Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Notebook abermals defekt - ist Rücktritt rechtens?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Notebook abermals defekt - ist Rücktritt rechtens?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Voodoopupp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.04.06, 19:09    Titel: Notebook abermals defekt - ist Rücktritt rechtens? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

gemäß folgendem Fall würde ich mich über ihre Meinung sehr freuen:

Käufer A bestellt am 19.05.05 ein Notebook bei Firma B (bzw. direkt bei dessen Inhaber).

Das Gerät wird Ende Mai geliefert - bei der ersten Inbetriebnahme fällt bereits der erste Fehler auf:das Notebook hat ein Problem mit der Stromaufnahme, dadurch lässt es sich nicht starten, da es nicht mit Spannung versorgt wird.
Das Gerät wird umgehend an den Händler zurück gesendet - dieser schickt es an den Hersteller & lt. Händler wird dort das Grundgerät ausgetauscht (dauert insgesamt ca. 14 Tage)

Nach etwa drei Monaten, es ist nun September, zeigt der Bildschirm eines Tages nur noch einige wenige Streifen im linken Bereich an, die alle nicht mehr als 1mm breit sind - Gerät wird erneut eingeschickt (über den Händler). Hersteller tauscht Graikkarte aus - Problem behoben (Dauer ca. 14 Tage)

Ca. 3 Wochen später, also im Oktober, taucht der nächste Fehler auf:
Das Gerät lädt den Akku nicht mehr richtig auf, der Ladestand geht nicht über 21% hinaus. Als Käufer A das Notebook portabel benutzt geht nach lediglich 15 min. die Puste aus. Der Fehler bestand allerdings schon seit er aus der vorherigen Reparatur zurückkam - den die Ladeleuchte leuchtete durchgehend (Fehler fällt leider jedoch erst hier auf, da immer stationär gearbeitet in der Zeit.)
Gerät wird wieder an den Händler geschickt - der Hersteller tauscht lt. diesem dann das Motherboard aus, muss ein Fehler in der Stromversorgung gewesen sein - Fehler behoben (Dauer ca. 3-4 Wochen)

Nun verstreicht einige Zeit, doch vor ca. 2 Wochen tritt Fehler Nr. 3 wieder auf - Akku wird nicht mehr als ca. 60% geladen. Gerät wird erstmal weiter benutzt, da der Einsatz von Nöten ist.

Nun kontaktiert der Kunde A den Händler B erneut - allerdings pocht der Kunde diesesmal nicht wieder nur auf Reparatur, sondern verlangt Wandlung bzw. bietet dem Händler an, einen Vorschlag seinerseits zu unterbreiten. Außerdem bittet er um Berechnung der Nutzunggebühr & des Restwertes.

Der Händler sieht das etwas anders: er meint, dass wenn nur der Akku kaputt ist dieser getauscht wird. Wenn ein Hardwarefehler vorliegt, soll dieser behoben werden.

Kunde möchte diese Antwort nicht akzeptieren, und erklärt, dass schon vorher drei komplette Hardwarefehler aufgetreten sind, die, jeder einzelne, das Notebook als solches unbrauchbar machten...

Händler reagiert hierauf mit der Meinung, dass die Meinung des Kunden nicht korrekt sei - Hardwarefehlersuche sei sehr zeitaufwändig, daher tausche ein Hersteller oft einfach etwas aus, ohne den genauen Fehler herausgefunden zu haben. Der Kunde kann daher nicht sagen, dass die oben ausgetauschen Teile wirklich defekt waren.
Desweiteren seien die aufgetretenen Fehler übliche, im Sinne der Gewährleistung zu behebende Fehler.

Kunde reagiert etwas verwundert, denn wenn die Teile nicht kaputt gewesen wären, ist es komisch, dass nach deren Austausch das Gerät wieder funktionierte. Kunde weißt erneut auf die drei Reparaturen (in den ersten 5 Monaten) hin, sowie die anstehende vierte & verweist auf die Paragraphen 323 & 440 des BGB.

Der Händler reagiert, und sagt er werde wie schon mehrere Male gesagt, den Forderungen nicht nachkommen. Außerdem sei er erst im Stande die Nutzungsgebühr zu berechnen, wenn er das Notebook vor Ort habe...er könne den Fehler nicht per Ferndiagonse nachvollziehen :-)
(ja, dieser Smiley ist original der Mail des Händlers angefügt)


Nun meine Frage an Sie:
ist die Forderung des Kunden auf Wandlung des Vertrages gerechtfertigt? Oder aber hat der Händler recht?
Falls der Kunde im Recht ist:Was kann der Kunden nun bei so einer Reaktion des Händlers noch machen (außer über Anwalt; da er keinen hat bzw. keinen Rechtsschutz)? Wie hoch sind dessen Chancen einzuschätzen?


MfG
Voodoo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen
Bevor Sie Ihren Beitrag schreiben, lesen Sie bitte den recht.de Knigge!
=>http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6

zum lesen

Zitat:
§ 440
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Markierung nicht original.Bezieht sich auf einen identischen Fehler.

Zitat:
Falls der Kunde im Recht ist:Was kann der Kunden nun bei so einer Reaktion des Händlers noch machen (außer über Anwalt; da er keinen hat bzw. keinen Rechtsschutz)? Wie hoch sind dessen Chancen einzuschätzen?

Tja Fristsetzung etc.
=>Suchfunktion benutzen.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.