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Gesundschreibung

 
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Toljok
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Anmeldungsdatum: 14.04.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Warstein

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:22    Titel: Gesundschreibung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

in der Benutzungsordnung unseres stadt. Kindergartens ist festgelegt, dass nach einer infektiösen Krankheiten eine ärztl. Unbedenklichkeitserkl. einzureichen sei. Ansonsten wird dem Kind der Kindergartenbesuch verwehrt.

Da ich privat Krankenversichert bin, entstehen mir dadurch Kosten. Muss ich diese tragen oder kann ich hiemit die Stadt belasten??

Gruß
Thorsten
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 15:00    Titel: Re: Gesundschreibung Antworten mit Zitat

Toljok hat folgendes geschrieben::
Da ich privat Krankenversichert bin, entstehen mir dadurch Kosten. Muss ich diese tragen oder kann ich hiemit die Stadt belasten??
Wohl kaum - Sie sind ja weder gezwungen, Ihr Kind (wieder) in den Kindergarten zu schicken noch in der PKV zu sein (Ausnahmen bestätigen die Regel).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Die GKV würde eine solche Bescheinigung wohl auch nicht bezahlen (die Untersuchung aber schon, da im Rahmen der Behandlung).
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