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Ist Vergabe von Privatkrediten gestattet?

 
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 19:57    Titel: Ist Vergabe von Privatkrediten gestattet? Antworten mit Zitat

Darf eine natürliche Person die Vergabe von Krediten öffentlich (z.B. Zeitungsannonce) anbieten? Muß sie dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen (gewerbliche Anmeldung etc.)?

MfG
zW
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 23:10    Titel: Re: Ist Vergabe von Privatkrediten gestattet? Antworten mit Zitat

zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Darf eine natürliche Person die Vergabe von Krediten öffentlich (z.B. Zeitungsannonce) anbieten?


nein
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 05:52    Titel: Re: Ist Vergabe von Privatkrediten gestattet? Antworten mit Zitat

zur Wieden hat folgendes geschrieben::

Muß sie dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen (gewerbliche Anmeldung etc.)?

Ja, eine Banklizenz erwerben. Ansprechpartner ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( Bafin). Die Lizenz ist aber nicht billig.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich widerspreche Servicer und Rembrand ungerne. Aber:

Die Vergabe von Privatkrediten ist in Deutschland gestattet. Auch eine öffentliche Ausschreibung ist unkritisch.

Eine Banklizenz bedarf es gemäß KWG §1 nur, wenn man das Kreditgeschäft als Unternehmen gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Wenn ich also statt zur Bank zu gehen und eine Anleihe zu kaufen, in der Zeitung inseriere: "Darlehensangebot von privat: 100.000 € für 3 % für 1 Jahr fest" so kriege ich keine Konflikte mit der BAFIN (Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleister).

Unbeschadet dessen, empfehle ich als Geldanlage die Anleihe!
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Pylades
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn ich mich durch eine Zeitungsannonce an eine breite Öffentlichkeit wende um Kredite anzubieten, dann IST das bereits gewerbsmäßig. Da muss ich nichtmal die BaFin fragen, auch das örtliche Finanzamt wird dir das gerne mitteilen.


gruss, flo.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

letzlich ist vor allem spannend, was die BAFIN als Maßstab ablegt:

http://www.bafin.de/schreiben/95_1999/ba_000699.htm

Zitat:

III. Kriterien für die Finanzdienstleistungsinstitutseigenschaften

Inländische Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringen, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bedürfen der Erlaubnis nach § 32 KWG und unterliegen der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.

A. Gewerbsmäßig

Die Geschäfte werden gewerbsmäßig betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber sie mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt.

B. Kaufmännischer Geschäftsbetrieb

Ist eine Gewerbsmäßigkeit nicht gegeben, gilt das Kriterium des Erfordernisses eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes. Entscheidend für das Vorliegen dieses Merkmals ist dabei nicht, daß ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorhanden ist, sondern allein, ob die Geschäfte einen derartigen Umfang haben, daß objektiv eine kaufmännische Organisation erforderlich ist.


Privatkredite im Sinne des TE würde ich wie folgt abgrenzen:
- Kreditgeber ist eine Privatperson, kein Unternehmen
- Es handelt sich um Kredite, die aus eigenem Vermögen ausgereicht werden. Ein Einlagengeschäft findet nicht statt.
- Die Zahl der vergebenen Kredite ist sehr niedrig

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, würde der letzte Spiegelstrich ein klarer Hinweis sein, dass die in Ziffer A geforderte Nachhaltigkeit "wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt" nicht vorliegt.

Die öffentliche Suche nach einem Darlehensnehmer per Annonce, kann zwar ein Indikator für die gewerbsmäßige Tätigkeit sein, muss dies aber nicht.

Wenn ich im Extremfall nur 1 Privatdarlehen vergebe und mir den Darlehensnehmer per Anzeige suche: Ist das gewerblich? Ich denke: Nein.

Mache ich das aber öfter (setzt ein gutgefülltes Konto voraus), bin ich natürlich schnell beim gewerblichen Handeln. Rechtsprechung kenne ich keine. Ich würde aber von der Logik her ähnlich argumentieren wie die 3-Objekte Regel bei der Feststellung, ob ein gewerblicher Immobilienhandel vorliegt (Erlassregelung des Bundesfinanzministeriums vom 26. März 2004 (BStBl 2004 I S. 434).
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten, mit Verlaub, ich schätze Ihre Beiträge sonst durchaus, aber diese Ausführungen enthalten diverse Denkfehler.

