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Hunde-OP-Kosten-Versicherung kündigen?

 
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maddia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 09:26    Titel: Hunde-OP-Kosten-Versicherung kündigen? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe letztes Jahr eine Hunde-OP-Kosten-Versicherung mit einer 10-jährigen Laufzeit bei der Uelzener Versicherung abgeschlossen. Der Beitrag war bisher 9,98 Euro im Monat. Jetzt ziehen sie mir ab sofort aber 10,47 Euro ab und begründen dies mit einer Beitragsangleichung. Und nächstes Jahr soll ja die Versicherungssteuer angehoben werden, dann wird es ja noch teurer. Hab ich denn eine Chance, da wieder rauszukommen? Kann ich sagen, ich hätte den Hund verkauft? Würden die dann einen Vertrag anfordern und wie könnte der aussehen? Ich wollte damals ja das beste für mein Tier, aber die Kosten wachsen mir einfach über den Kopf. Außerdem habe ich gehört, dass ein 10-Jahres-Vetrag gar nicht mehr gültig wäre. Bin für jede Hilfe dankbar.

Viele Grüße
maddia
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

es könnte mehrere Möglichkeiten geben, den Vertrag zu beenden.

erstens, die Beitragsangleichung: Wenn sich nicht gleichzeitig der Umfang des Versicherungsschutzes geändert hat, kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Beitragserhäöhung gekündigt werden ( § 31 VVG).

zweitens, die Vertragslaufzeit: langlaufende Verträge können zum Ende des fünften Versicherungsjahres gekündigt werden (§ 8, Abs. 3 VVG) (aber Alternative 1, Kündigung wegen Beitragserhöhung, wäre natürlich früher möglich)

drittens, Risikowegfall: wenn der Hund tatsächlich weg ist (verkauft, eingeschläfert, weggelaufen), dann erlischt der Vertrag wegen Risikowegfall. Der Versicherungsnehmer muss das aber nachweisen (was dann problematisch werden könnte, wenn man sagt, der Hund sei entlaufen)
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

(49 Cent im Monat ist natürlich auch eine ganz unangemessene Erhöhung Mit den Augen rollen ) Nur mal so am Rande...
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Richard Bargmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kündigung wegen Beitragserhöhung (Anpassung) ist jederzeit möglich.
Diese Kündigung muß jedoch kurzfristig - nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung - geschehen!!! Einschreiben mit Rückschein.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Danke, daß Sie so offen sprechen, deswegen will ich es auch tun:

- wenn Ihnen jetzt schon 'die Kosten über den Kopf wachsen' (siehe ihuehn) und Sie keine Versicherung hätten, Ihr Hund aber operiert wird. Was dann? (Bin kein Mitarbeiter der genannten Gesellschaft noch einer anderen...) Geschockt

- versichern bedeutet Abwälzen eines Risikos an einen Versicherer gegen Entgelt. Sie gehen quasi eine ' Wette' gegen den Versicherer ein und die Bedingungen haben Sie bei Vertragsschluß akzeptiert. Wer 'gewonnen' hat, weiß man immer erst hinterher.

Als Alternative könnten Sie vielleicht auch darüber nachdenken den Hund gegen eine Katze einzutauschen. So sparen Sie sich die Hundesteuer und eine evtl. vorhandene Tierhalterhaftpflicht. Winken

Wäre auch eine Möglichkeit den Vertrag zu beenden...
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Also das soll mal einer verstehen. Maddia will nur das Beste für den Hund und 1 Jahr später wird alles in Frage gestellt und das nur, weil die Versicherung um 49 Cent im Monat steigt.

Auch ein 10-Jahres-Vertrag ist weiterhin gültig, nur mit dem Unterschied, dass er bereits nach 5 Jahren mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

Bin übrigens auch kein Mitarbeiter dieser noch einer anderen Versicherungsgesellschaft. Sehe das also neutral.

Zitat:
Als Alternative könnten Sie vielleicht auch darüber nachdenken den Hund gegen eine Katze einzutauschen. So sparen Sie sich die Hundesteuer und eine evtl. vorhandene Tierhalterhaftpflicht.


Richtig, und mit viel Geschick können Sie auch eine Katze abrichten ( ich hoffe das es kein Jagdhund ist, dann sähe es mit Jagdkatze etwas dumm aus). Auf den Arm nehmen
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
es könnte mehrere Möglichkeiten geben, den Vertrag zu beenden.

erstens, die Beitragsangleichung: Wenn sich nicht gleichzeitig der Umfang des Versicherungsschutzes geändert hat, kann der Vertrag zum Zeitpunkt der Beitragserhäöhung gekündigt werden ( § 31 VVG).



das ist die VVG-Regelung und wird in den meisten AVB`s auch sinngemäß, aber verklausuliert, übernommen. Mal eine x-beliebige, mir vorliegende Formulierung als Beispiel:

1. Der VR kann den Beitrags pro TM/TEUR Versicherungssumme (Beitragssatz) für bestehende Verträge, auch soweit es für erweiterten VSchutz vereinbart ist, mit Wirkung von Beginn der nächsten VPeriode an erhöhen.
2. Eine solche Beitragsanpassung führt der VR nur durch, wenn aus vers.techn. Gründen eine Neukalkulation notwendig ist. Notwendig ist eine solche Neukalkulation z.b. durch eine Veränderung des Bruttoschadenbedarfs....
3. Eine Beitragsanpassung nimmt der VR nur vor, wenn die Beitragsanpassung zu einer Erhöhung des Beitrages um mehr als 5 Prozent führt. Weiterhin begrenzt der VR die Beitragserhöhung durch eine obere Grenze. Diese Grenze bildet der Tarifbeitrag des VR für einen vergleichbaren VSchutz im Neugeschäft.
4- Die sich aufgrund des neu kalkulierten Beitragssatzes ergebende Beitragserhöhung werden dem VN spätestens 2 Monate vor Beitragsfälligkeit vom VR mitgeteilt. Der VN kann den VV innerhalb eines Monatsnach Mitteilung der Beitragserhöhung mit Wirkung frühestens zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Beitragserhöhung kündigen oder die Umstellung des Vertrages auf einen Tarif im Neugeschäft mit den entsprechenden Bedingungen verlangen.

Diese "Bedingungen" sind ausdrücklich nicht vom hier angesprochenen VR zitiert, auch wenn er diese so verwenden sollte. Aber auffällig ist, dass die Beitragsanpassung die angesprochenen 5% ausmacht.

Was bleibt wäre also:
- Vertrag innerhalb der Frist (aber bitte diese dem Vertrag und nicht der oben genannten Forumulierung entnehmen) kündigen
- Den Vertrag auf die aktuellen Bedingungen des Neugeschäfts umstellen (vorher genau über die Bedingungen und den Leistungsumfang informieren)
- Beitragsanpassung akzeptieren
_________________
MfG,
Duisburger

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