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Verfasst am: 19.09.04, 16:16 Titel: Arbeitserlaubnis nach Trennung ?
Guten Tag
Ich bin verheiratet seit Sep.2002. Ich möchte mich jetzt scheiden lassen und habe bedenken das ich meine Arbeitserlaubnis und Aufenthalterlaubnis verliere wenn ich mich scheiden lasse. Wir leben seit einem Jahr getrennt uns leben auch in unterschiedlichen Wohnungen. Meine Mann drängt auf eine Scheidung. Können Sie mir Auskunft geben wie ich mich verhalten soll ? Ich komme aus Tschechien und habe derzeit auch ein festes Arbeitsverhätnis.. Danke im voraus..
Verfasst am: 20.09.04, 06:30 Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach Trennung ?
Hallo,
ausländerrechtlich müssen Eheleute zwei Jahre zusammenleben, damit der ausländische Ehepartner eine eigenständige, von der Ehe unabhängige Aufenthaltserlaubnis erhalten kann.
Diese Voraussetzung liegen bei Ihnen nicht vor, wenn Sie schon ein Jahr getrennt leben.
Allerdings steht Ihnen als - neue - EU-Bürgerin eine Aufenthaltserlaubnis-EG zu. Wenn Sie bereits länger als ein Jahr arbeiten sollten, haben Sie außerdem freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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