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Erbschaftssteuer bei Wohnung

 
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Franky
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 19:37    Titel: Erbschaftssteuer bei Wohnung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

weiß jemand wie es gehandhabt wird, wenn man eine Eigentumswohnung der verstorbenen Eltern erben würde? Muß man Erbschaftssteuer zahlen, d.h. diese dann entweder sofort bezahlen oder dafür einen Kredit aufnehmen oder die Wohnung verkaufen um die Steuer dann bezahlen zu können?
Danke und VG,Franky
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 22:00    Titel: Re: Erbschaftssteuer bei Wohnung Antworten mit Zitat

Hallo Franky,
Bemessungsgrundlage für die Erbschaftssteuer iist der Wert des gesamten Nachlasses (nach Abzug der Beerdigungskosten und evtl. noch vorhandener Schulden). Der Wert von Grundvermögen - und darunter fallen auch Eigentumswohnungen - wird nach komplizierten Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt. Nach Auskunft von Leuten, die von der Bewertungsmaterie mehr verstehen als ich, kommt dabei in der Regel ein steuerrechtlicher Betrag von ca. 60 - 70 % des Verkehrswertes raus.
Sie haben als Kind einen Freibetrag von 205.000 € nach jedem Elternteil (!), der darüber hinausgehende Betrag ist nach der Steuerstufe I zu versteuern. Der Steuersatz beträgt 7 %, wenn der Mehrbetrag nicht mehr als 52.000 € ist, aber 30 %, wenn dieser Mehrbetrag über 25.565.000 € liegt. Wenn der Nachlass aber so groß sein sollte, dürften die 30 % nicht wirklich weh tun Winken .
Woher Sie das Geld nehmen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen (ererbtes oder schon vorher vorhandenes eigenes Barvermögen, Kreditaufnahme, Erlös aus dem Verkauf der Wohnung oder eines sonstigen Gegenstands, ist dem Finanzamt (fast) egal. Gestundet wird die Erbschaftssteuerschuld in der Regel nicht.
Gruß vom
Nordlicht
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