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Verträge zu Gunsten Dritter

 
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ElaZ
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 16:05    Titel: Verträge zu Gunsten Dritter Antworten mit Zitat

Hallo!

Mein Problem:

Meine Oma ist im Mai gestorben.
Meine Mutter, meine Schwester, der Lebensgefährte meiner Oma und ich sind ihre Erben.

Meine Oma hatte ihre Sparbücher und ihre Versicherungen als Verträge mit namentlichem Bezugsrecht zu Gunsten Dritter abgeschlossen.
Die Begünstigten sind jeweils zu gleichen Teilen meine Schwester und ich.

Sie hat eine Liste hinterlassen, in welcher aufgeführt ist, welche Dinge des Hausrates ihr Lebensgefährte gekauft hatte und dazu verfügt, daß er den Rest des Hausrates bis an sein Lebensende nutzen darf.

Nun kam ein Brief vom Anwalt meiner Mutter: Er verlangt von mir eine genaue Aufstellung aller Vermögenswerte.
Ich soll genau ausführen wie viel auf den Sparbüchern sei, die Versicherungsverträge genau auflisten mit Datum und so weiter und ich soll den gesamten Hausrat auflisten.

Ihr und dem Notar liegt das Testament vor.
Sie weiß von den Verträgen zu Gunsten Dritter und auch der Notar weiß das, da die Bank deswegen mit ihm telefoniert hat.
Auch der Mann von der Versicherung sagt, es sei alles rechtens.
Die Verträge seien nunmal auf unsere Name geschrieben und daran gäbe es nichts zu rütteln.
So sagt die Bank auch.

Möglich ist, daß sie diese Tatsachen ihrem Anwalt gegenüber gar nicht erwähnt hat.
Dieser ist aber jetzt im Urlaub, kommt erst am 29.09. zurück und verlangt die Liste bis zum 30.09. sonst würde unverzüglich Klage eingereicht.

Muß ich tatsächlich eine genaue Liste über all die Dinge machen?
Persönliche Dinge ihrer Mutter wollte sie nicht haben und sonst ist nichts an Vermögen da.
Wieso überhaupt ich?
In dem Brief werde ich "Erbbesitzerin" genannt.
Das bin ich mitnichten.
Meine Mutter hat vor knapp vier Monaten die Erbschaft ausgeschlagen. (ein Haus, in dem ich in der einen Wohnung lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht habe und in der anderen der LG meiner Oma, später meine Schwester. Sie wird von mir ausgezahlt, sobald das Ergebnis der Hausschätzung da ist, aber bisher habe ich noch nicht mal einen Erbschein bekommen...habe also den selben Status wie meine Schwester im Moment, die allerdings kein Schreiben vom Anwalt meiner Mutter bekommen hat.)

Muß ich mir jetzt tatsächlich einen Anwalt nehmen?
Oder ist das nur mal der Versuch ihres Anwaltes ob ich darauf einsteige (was immer sie davon haben mag....)

Bezahlt in so einem Fall die Rechtsschutzversicherung?

liebe Grüße
ElaZ

P.S. Sollte ich etwas zu ungenau erklärt haben, bitte nachfragen.
Mir geht das alles grad so an die Nerven, daß ich vielleicht etwas Wichtiges vergessen haben könnte.

P.P.S. Meine Mutter hat bei der Testamentseröffnung beim Notar den Erbverzicht unterzeichnet.
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 12:53    Titel: Re: Verträge zu Gunsten Dritter Antworten mit Zitat

HAllo ElaZ,

hier ist nur einiges Durcheinander. Wenn Deine Mutter einen Erbverzicht beim Notar erklärt hätte, könnte sie jetzt keine Ansprüche als Erbe geltend machen. Bei den Sparbüchern und den Versicherungsleistungen ist fraglich, ob es sich hierbei nicht um Leistungen handelt, die gar nicht in das Erbe fallen. Leistungen aus einer Versicherung, die auf den Todesfall abgeschlossen wurde, fallen nicht in das Erbe. Je nach Ausgestaltung kann das auch für die Sparbücher gelten.

Mir scheint, der Anwalt ist von Deiner Mutter nicht vollständig informiert worden. Wenn Deine Mutter das Erb wirksam ausgeschlagen bzw. verzichtet hat, dann kann sie auch keine Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsgergänzungsansprüche mehr geltend machen. So wie ich den Sachverhalt verstehe, scheint es darum aber zu gehen.

Gruß Hans
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