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Arbeitserlaubnis nach Trennung ?

 
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Paula
Gast





BeitragVerfasst am: 19.09.04, 16:16    Titel: Arbeitserlaubnis nach Trennung ? Antworten mit Zitat

Guten Tag

Ich bin verheiratet seit Sep.2002. Ich möchte mich jetzt scheiden lassen und habe bedenken das ich meine Arbeitserlaubnis und Aufenthalterlaubnis verliere wenn ich mich scheiden lasse. Wir leben seit einem Jahr getrennt uns leben auch in unterschiedlichen Wohnungen. Meine Mann drängt auf eine Scheidung. Können Sie mir Auskunft geben wie ich mich verhalten soll ? Ich komme aus Tschechien und habe derzeit auch ein festes Arbeitsverhätnis.. Danke im voraus..
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 06:30    Titel: Re: Arbeitserlaubnis nach Trennung ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ausländerrechtlich müssen Eheleute zwei Jahre zusammenleben, damit der ausländische Ehepartner eine eigenständige, von der Ehe unabhängige Aufenthaltserlaubnis erhalten kann.

Diese Voraussetzung liegen bei Ihnen nicht vor, wenn Sie schon ein Jahr getrennt leben.

Allerdings steht Ihnen als - neue - EU-Bürgerin eine Aufenthaltserlaubnis-EG zu. Wenn Sie bereits länger als ein Jahr arbeiten sollten, haben Sie außerdem freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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