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Verfasst am: 09.04.06, 13:11 Titel: 1 jahr Ausland- Kündigungsrecht Fitnessstudio?
Habe wie viele hier eine Frage zum Sonderkündigungsrecht von Fitnessstudioverträgen:
Ich habe im September letzten Jahres einen 2Jahresvertrag mit einem Fitnessstudio hier in meiner Heimatstadt abgeschlossen. Jetzt gehe ich aber ab dem 18.Juli 2006 für ein Jahr nach Florida und danach dann studieren.
Kann ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs Gebrauch machen? Ich werde mich für dieses eine Jahr ja nicht hier im Einwohnermeldeamt abmelden. Reicht es wenn ich dem Studio mein Visum vorlege? oder Flugtickets?
Bitte um Antwort!
Danke!
Letztlich ist es eine Frage der Rechtsdurchsetzung: Ob Sie im Recht sind oder nicht, wird immer im Einzelfall entschieden. Das ist ein Kampf zwischen Ihnen und dem Fitnessstudio.
Das sehe ich genauso. Letztlich wird hier kein Dauerzustand geschaffen, von dem die Rechtsprechung in aller Regel ausgeht. Ist das Studio nicht kulant und bietet lediglich ein Ruhen des Vertrags an, wird man sich das ggf. gefallen lassen müssen. Es gilt grundsätzlich: Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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