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unberechtigte Verwarnung - Rücktritt vom Kauf?

 
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PeterundCo
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Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 17:31    Titel: unberechtigte Verwarnung - Rücktritt vom Kauf? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

A ersteigert bei Internetauktionshaus [Name geändert] etwas, fragt bei dem Verkäufer B nach, ob man noch ein Paar Tage warten könne, da noch Interesse an mehreren Schallplatten bestehe. Der Verkäufer sagt, kein Problem man könne warten so lange A möchte und er solle sich melden, wenn er fertig ist. Nach 10 Tagen erhält A 12 Verwarnungen (12 Auktionen) von Internetauktionshaus [Name geändert] alle von diesem Verkäufer, da das Geld nicht bezahlt sei. Internetauktionshaus [Name geändert] droht sogar A den account zu sperren. Darüber ist A so sauer, dass er den Verkäufer anschreibt, was das solle und er solle das zurücknehmen, da die Zusage da ist (mail als Beweis). Der Verkäufer antwortet lapidar, es habe ihm eben zu lange gedauert und die Verwarnung sei gerechtfertigt. A will nun vom Vertrag zurücktreten, B sagt, da Privatverkäufer ginge das nicht. A hat Einspruch erhoben gegen die Verwarnungen (Riesenaufwand 12 x das gleiche schreiben) wegen so einem ...
Hat A das Recht zurückzutreten vom Kauf wegen dem Verhalten von B?

Peter
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gucky
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Anmeldungsdatum: 05.05.2005
Beiträge: 922
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::
Hat A das Recht zurückzutreten vom Kauf wegen dem Verhalten von B?

Bei einem gewerblichen Verkäufer: Ja (unabhängig vom oben geschilderten Sachverhalt) - im Rahmen des gesetzlich verankerten Widerrufsrechts oder eines anstelle des Widerrufsrechts eventuell eingeräumten Rückgaberechts.

Bei einem privaten Verkäufer: Nein - aber...

Unabhängig vom Status des Verkäufers stellt dies einen eindeutigen Vertragsbruch dar.

Die Zusage des Verkäufers, daß der Käufer so lange warten kann, wie er möchte und dann Bescheid geben soll, ist meines Erachtens eine rechtswirksam vereinbarte Zusatzvereinbarung zum abgeschlossenen Kaufvertrag.

Dies ist natürlich kein Freibrief, das Geld erst nach zig Wochen oder Monaten zu überweisen, aber wenn der Verkäufer nicht mehr warten will, bis der Käufer sich nach Abschluß aller geplanten Ersteigerungen meldet, hätte er zunächst den Käufer diesbezüglich ansprechen müssen. Da er dies nicht getan hat, und hier gegenüber Internetauktionshaus [Name geändert] sogar verleumderische und rufschädigende Äußerungen abgegeben hat, hat der Käufer meines Erachtens sogar einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verkäufer für alle Schäden, die dem Käufer durch die Nichteinhaltung der abgeschlossenen Vereinbarung entstehen.

Desweiteren dürfte Internetauktionshaus [Name geändert] im Normalfall die Verwarnungen relativ schnell löschen, wenn man den mit dem Verkäufer durchgeführten Schriftverkehr nachreicht.
_________________
Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
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PeterundCo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

dankeschön für die Auskunft, also soll der Verkäufer erst mal weiterdrohen.

Die Verwarnungen sind alle gelöscht worden von Internetauktionshaus [Name geändert], dann sind doch keine Schäden entstanden, kann der Verkäufer also nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden, oder doch? Er droht mir nun ständig mit Anzeige und Anwalt, weil ich von dem die Ware nicht mehr will.

Peter
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::
dankeschön für die Auskunft, also soll der Verkäufer erst mal weiterdrohen.


Solange der Käufer nicht wirksam zurückgetreten ist, ist der Vertrag zu erfüllen.
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PeterundCo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

was heißt wirksam zurücktreten? Der Käufer hat dem Verkäufer per eMail geschrieben, dass er von dem Vertrag zurücktrete, weil der Verkäufer seinerseits seine Zusage nicht erfüllt hat und ihm noch Schwierigkeiten gemacht hat. Darauf droht der Verkäufer, dass die Ware abgenommen und bezahlt werden müsse, weil er sonst den Anwalt einschalte und Strafanzeige stellt.

Peter
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::
was heißt wirksam zurücktreten? Der Käufer hat dem Verkäufer per eMail geschrieben, dass er von dem Vertrag zurücktrete, weil der Verkäufer seinerseits seine Zusage nicht erfüllt hat und ihm noch Schwierigkeiten gemacht hat.


1. Ob das ein Rücktrittsgrund ist, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.

2. Kann der Käufer den "Rücktritt" überhaupt beweisen?
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PeterundCo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.04.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

die Frage verstehe ich jetzt nicht. Der Verkäufer hat sich nicht an seine schriftliche Zusage gehalten, dass ich weiter sammeln kann und Internetauktionshaus [Name geändert] hat mich auf Grund dessen mehrfach verwarnt und daher bin ich zurückgetreten.

Peter
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 00:06    Titel: Antworten mit Zitat

PeterundCo hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer hat sich nicht an seine schriftliche Zusage gehalten, dass ich weiter sammeln kann und Internetauktionshaus [Name geändert] hat mich auf Grund dessen mehrfach verwarnt und daher bin ich zurückgetreten.


Dieser Grund müßte eine Stütze im Gesetz haben.
z.B.:
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__323.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__324.html

Sonst ist der Käufer eben nicht zurückgetreten.
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