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Unkosten durch Behörden

 
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Herbert22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 16:52    Titel: Unkosten durch Behörden Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier beim "Verfassungsrecht" mit meiner Frage nicht ganz falsch bin.

Immer mehr Behörden verschicken immer häufiger Post und verlangen ein ausgefülltes Formular zurück. Hat man nicht irgendwie Anspruch auf Kostenerstattung (z.B. für Porto) wenn man Formulare zurückschicken muss? (Es geht weniger um Anträge, die man sebst stellt, sondern um völlig überraschende Post, die die Behörden verschicken.) Was wäre, wenn man Briefe unfrankiert verschickt, muss die Behörde diese annhemen?


Herbert
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.04.06, 16:54    Titel: Antworten mit Zitat

"Es geht weniger um Anträge, die man sebst stellt, sondern um völlig überraschende Post, die die Behörden verschicken"

?? Bitte ein Beispiel...
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Herbert22
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
"Es geht weniger um Anträge, die man sebst stellt, sondern um völlig überraschende Post, die die Behörden verschicken"

?? Bitte ein Beispiel...


Momentan nervtötend sind z.B. die fast halbjährliche geforderten Formulare bzgl. umfassender Angaben über eine seit fast 10 Jahren bestehende Zweitwohnung am Arbeitsplatz. (PS. Herrscht in Behörden Knappheit an Toilettenpapier oder wozu brauchen die so viele Kopien meines Mitvertrags?)
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gloriaD
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 07.03.2005
Beiträge: 1484

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Herbert22 hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
"Es geht weniger um Anträge, die man sebst stellt, sondern um völlig überraschende Post, die die Behörden verschicken"

?? Bitte ein Beispiel...


Momentan nervtötend sind z.B. die fast halbjährliche geforderten Formulare bzgl. umfassender Angaben über eine seit fast 10 Jahren bestehende Zweitwohnung am Arbeitsplatz. (PS. Herrscht in Behörden Knappheit an Toilettenpapier oder wozu brauchen die so viele Kopien meines Mitvertrags?)


Aus dem Verfassungsrecht läßt sich da nur sehr mittelbar Hilfe gewinnen.
Die Frage ist zunächst, was im einschlägigen Fachgesetz geregelt ist:
- Hat der Bürger eine Mitwirkungspflicht (Auskunftspflicht)?
- Wie ist Kostenerstattung generell geregelt? Wenn es die gibt: Was sind notwendige Kosten?

Darüber kann man lange nachdenken.
Aber wie wäre es denn mit folgendem:
Die Schreiben ohne Porto in den Briefkasten werfen ..... Winken
Mal sehen, wie die Behörde reagiert ...... Cool
Entweder sie verweigert die Annahme oder sie erläßt einen Kostenbescheid über 1,20 EURO.
_________________
gloriaD
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