls überhaupt??

danke und gruß

ps: es waren kanpp 120 KM....
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.04.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Machen Sie sich wegen des Forums keine Sorgen, das versteht sowieso niemand. Immerhin haben Sie die Forenregeln verstanden.

A kann B auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, § 280 Abs. 1 BGB, verklagen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.04.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

spinnen wir das mal ein bißchen weiter.

nehmen wir an b weigert sich die entstandenen kosten für a zu übernehmen. wenn a nun b verklagt, muß doch a wahrscheinlich den gesamten prozess abwarten, bis er den gesamtbetrag bekommt. oder könnte sich a quasi erstmal die fahrtkosten + arbeitslohn" laut dienstleistungsvertrag auszahlen lassen und den entstandenen mehraufwand nachträglich einklagen. oder gilt eine rechnung quasi einmal als gestellt und fertig...

zusätzlich bliebe die frage, wie a den mehraufwand ansetzen könnte. in den agb´s von a, die b übrigens akzeptiert hat, steht sogar wortwörtlich:
$10, 3: Das Hotel muss in der Nähe des Veranstaltungsortes liegen (max. 25 KM), ansonsten muss die An- und Abfahrt gesondert berechnet werden.

gibt es irgendwelche festgelegten kilometerpauschalen? für die anfahrt hätte a z.b 0,27cent/kilomter angesetzt.

danke für die infos... sehr informativ...

gruß aus schwaben
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Gast






BeitragVerfasst am: 05.04.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nochmal,

niemand ne meinung?
:?:
Gruß
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