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Lügen im Zivilprozeß - haben sie Konsequenzen?

 
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relysium
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 20:43    Titel: Lügen im Zivilprozeß - haben sie Konsequenzen? Antworten mit Zitat

Ich habe öfters gehört, der Angeklagte darf im Strafprozeß ungestraft lügen. Im Zivilprozeß darf man das aber nicht, weil das dann Prozeßbetrug ist oder versuchter Prozeßbetrug.
Ich habe aber auch gehört, daß wenn man in einem Zivilprozeß beim Lügen ertappt wird, man diesen Prozeß nicht gleich verliert. Also wenn zum Beispiel der Kläger etwas nicht beweisen kann, einen Verkauf oder so, und der Beklagte an Eides statt versichert, nie Geschäfte mit dem Kläger gemacht zu haben, den Kläger gar nicht zu kennen. Nun ist ein anderes Rechtsgeschäft zwischen beiden beweisbar, das heißt der Beklagte wurde beim Lügen erwischt, aber das eigentliche Rechtsgeschäft ist immer noch bestritten. Hat das nicht einen Einfluß auf die Glaubwürdigkeit des Beklagten und den Ausgang des Prozesses? Oder spielen solche Sachen wie Glaubwürdigkeit gar keine Rolle im Zivilprozeß?

Peter
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 22:49    Titel: Re: Lügen im Zivilprozeß - haben sie Konsequenzen? Antworten mit Zitat

relysium hat folgendes geschrieben::
Im Zivilprozeß darf man das aber nicht, weil das dann Prozeßbetrug ist oder versuchter Prozeßbetrug.


Dann, wenn die Lüge entscheidungserhebliche Konsequenzen hat oder nicht.

Beispiel: K verklagt den B auf Rückzahlung von 1000 EUR. B sagt "hab ich nie bekommen". Kein Prozeßbetrug, weil K sowieso in der Beweispflicht ist.
(Ansonsten müßte es nach jedem verlorenen Prozeß strafrechtliche Konsequenzen für den "Verlierer" geben...)

relysium hat folgendes geschrieben::
Ich habe aber auch gehört, daß wenn man in einem Zivilprozeß beim Lügen ertappt wird, man diesen Prozeß nicht gleich verliert.


Logisch. Eine Lüge bedeutet ja nicht, daß der gesamte Sachverhalt entschieden ist.
Beispiel: K verklagt den B auf Rückzahlung von 1000 EUR. B sagt "Ich habe K noch nie in meinem Leben gesehen". K kann beweisen, daß er mit B mal ein Jahr in einer WG gewohnt hat. B hat also gelogen. Ist damit bewiesen, daß B dem K Geld schuldet? Nö. Cool

Natürlich haben Lügen Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit. Das ist aber immer im Einzelfall zu sehen.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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relysium
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 42

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 15:18    Titel: Re: Lügen im Zivilprozeß - haben sie Konsequenzen? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Beispiel: K verklagt den B auf Rückzahlung von 1000 EUR. B sagt "hab ich nie bekommen". Kein Prozeßbetrug, weil K sowieso in der Beweispflicht ist.
(Ansonsten müßte es nach jedem verlorenen Prozeß strafrechtliche Konsequenzen für den "Verlierer" geben...)

Die meisten Prozesse, die ich so kenne, werden nicht um den Sachverhalt, sondern dessen Interpretation geführt. Wenn einer vor Gericht einen Sachverhalt bestreitet, finde ich seine Bestrafung durchaus legitim. Aber gut. Andere Frage: Wenn obiges Beispiel kein Beispiel für einen Prozeßbetrug ist - was wäre denn dann überhaupt ein Beispiel für einen Prozeßbetrug?

Zitat:

Natürlich haben Lügen Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit. Das ist aber immer im Einzelfall zu sehen.

Andersrum gefragt: Kann das Gericht, wenn es erhebliche Zweifel an den Aussagen einer Partei hegt, weil sie widersprüchlich sind oder offensichtlich die Unwahrheit, beim Urteil dieses mit in die Waagschale werfen? Daß das im Strafprozeß geht, weiß ich. Aber wie ist das im Zivilprozeß?

Peter
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 23:08    Titel: Re: Lügen im Zivilprozeß - haben sie Konsequenzen? Antworten mit Zitat

relysium hat folgendes geschrieben::

....was wäre denn dann überhaupt ein Beispiel für einen Prozeßbetrug?


Nehmen wir eine Ehescheidung, hier den Zugewinn: A gibt Anfangsvermögen und Endvermögen korrekt an, hat einen geringen Zugewinn.

B gibt Anfangsvermögen korrekt an, beim Endvermögen gibt B an, ein Darlehen zu haben bei C. Für dieses Darlehen führt er C als Zeugen an. Die Berechnung ergibt nun, dass B in der Ehe einen Verlust gemacht hat (durch das Darlehen), dass Gericht entscheidet, A muss B Zugewinn ausgleichen.

Nun gibt es das Darlehen aber nicht, ergo vollendeter Prozessbetrug.

Würde im Verfahren aufgedeckt werden, dass es das Darlehen nicht gibt, z.B. weil C aussagt, dass es eben gar kein Darlehen gibt, entscheidet das Gericht korrekt nach den Zahlen, es bleibt der versuchte Prozessbetrug von B.

Etwas klarer?

Zitat:

Andersrum gefragt: Kann das Gericht, wenn es erhebliche Zweifel an den Aussagen einer Partei hegt, weil sie widersprüchlich sind oder offensichtlich die Unwahrheit, beim Urteil dieses mit in die Waagschale werfen? Daß das im Strafprozeß geht, weiß ich. Aber wie ist das im Zivilprozeß?

Peter


Ich denke, hier würde das Gericht eventuell einen Hinweis nach § 139 ZPO geben. Ansonsten kann ich mir schon vorstellen, dass ein Gericht Unglaubwürdigkeit mit in die Waagschale wirft und dies auch in seinen schriftlichen Entscheidungsgründen zum Ausdruck bringt.
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LG Maus

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