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(rechtliche) Wirksamkeit eines Disclaimers in einer Email.

 
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Alex73
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 10:34    Titel: (rechtliche) Wirksamkeit eines Disclaimers in einer Email. Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage nur aus reinem Interesse. Mit ein paar anderen Kollegen diskutieren wir schon seit einiger Zeit über die rechtliche Verbindlichkeit eines Email Disclaimers bzw. Confidentiality Note...
Die "Policy" in unserem Unternehmen schreibt vor, an jede Email die nach draussen geht eine Confidentiality Note anzuhängen (Text vorgegeben) der die Behandlung dieser spezifischen Email vorgibt, falls diese den falschen Adressaten erreicht und so weiter:

Confidentiality Note: This message is intended only for the use of the named recipient(s) and may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended recipient, please contact the sender and delete this message. Any unauthorized use of the information contained in this message is prohibited.


Frage: Welchen rechtlichen Hintergrund hat das Teil? Bringt das was? Ist das in irgendeiner Form rechtsverbindlich? Oder ist das nur Datenmüll?
(Bitte geht davon aus, dass der Empfänger das lesen kann - es gibt diesen Anhang auf alle Sprachen!)

Vielen Dank für Eure Info
Gruss
Alex
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne diesen Anhang aus verschiedenen Mails ausländischer, i.d.R. amerikanischer Unternehmen, und amüsiere mich immer wieder darüber. Lachen
In einigen Diskussionen hier im Forum wurde festgestellt, daß es irgendeine Form von 'Briefgeheimnis' bei Mails per se nicht gibt und unabhängig davon dieses mit dem Eingang beim Empfänger sowieso hinfällig wäre (bzw. bei Briefen hinfällig ist). Daraus schließe ich, daß es das Problem des Absenders ist, wenn er irgendwelche 'hochgeheimen' Informationen an den falschen Adressaten schickt und der diese Informationen dann nutzt (also z.B. meistbietend verkauft). Insofern sieht dieser Anhang sicher ganz 'toll' aus, dürfte aber nach deutschem Recht völlig wertlos sein.

Wenn ich mich recht entsinne, hat es ja schon Fälle gegeben, in denen Anwaltskanzleien versehentlich ganze Schriftsätze an ihre Stamm-Pizzeria gefaxt haben. Vergleichbares soll auch schon Regierungsdienststellen passiert sein (und das bekannte montägliche Magazin freute sich ganz ungemein... Cool ).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Martin R.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 03.04.06, 18:37    Titel: Re: (rechtliche) Wirksamkeit eines Disclaimers in einer Emai Antworten mit Zitat

Alex73 hat folgendes geschrieben::
Bringt das was?
Ja, eine Rufschädigung des Absenders. Sonst nix.
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Alex73
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 13:32    Titel: Referenzen? Antworten mit Zitat

Zitat:
Ja, eine Rufschädigung des Absenders. Sonst nix.


Nun ja, ganz so weit würde ich jetzt nicht gehen da ich glaube, dass es die meisten Leute gar nicht interessiert ob da jetzt ein Textanhang in Schriftgrösse 8 dranhängt oder nicht.
Smilie

Gibt es bzgl. diesen "Confidentiality Notes" irgendwelche Dokumente oder Referenzen? Würde mich interessieren... Vielleicht gibt es ja auch ein paar Gerichtsurteile dazu.
Hat jemand weitere Infos?

Vielen Dank und Grüsse
Alex
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Daraus schließe ich, daß es das Problem des Absenders ist, wenn er irgendwelche 'hochgeheimen' Informationen an den falschen Adressaten schickt und der diese Informationen dann nutzt (also z.B. meistbietend verkauft).


Zumindest in den USA ist der "Verrat von Geschäftsgeheimnissen" keine Kleinigkeit. Wenn eine Firma dann noch plausibel machen kann, daß sie einen solchen Disclaimer unter jede Email setzt und sich ein möglicherweise nicht berechtigter Empfänger dann eben nicht mehr auf Unwissenheit berufen kann, kann eine Veröffentlichung schon empfindliche Strafen nach sich ziehen. Ist also eine gewisse Abschreckung. Nach deutschem Recht vermutlich irrelevant.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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el3ktro
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir sehr sicher auch mal irgendwo gelesen zu haben das dies zumindest in Deutschland völlig irrelevant ist. Unsere Firma macht das auch so ...

Thomas
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