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Worms Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 67
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Verfasst am: 09.04.06, 16:37 Titel: Zivilgericht wegen Domian |
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Ich habe eine Domian wo die Markenrechte eines Unternehmens wohl verletzt werden.
Ich soll jetzt, obwohl ich den Anwaltder Gegenseite angeboten hatte mir die Auslagen zu bezahlen sodas ich dann die URL überschreibe vor dem Zivilgericht.
Der Anwalt hatte sich damals auch garnicht gemeldet.
Ich habe jetzt bei meinem Provider die URL bei DENIC löschen lassen, wurde auch schon gemacht.
Muß ich jetzt trotzdemvor den Zivilgericht antanzen?
Es ist nur so was das Gericht ca. 400km etfernt ist, was aber nicht das Problem ist, dann lege ich meinen Urlaub so das ich da mal schnell ranfahren kann.
Meine Frage ist nur kann ich den Nappeln da verklickern das ich die URL gelöscht habe und die Verhandlung ausgesetzt wird? |
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report FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
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Verfasst am: 09.04.06, 17:25 Titel: |
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Ich würde dem AG schriftlich mitteilen, dass du die Domain wunschgemäß freigegeben hättest und ein hinreichender Grund zur Durchführung eines Verfahrens nun nicht mehr besteht. Du bittest um Einstellung/Aufhebung (es sei denn, man hat dich zusätzlich zur Freigabe der Domain noch auf Schadenersatz verklagt) des Verfahrens.
Gruss
report |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 09.04.06, 18:35 Titel: Re: Zivilgericht wegen Domian |
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| Worms hat folgendes geschrieben:: | | Meine Frage ist nur kann ich den Nappeln da verklickern das ich die URL gelöscht habe und die Verhandlung ausgesetzt wird? | Sie sollten Ihre Äußerung an die 'Nappeln' auch genauso einleiten - das wird sicherlich sehr hilfreich sein!  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Worms Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 67
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Verfasst am: 09.04.06, 21:43 Titel: |
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Keine Ahnung ob das Schadenerstatz sein soll, sind ca 300Euro.
Wie ist das, wenn ich an dem Tag der Verhandlung krank werde und ich rufe da an und schicke die den Krankenschein, reicht das als Entschuldigung?
So ich bin dann mal Kill Bill 2 schauen läuft gerade und hoffe mal ne Antwort morgen zu lesen. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 09.04.06, 23:00 Titel: |
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Mmh bevor man sich hier weitere Gedanken macht vielleicht mal ein Blick in die
"Historie" werfen.
| Zitat: | | Ich war heute wegen einer älteren Sache beim Amtsgericht und mir sagte die Sachbearbeiterin dort das ich mitte März eine Gerichtsverhandlung habe wegen mehrer kleiner Sachen wie Bedrohung. |
| Zitat: | | Im Dezember 2004 war ich vor Gericht wo mir vorgeworfen wurde das ich über das Internet von Firma A bei einer Internetseite die Erlaubnis erteilt haben soll von Firma A Spenden abzubuchen von 500Euro. |
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=256095#256095
| Zitat: | | Dann laß ich den Gläubiger halt uml*gen |
........ _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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Worms Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 67
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Verfasst am: 09.04.06, 23:27 Titel: |
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Was will uns der Dichter damit sagen?
Um es mal so zu sagen wie es ist, ich habe nochnie was selbst bezahlt und der Staatsanwaltschaft habe ich das auch schonmal geschrieben woher ich mir das Geld besorge.
Die denken nur ich bin bescheuert und glauben mir das nicht, aber um zum Thema zurück zu kommen, was ist mit Krankenschein?
Ich leg mir den Gerichtstermin so das ich auf dem Weg zum Urlaubsort da mal vorbei schaue. |
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System FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.04.2006 Beiträge: 617 Wohnort: Weissenfels / Halle
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Verfasst am: 09.04.06, 23:46 Titel: |
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Hallo,
Wenn Sie die Domain freigegeben haben dann sollte die Sache nach einem Schreiben an das AG erledigt sein. Sind Sie aber auf Schadensersatz verklagt wurden dann sieht die Sache anders aus. Allerdings kann Ihr Anwalt ( sofern vorhanden) beantragen das ein schriftliches Verfahren eingeleitet werden soll. Dann können Sie sich die 400 KM sparen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Die abgebene Antwort ist nur meine persönliche Meinung bzw. persönliches Wissen. Keine Rechtsberatung und nicht verbindlich. Sollte meine Meinung geholfen haben, so klicken Sie bitte auf den grünen Punkt unter meinem Namen. |
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Worms Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 07.10.2005 Beiträge: 67
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Verfasst am: 09.04.06, 23:52 Titel: |
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| Ach scheiß drauf, ich bezahl das ja eh nicht aus eigener Tasche, also ist es mir egal, trotzdem Danke. |
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