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in der Benutzungsordnung unseres stadt. Kindergartens ist festgelegt, dass nach einer infektiösen Krankheiten eine ärztl. Unbedenklichkeitserkl. einzureichen sei. Ansonsten wird dem Kind der Kindergartenbesuch verwehrt.
Da ich privat Krankenversichert bin, entstehen mir dadurch Kosten. Muss ich diese tragen oder kann ich hiemit die Stadt belasten??
Da ich privat Krankenversichert bin, entstehen mir dadurch Kosten. Muss ich diese tragen oder kann ich hiemit die Stadt belasten??
Wohl kaum - Sie sind ja weder gezwungen, Ihr Kind (wieder) in den Kindergarten zu schicken noch in der PKV zu sein (Ausnahmen bestätigen die Regel). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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