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Verfasst am: 06.04.06, 16:52 Titel: Unkosten durch Behörden
Hallo,
ich hoffe, dass ich hier beim "Verfassungsrecht" mit meiner Frage nicht ganz falsch bin.
Immer mehr Behörden verschicken immer häufiger Post und verlangen ein ausgefülltes Formular zurück. Hat man nicht irgendwie Anspruch auf Kostenerstattung (z.B. für Porto) wenn man Formulare zurückschicken muss? (Es geht weniger um Anträge, die man sebst stellt, sondern um völlig überraschende Post, die die Behörden verschicken.) Was wäre, wenn man Briefe unfrankiert verschickt, muss die Behörde diese annhemen?
"Es geht weniger um Anträge, die man sebst stellt, sondern um völlig überraschende Post, die die Behörden verschicken"
?? Bitte ein Beispiel...
Momentan nervtötend sind z.B. die fast halbjährliche geforderten Formulare bzgl. umfassender Angaben über eine seit fast 10 Jahren bestehende Zweitwohnung am Arbeitsplatz. (PS. Herrscht in Behörden Knappheit an Toilettenpapier oder wozu brauchen die so viele Kopien meines Mitvertrags?)
"Es geht weniger um Anträge, die man sebst stellt, sondern um völlig überraschende Post, die die Behörden verschicken"
?? Bitte ein Beispiel...
Momentan nervtötend sind z.B. die fast halbjährliche geforderten Formulare bzgl. umfassender Angaben über eine seit fast 10 Jahren bestehende Zweitwohnung am Arbeitsplatz. (PS. Herrscht in Behörden Knappheit an Toilettenpapier oder wozu brauchen die so viele Kopien meines Mitvertrags?)
Aus dem Verfassungsrecht läßt sich da nur sehr mittelbar Hilfe gewinnen.
Die Frage ist zunächst, was im einschlägigen Fachgesetz geregelt ist:
- Hat der Bürger eine Mitwirkungspflicht (Auskunftspflicht)?
- Wie ist Kostenerstattung generell geregelt? Wenn es die gibt: Was sind notwendige Kosten?
Darüber kann man lange nachdenken.
Aber wie wäre es denn mit folgendem:
Die Schreiben ohne Porto in den Briefkasten werfen .....
Mal sehen, wie die Behörde reagiert ......
Entweder sie verweigert die Annahme oder sie erläßt einen Kostenbescheid über 1,20 EURO. _________________ gloriaD
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