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Bankdarlehen mündliche zusage nicht eingehalten - help

 
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southtown_m
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 10:57    Titel: Bankdarlehen mündliche zusage nicht eingehalten - help Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vor ein paar wochen haben wir bei unserer hausbank für unser Geschäft ein darlehen beantragt. Der Berater meinte er müsse diese mit dem Vorstand abklären. die summe beträgt 20.000 euro. geschäftsjahr 2005 schrieben wir rote zahlen. da wir mittlerweile sehr viele und vom ertrag sehr gute aufträge bekommen brauchen wir dieses darlehen um offene rechnungen unsere lieferanten zu zahlen und neue Ware einkaufen zu können. Ansonsten würden durch die offenen Rechnungen gerichtliche Verfahren eingeleitet, da wir schon länger im Rückstand sind. Der Vorstand sagte uns das Darlehen zu allerdings nur wenn jemand für den Betrag bürgt. Mein Vater war bereit und somit haben wir die Zusage bekommen und die Anträge waren in Arbeit. Diese Woche wo die Anträge unterschrieben werden sollten, hieß es Sie könenn das Darlehen nicht erteilen. Grund: aus moralischen Gründen, die Bank kann meinem Vater nicht zumuten, dass er wegen "uns" seine Wohnung verliert. Welche Bank redet so ein scheiß, schließlich leben Sie ja davon. Nun stehen wir da und müssen trotz der guten Aufträge unser Geschäft schließen. Der Berater meinte nur "grinsend", ihr könnt es bei einer anderen Bank beantragen. Kein Problem, sie würden auf Grund der Bürgschaft das Geld sofort geben nur die Zeit haben wir nicht mehr. Die lieferanten möchten das Geld nächste Woche sehen. Ist das nicht Vetragsbruch? Zeugen gibt es genug die beim Gespräch dabei waren. Kann ich falls die Schließung droht die Bank mit Schadenersatz verklagen?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo southtow´n

ich persöhnlich halte nichts von mündlichen zusagen.
ihr hättet es euch doch lieber schriftlich geben sollen.eine zusagebesteht höchstens aus 6 zeilen.
ob man dagegen angehen kann ??natürlich kann man .
aber inwieweit es was bringt kann ich dir leider nicht nennen.

mein tip mit dem lieferanten reden und um eine´woche aufschub bittten.da du kurzfristig sowieso bei der jetzigen bank nichts erreichst.
und wenn das geschäft so gut läuft,nicht mit dem gedanken spielen zu schliesen da du evtl schadensersatz bekommst.

mit freundlichen gruss

mese
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southtown_m
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 11:39    Titel: Antwort Antworten mit Zitat

Hm ich sag mal zeugen habe ich genug. Einmal meine Eltern, von meinem Gpartner die Mutter und mein Cousin. Die waren ja alle beim Gespräch dabei, da die Bank ja sicher gehen muss das Sie wirklich bürgen wollen. Schadenersatz ist so ne Sache die geht nicht von heut auf morgen, das kann Monate dauern.

Das einzigste was helfen wird, Lieferanten bereden. Nur bei einer anderen Bank wo ich mich erkundigt hab, würde es gehen allerdings 4-6 Wochen da beim Notar erneut ein Termin gemacht werden muss und da wird es mit dem Lieferanten schwierig, das letzte mal hieß es ja auch schon 4-6 Wochen dann habt ihrs. Ich muss allerdings dazu sagen, dass ich die Lieferanten in der hinsicht auch verstehe.

Naja am Ende hock ich mit den noch restlichen 70000 Euro mit meinem Gpartner alleinig da. Wenn ich 100% wissen würde, dass ich vor Gericht Chancen hab, dann würd ich es tun, allerding gibt es keinen Vertragsrechtschutz, sprich die Kosten muss ich selber zahlen. Auf gut deutsch "alles Bullshit".

Muss mal morgen zum Anwalt, glaub da komm ich nicht drum rum.

Trotzdem Danke für die Hilfe.

Grüße
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Bank ist ein Kreditinstitut und kein Sicherheitenverwertungsinstitut. Sicherheiten (hier die durch die Wohnung abgesicherte Bürgschaft) sind immer hilfreich, weil das Risiko der Bank sinkt.

Aber: Grundvoraussetzung für einen Kredit ist, dass der Kunde den Kredit bedienen kann. Bei Selbstständigen bedeutet dies: Die Bank muss überzeugt sein, dass das Geschäft läuft.

