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Bin gerade mit folgendem Auszug aus einem Anstellungsvertrag konfrontiert. Dieser Passus soll der Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung dienen. Dieses kann ich jedoch nicht abschließend nachvollziehen. Kann mir jemand helfen? (Evtl. mit Gesetzesstellen) Danke!
- Arbeitszeitrahmen und Nachweise
1. Der Geschäftführer übt seine Tätigkeit im Rahmen von 20 Stunden pro Monat aus.
2. Er hat einen entsprechend, schriftlichen Nachweis zu erbringen.
3. Eine Vergütung von Überstunden erfolgt nur nach Absprache mit und Beschluss durch die Gesellschafterversammlung.
- Nebentätigkeiten, Ausgleichsregelung
1. Der Geschäftsführer unterliegt keinem Wettbewerbsverbot und darf neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer weitere Nebentätigkeiten aufnehmen.
2. Im Falle von Nebentätigkeiten für Dritte- also solchen die nicht in der Form von Innengeschäften zwischen Geschäftsführer und GmbH bestehen- muss der Geschäftsführer 2,0% seines auf diese Weise erhaltenen Netto-Erlöses bzw. Netto-Lohns an die Gesellschaft als Ausgleich zahlen. Ein Nachweis darüber hat der Geschäftsführer zu leisten. Nachweis und Zahlung erfolgt einmalig spätestens zum ..... für das vergangene Kalenderjahr.
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