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ich war bis zum 31.12.05 bei der Bundeswehr meinen Grundwehrdienst ableisten, seitdem bin ich nun arbeitslos.
Nun habe ich mich für Ende August auf der Fachoberschule angemeldet, um 1 Jahr lang Fachabitur zu machen.
Mein letztes ALG würde ich am 31. August bekommen, ab 1. September hätte ich Anspruch auf Bafög. Das ist soweit auch geklärt.
Nun weiss ich von Bekannten, das man frühestens Bafög gezahlt bekommt, nachdem man 2-3 Monate auf der Schule ist, weil man von der Schule erst 1-2 Wochen nach Schulbeginn bescheinigt bekommt, das man die Schule besucht und diese Bescheinigung braucht das Amt für Ausbildungsförderung, zur endgültigen Bearbeitung des Antrages. Das dauer dann auch wieder paar Wochen und dann gibts auch Geld. Das wird dann zwar nachgezahlt, aber ich kann ja nicht 2-3 Monate ohne Geld da stehen.
Nun habe ich mal in einem anderen Forum nachgefragt wie das so aussieht, ob man ALG 1 so lange weitergezahlt bekommen kann und das dann zurückbezahlt wenn man die Bafög-Nachzahlung bekommt.
Folgende Antwort bekam ich:
Zitat:
Auch das BaföG (das Gesetz, nicht die Geldleistung) gilt als ein Teil des Sozialgesetzbuches, der nur noch nicht dort eingeordnet ist, sondern derzeit als Extra-Gesetz firmiert. Deswegen gilt auch beim BAFöG der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches (SGB I), dessen § 42 sagt:
Zitat:
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Am besten beantragst Du die Vorschusszahlung gleich beim Abgeben des BAföG-Antrags für den darauffolgenden Monat. Dann müsstest Du über die Runden kommen.
Nun war ich vorgestern bei der Antragsstelle um die Unterlagen die ich für den Antrag brauche zu besorgen. Dort habe ich dann auch nachgefragt, wie es mit einer Vorrauszahlung aussieht wegen oben genanntem Fall! Dort wurde mir dann gesagt, das es kein Vorschuss für Bafög gibt und das ich vor Ende Okt/November kein Geld bekommen kann.
Nun wollte ich hier mal nachfragen, ob jemand weiss, wie das aussieht!
Wenn das, was mir in dem anderen Forum gesagt wurde, stimmt, habe ich ja eigentlich Anspruch darauf!
Hi,
die Antwort in dem anderen Forum war richtig. Ein BAföG-Berechtigter hat einen Anspruch auf Vorschüsse. Wenn den das Amt nicht freiwillig erfüllt, muss man ihn halt durchsetzen (Widerspruch, Klage, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Frage an die Praktiker: ist fürs BAföG noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig?).
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Wenn den das Amt nicht freiwillig erfüllt, muss man ihn halt durchsetzen (Widerspruch, Klage, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Frage an die Praktiker: ist fürs BAföG noch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig?).
Ja, neu bei der Sozialgerichtsbarkeit ist nur SGB II und XII.
Hi,
danke, wieder was gelernt .
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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