Glaubt die Bank dies nicht (das ist hier offenkundig der Fall), so muss sie davon ausgehen, dass sie auf kurz oder lang die Sicherheiten verwertet. Dies hilft niemand:
- Der Kunde ist pleite
- Der Bürge muss zahlen
- Die Bank hat Arbeit und Aufwand

Daher ist die Antwort der Bank sowohl kaufmännisch als auch moralisch richtig. Ich möchte nicht verhehlen, dass ich glaube, dass das kaufmänische Argument für eine Bank wohl wichtiger ist...

Zur Frage der Haftung der Bank:

Auch vor Vertragsabschluss kann grundsätzlich eine Haftung entstehen, wenn durch das Fehlverhalten eines der Partner (hier der Bank) ein Schaden entsteht.

Die Frage wäre
a) welches Fehlverhalten und
b) welcher Schaden

Als einzigen Ansatz für ein Fehlverhalten sehe ich:
southtown_m hat folgendes geschrieben::
somit haben wir die Zusage bekommen


Wenn der Bankvorstand zum Ausdruck bringt: "Unsere Prüfungen sind abgeschlossen: Sie bekommen den Kredit", und der Kunde im Vertrauen darauf die Gespräche mit den anderen Banken abbricht, und die Bank danach doch keinen Kredit anbietet: Dann sähe ich Chancen auf eine Haftung der Bank.

Im Regelfall sagt die Bank aber "Danke für die Unterlagen. Sieht gut aus. Sie hören von uns"...

Selbst wenn eine Haftung vorläge, wäre die Frage nach dem Schaden noch offen. Das Schliessen des Geschäftes scheint mir persönlich weniger ein Folge der Verzögerung der Kreditbearbeitung um einige Tage sondern ein Folge der vorangegangenen Liquiditätsprobleme.
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southtown_m
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Anmeldungsdatum: 06.04.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn der Bankvorstand zum Ausdruck bringt: "Unsere Prüfungen sind abgeschlossen: Sie bekommen den Kredit", und der Kunde im Vertrauen darauf die Gespräche mit den anderen Banken abbricht, und die Bank danach doch keinen Kredit anbietet: Dann sähe ich Chancen auf eine Haftung der Bank.

Im Regelfall sagt die Bank aber "Danke für die Unterlagen. Sieht gut aus. Sie hören von uns"...

Es war so, sie wollten von uns die betriebswirtschaftliche auswertung von november und dezember. dann wurde intern ein gespräch mit dem vorstand geführt und daraufhin kam das ergebis, ja aber nur mit einer bürgschaft. Diese wurden mit meinen eltern bei der bank besprochen. sie machen nun die anträge. wollten von januar und februar erneute die betriebswirtschaftliche auswertung.erst in der letzten woche wo die verträge unterschrieben werden sollten, genau am letzten tag hieß es können wir nun doch nicht machen. die umsatzerlöse sind gleich geblieben. klar sind sie gleich geblieben da das kapital für materialeinkäufe gefehlt hat. dafür war ja unter anderem das darlehen gedacht, was ja die bank, sprich der vorstand zugesagt hat. Sie können nicht erwarten das wir in 2 Monaten 20000 Euro mehr umsatz machen wenn kein Kapital vorhanden ist. Und das wussten die und war besprochen, alles mit Zeugen belegbar. Es geht hier ums Prinzip.

Gruß
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

southtown_m hat folgendes geschrieben::
wollten von januar und februar erneute die betriebswirtschaftliche auswertung.erst in der letzten woche wo die verträge unterschrieben werden sollten, genau am letzten tag hieß es können wir nun doch nicht machen.


genau das meinte ich. Die Bank hat zum Ausdruck gebracht, dass sie den Kredit eigentlich nicht machen will und durch das Anfordern der BWA Jan und Feb klar gesagt, dass die Kreditherauslage von der Auswertung dieser BWA abhängt. Das heisst nicht "Darlehen genehmigt" sondern "es gibt noch eine kleine Chance".

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es für die Bankmitarbeiter der unangenehmste Teil des Jobs ist "Nein!" zu sagen. Vielfach wird das dann durch die Blume gesagt (wie hier: "Eigentlich nein, aber wenn die Bürgschaft kommt und der Bürge eine Wohnung hat und die BWA im Januar besser ist... dann kann es möglich sein"). Ist einfach nur menschlich. Aber keine gute Basis für eine Schadensersatzforderung.
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