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Getränke von draussen in der Disko

 
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Olli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 13:28    Titel: Getränke von draussen in der Disko Antworten mit Zitat

Hallo Leute,

was für eine Strafe ist theoretisch möglich wenn jemand sich was weiß ich ne Flasche Wodka mit in die Disko "schmuggelt",dort trinkt, und erwischt wird? Mal abgesehen von einem wahrscheinlichen Hausverbot Smilie


MFG

Olli
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

keine.
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Olli
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2004
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hab mal von einer Schankstrafe oder sowas gehört die es früher mal gegeben haben soll, ist das so sicher wie das amen in der kirche? Smilie
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Zillomanie
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke das wird jeder Betreiber mit seinen AGB´s regeln.
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

vieles was in AGBs steht, ist aber nichtig, inbesondere zum Beispiel eine Strafe für fremde Getränke.
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opfer_99
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.12.2005
Beiträge: 214

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt ein sogenanntes Korbgeld. Bei diesem Korbgeld zahlt der "Preller" im besten Falle die Differenz zwischen dem was er für die Flasche Wodka bezahlt hat und das was die Flasche im Lokal gekostet hätte.

Ist mir mal in einem Hotel in Frankfurt untergekommen... man war das Peinlich...
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

auf welcher rechtlichen Grundlage beansprucht der Wirt das ?
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Princeptor
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum "Korkgeld" (mit k!) oder "Korkengeld" findet man einiges bei Google Winken Ist althergebracht, also schlimmstenfalls Gewohnheitsrecht, falls sich nix Spezielles findet.

Grüße,
Princeptor
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man aber nach Korkgeld und Rechtsgrundlage suchte, gibt es 2 Eintraege, wo es keine Antwort gibt, nur die Frage. Insofern ist die Rechtsgrundlage wohl schwach bis nicht vorhanden.
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