Karsten11 hat folgendes geschrieben::


Privatkredite im Sinne des TE würde ich wie folgt abgrenzen:
- Kreditgeber ist eine Privatperson, kein Unternehmen

Das ist kein Kriterium im Rechtssinne, denn wenn die Tätigkeit der Definition nach gewerblich ist, ist es automatisch ein Unternehmen und somit kein "Privatgeschäft" mehr.


Karsten11 hat folgendes geschrieben::
- Es handelt sich um Kredite, die aus eigenem Vermögen ausgereicht werden. Ein Einlagengeschäft findet nicht statt.

Das ist irrelevant.
Karsten11 hat folgendes geschrieben::

- Die Zahl der vergebenen Kredite ist sehr niedrig.

Es reichen exakt NULL Kredite, wenn die Tätigkeit als solche aufgenommen wird mit der Absicht, das Ganze in entsprechender Weise zu betreiben.

Eine Annonce, in von einer "Privatperson" einem unbestimmten Teilnehmerkreis entgeltlich Kredite angeboten werden, ist nahezu unvermeidlich eine Gewerbeaufnahme. Da muss man schon extrem konstruieren, um dieses noch auszuschließen.

Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Die öffentliche Suche nach einem Darlehensnehmer per Annonce, kann zwar ein Indikator für die gewerbsmäßige Tätigkeit sein, muss dies aber nicht.

Wenn ich im Extremfall nur 1 Privatdarlehen vergebe und mir den Darlehensnehmer per Anzeige suche: Ist das gewerblich? Ich denke: Nein.


Selbst wenn in der Annonce explizit drin stünde, "Nur ein einziges Mal" und dies auch nachweislich stimmen würde, könnte immer noch ein Gewerbe vorliegen, wenn die Entgeltbezüge über längere Dauer angelegt wären.
Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Mache ich das aber öfter (setzt ein gutgefülltes Konto voraus), bin ich natürlich schnell beim gewerblichen Handeln. Rechtsprechung kenne ich keine. Ich würde aber von der Logik her ähnlich argumentieren wie die 3-Objekte Regel bei der Feststellung, ob ein gewerblicher Immobilienhandel vorliegt (Erlassregelung des Bundesfinanzministeriums vom 26. März 2004 (BStBl 2004 I S. 434).

So ist es aber nicht, tut mir leid.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Karsten11
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich gebe mich der Kraft der besseren Argumente geschlagen...
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts für ungut Smilie

Ich erinnerte mich beim Ausgangspost allerdings sehr nachhaltig an eine Aussage eines Mitarbeiters des Gewerbeamtes meiner Heimatstadt - unjuristisch, aber als Daumenregel imho wunderbar: "Spätestens wenn Werbung gemacht wird - dann isses ein Gewerbe".

Der Gewerbebegriff ist gemessen an seiner praktischen Relevanz, extrem unhandlich. ÜBer die 5 (?) positiven Kriterien hinaus gibts es - je nach Gerwebebegriff, da gibts nämlich mehrere, die im Detail nicht identisch sind - noch negative und zudem tendiert die Rechtsprechung schon immer zum Insitut der Gesamtwürdigung, so dass selbst wenn eines der Kriterien nicht vorliegt, die Gesamtbetrachtung noch dazu führen kann, dass es vorliegt. Er verleitet vor allem Personen, die sein Vorliegen oftmals nicht wünschen dazu, sich die rechtliche Interpretation "zurechtzubiegen" - nur dass die Behörden dann oft erstmal genau das gleiche machen - nur mit umgekehrtem Ergebnis.
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 11.04.06, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank an alle, die sich die Mühe gemacht haben, meine Fragen zu beantworten!

Da also diese Art der Kreditvermittlung nicht rechtmäßig ist, wirft sich an dieser Stelle die nächste Frage auf.

Frage Macht sich jemand strafbar durch diese Art der "Gewerbeausübung" oder handelt es sich nur um eine Ordnungswidrigkeit?

Viele Grüße
zur Wieden
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 02:51    Titel: Antworten mit Zitat

... und dann schubsen wir den Thread mal ins Strafrecht rüber, wo die Experten für diese Frage lauern... Winken

Beste Grüße

Metzing
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 12.04.06, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

siehe sechsten Abschnitt Kreditwesengesetz --> Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
(§ 54 bis 60a KWG): www.bafin.de/gesetze/kwg.htm

Verstöße gegen das KWG können Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten sein.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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