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Verjährung Restforderung einer Handwerkerrechnung

 
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dblemke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.11.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 13:24    Titel: Verjährung Restforderung einer Handwerkerrechnung Antworten mit Zitat

Hallo!

ich bin neu und hoffe das richtige Forum erwischt zu haben. Also habt bitte etwas nachsicht, falls ich mich hier im falschen Forum bewegen sollte.

Folgendender Falle steht mir gerade ins Haus:


Ich habe ein EFH gebaut und einen Dachdecker beauftragt mein Dach zu decken. Der Dachdecker hat die arbeiten nicht 100%ig korrekt ausgeführt und ich habe ihm von seiner Schlußrechnung 2000 € einbehalten (unter dem Hinweis: Nicht ordnungsgemäß ausgeführte Arbeit). Wir (mein Vater und ich) haben ihn auch in einem persönlichen Gespräch darauf hingewiesen und er sagte uns, er hat nicht die Leute für solche arbeiten. Wir haben im erklärt, das wir einen Dachdecker unserer Wahl beauftragen werden, die noch vorhandenen Mängel zu beseitigen. Damit ist er auch einverstanden gewesen (liegt mir schriftl. vor).

Jetzt droht mir der Handwerk, er würde die Angelegenheit seinem Rechtsbeistand übertragen und hofft, das es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Seltsamer Weise besteht er jetzt allerdings nicht mehr auf der ursprünglichen Forderung von 2000€, sondern er würde die Angelegenheit bei einer Zahlung von 1000€ als erledigt betrachten.

Nachfolgend mal die Daten:

Schlußrechnung: 17/09/2002

erste Zahlungserinnerung 02/01/2003

letztes Schreiben mit Fristsetzung (Zahlung v. 1000€ bis zum 30/11/04) 12/11/2004

Meine Frage wäre jetzt, ist die Forderung des Handwerkers mittlerweile verjährt?
Oder sollte ich doch besser klein beigeben und die 1000€ bezahlen?

Ist das ganze eigentlich noch ohne anwaltlichen Beistand zu bewältigen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.11.04, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechnung aus 2002 verjährt erst nach 3 Jahren, also 2005.
Wenn Sie die Rechnung bezahlen, brauchen Sie auch keinen Anwalt.
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hichkaas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.10.2004
Beiträge: 105
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 20:59    Titel: Antworten mit Zitat

genauer gesagt: am 30.12.2005 verjährt die Rechnung
_________________
Gruß
Hichkaas
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Jupp
Gast





BeitragVerfasst am: 14.11.04, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Der Dachdecker hat Anspruch auf seinen Lohn. Wenn er den nicht kriegt, gehts vor Gericht.

Wedeln Sie mit 750 EUR in bar und gut ist.
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