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neuling1576 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.04.06, 11:01 Titel: Steuernummer für Rechnung beantragen? |
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Hallo!
Wann und wie bekommt man eine Steuernummer?
Wenn man noch keinen festen Beruf ausübt und dann einmalig eine Rechnung über knapp 1.000 EUR schreiben will, muss man dann ein Steuernummer angeben?
Danke,
Neuling1576 |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 14.04.06, 11:19 Titel: |
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Schlicht und ergreifend: Nein.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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neuling1576 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.04.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.04.06, 11:45 Titel: |
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Danke erst einmal.
Müsste man die Verdienste so einer einmaligen Geschichte irgendwo angeben? Wo ist das die Grenze, ab der man es muss?
Danke,
Neuling1576 |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 14.04.06, 13:36 Titel: |
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| neuling1576 hat folgendes geschrieben:: | Danke erst einmal.
Müßte man die Verdienste so einer einmaligen Geschichte irgendwo angeben? Wo ist das die Grenze, ab der man es muß?
Danke,
Neuling1576 |
Die Grenze liegt bei 0,01 Euro Gewinn - soll heißen, es gibt keine Grenze, der Gewinn ist immer anzugeben.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.04.06, 14:00 Titel: |
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| Ronald hat folgendes geschrieben:: | Die Grenze liegt bei 0,01 Euro Gewinn - soll heißen, es gibt keine Grenze, der Gewinn ist immer anzugeben. | Das glaube ich jetzt mal gar nicht. Im EK-Steuervordruck findet man z.B. unter der Überschrift 'Einkünfte im Kalenderjahr XXXX' die Rubrik 'Private Veräußerungsgeschäfte (...) führten insgesamt zu einem Gewinn von weniger als 512 € (...)'. Abgesehen davon: fraglich ist ja schon mal, wie hoch der Gewinn überhaupt ist!  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 14.04.06, 14:17 Titel: |
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Tja biber,
mit den sprachlichen Begrifflichkeiten sollte man sich schon auskennen.....
§ 23 (private Veräußerungsgeschäfte) hat nichts mit Gewinn zu tun, bei § 23 redet man von Überschuss.
Das steht hier in Absatz 2:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__2.html
Das mag für einen Laien zwar das gleiche sein, für einen Fachmann jedenfalls nicht.
der Petz |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.04.06, 14:38 Titel: |
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Das ist ja alles schön und gut, aber zur Unterscheidung zwischen 'Gewinn' und 'Einkünften' habe ich mich überhaupt nicht geäußert. Ich habe lediglich die Aussage von Ronald angezweifelt und dazu einen Passus aus Formular 'Einkommensteuererklärung 2005' (ESt 1 A - Einkommensteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige -) zitiert. Das mag jetzt für den Fachmann nicht ausreichend sein, aber ich als Laie denke mal, ich kann da nicht so falsch liegen.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 14.04.06, 14:43 Titel: |
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Hallo,
da liegst du aber völlig falsch.
Erstens gelten für Gewinneinkünfte teilweise ganz andere Vorschriften als für Überschusseinkünfte.
Zweitens gilt die 512 €-Grenze nur für § 23 EStG, weil sie nur im § 23 Abs. 3 Satz 5 steht:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__23.html
Deswegen kann und darf man diesen Betrag nicht auf andere Einkunftsarten übertragen.
Gruß
Petz |
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joker73 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.12.2005 Beiträge: 248
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Verfasst am: 14.04.06, 14:54 Titel: |
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die frage, die ich mir hier eher stelle ist, weshalb soll einmalig eine rechnung geschrieben werden? _________________ __________________________
MFG joker |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.04.06, 14:55 Titel: |
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Wo liege ich bitte konkret falsch? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 14.04.06, 16:52 Titel: |
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Hallo,
na, Ronald hatte geschrieben, dass ein Gewinn immer anzugeben ist.
Darauf hast du geantwortet, dass du das nicht glaubst.
Ronald hat aber recht !!
der petz |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.04.06, 17:34 Titel: |
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| Petz hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
na, Ronald hatte geschrieben, dass ein Gewinn immer anzugeben ist.
Darauf hast du geantwortet, dass du das nicht glaubst.
Ronald hat aber recht !!
der petz | Auch wenn wir hier in den Bereich der Rabulistik kommen: unter 'Angabe eines Gewinns' verstehe ich die Angabe einer konkreten Zahl - und die ist ja nun nicht unbedingt erforderlich. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 14.04.06, 17:41 Titel: |
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Hi,
| Zitat: | | unter 'Angabe eines Gewinns' verstehe ich |
genau, wir reden wir von Gewinn, da hast du mit einem Statement aus einer Überschusseinkunftsart geantwortet.
Das passt nicht zusammen.
der petz |
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Nikopol FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 324
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Verfasst am: 14.04.06, 18:45 Titel: |
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Hallo Biber,
für den Steuerrechtler ist die Vermischung der Vorschriften und Begriffe bezüglich der einzelnen Einkunftsarten in etwa gleichzusetzen mit dem Vermischen der Vorschriften und Begriffe von Zivil- und Strafrecht für den Juristen....
(Wobei ich natürlich zugebe, daß sich die Einkunftsart nicht zu 100% zwingend aus dem SV ergibt... ) _________________ [insert witty catchphrase here] |
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