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Strafanzeige bei Zahlung mit einer nicht gedeckten EC-Karte?
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stefanie1404
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 22:44    Titel: Strafanzeige bei Zahlung mit einer nicht gedeckten EC-Karte? Antworten mit Zitat

Ich habe einen dummen Fehler gemacht:
Und zwar habe ich Mitte des Jahres bei dem Möbelhaus (Wortsperre: Firma) in Hamburg Möbel im Wert von ca. 2000 € gekauft, die ich mit meiner EC-Karte bezahlt habe. Leider hatte mein Konto nicht die erforderliche Deckung (ich hatte mit einer Geldeinzahlung auf mein Konto gerechnet, die aber letztlich doch nicht auf mein Konto eingegangen ist.), die EC-Karte funktionierte aber trotzdem in dem Möbelhaus.

Das Möbelhaus gab die Forderung nach einigen Wochen an ein Inkasso-Unternehmen ab, die nun eine Rate von monatlich 200 € von mir verlangen. Eine Summe, die ich derzeit, da ich arbeitslos bin, nicht aufbringen kann.
Ich schrieb an das Inkasso-unternehmen, dass ich einen Dauerauftrag von 100 € monatlich einrichten werde (und habe auch schon 2 Raten von 100 € überwiesen) und, dass ich im nächsten Jahr, wenn ich wieder Arbeit habe, 200 € monatlich überweisen werde.

Die Inkasso-Firma lehnte mein Angebot von 100 € ab und besteht auf monatlich 200 €, andernfalls würden Sie Strafanzeige gegen mich stellen, da ich, obwohl ich Anfang des Jahres einen EV abgegeben habe, Möbel mit meiner EC-Karte gekauft habe, die nicht gedeckt war. Zugegeben, das war dumm von mir und ich bereue es sehr! Was kann ich denn nun machen? Es darf AUF KEINEN FALL zu einer Strafanzeige kommen, aber 200 € kann ich beim besten Willen nicht bezahlen, dann habe ich fast nichts mehr zum Leben!

Frage: Wie würde ein Richter entscheiden, wenn monatlich eine Zahlung von 100 € eingeht? Kann ich dann trotzdem strafrechtlich belangt werden?
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 24.11.05, 23:12    Titel: Strafanzeige bei Zahlung mit einer nicht gedeckten EC-Karte? Antworten mit Zitat

Hallo

Halten Sie mal Zivil- und Strafrecht auseinander.

Zivilrechtlich kann die Inkassofirma Ihnen zunächst nichts. Sie habe eine EV abgegeben , da können die zunächst mal fordern was Sie wollen.
Will heißen, wenn sich an Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert hat, bleibt das Inkasso auf der Forderung sitzen.
Das heißt für Sie aber nicht das die Sache damit erledigt ist. Die besorgen sich einen Titel, welcher mit weiteren, nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden ist.
Innerhalb der nächsten 30 Jahre können die alle paar Jahre dann einen erneuten Pfändungsversuch starten.

Strafrechtlich kann das Möbelhaus durchaus einen Strafantrag wg. des Verdachts eines Eingehungsbetruges stellen.
Was da dann strafrechtlich auf Sie zukommt weis ich nicht. Wenn da sonst nix ist, läuft das vermutlich auf eine EFS hinaus.

Ich würde Ihnen empfehlen, wenn sie nicht anders können, unabhängig davon was die Inkassofirma schreibt, zumindest die monatliche Zahlung von 100 Euronen aufrecht zu erhalten. Das macht immer einen guten Eindruck aber zumindest reduziert das Ihren Schuldenberg.

Mano
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Schilderung des Falles ist eine Verurteilung wegen Betruges recht wahrscheinlich.
Problem: Die Sache kommt vor ein Amtsgericht. Dort sind 2.000,- € auch im Strafverfahren ein "grosser" Schaden, da sich der Strafrichter ja auch mit so Lappalien wie Zigarettendiebstahl oder Schwarzfahren beschäftigt.. Somit würde ich nicht auf eine Einstellung hoffen.

Die Ratenzahlung zeigt den aktiven Versuch der Schadenswiedergtmachung und stellt einen Strafmlderungsgrund dar.

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Wenn es zu einer Geldstrafe kommt, kann auch diese in monatlichen Raten abgestottert werden. Dazu kommen die Gerichtskosten.
Für Strafverteidiger gibts keine PKH und für Pflichtverteidigung reicht die Straferwartung nicht.

Das Inkassobüro wird bei nicht zeitnaher Zahlung ziemlich sicher die Strafanzeige stellen. Denn nur so kann es sicher sein, dass die Forderung nicht durch eine etwaige Verbaucherinsolvenz verfällt. .

Vielleicht können ja die Familie oder Freunde die fehlenden Beträge vorschiessen.....
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich der Betrugsverdacht erhärtet (wie in diesem Fall mit ungedecktem Konto und zuvor bereits abgegebener EV) wird heutzutage fast immer Strafantrag gestellt.
Alles andere hätte ja auch überhaupt keinen Sinn. Jeder kleine Ladendieb wird - unabhängig vom Wert der Beute - ausnahmslos angezeigt, und der EC-Karten-Betrüger, der einen Schaden von 2.000,- Euro anrichtet, soll ungestraft davonkommen!?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 09:51    Titel: Re: Strafanzeige bei Zahlung mit einer nicht gedeckten EC-Ka Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Zivilrechtlich kann die Inkassofirma Ihnen zunächst nichts. Sie habe eine EV abgegeben , da können die zunächst mal fordern was Sie wollen.
Will heißen, wenn sich an Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert hat, bleibt das Inkasso auf der Forderung sitzen.

Die Inkassofirma kann ihr nichts? Da geht einfach formlos eine Kopie des Strafantrages wegen Betruges zur Info an die Hausbank. Die sofortigen Folgen:
1. SCHUFA-Eintrag Konto-/Kartenmißbrauch
2. Fristlose Kündigung der Geschäftsbeziehung
= kein Konto mehr
= keine Zahlungskarten mehr
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhorn:

kommt seeeeehr selten vor, dass ich mal eine Aussage relativieren muss:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank die genannten Massnahmen automatisch einleitet, wenn ihr ein Inkassobüro (da gibt es solche und solche) eine Kopie einer Strafanzeige zuschickt. Auch wenn in der Anzeige sicherlich einiges "Belastende" drinsteht, so wird man sicher nicht regelmässig auf "Denunziationen" reinfallen und ausserdem ist eine Anzeige noch keine Verurteilung.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Ophelia
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

hjb hat folgendes geschrieben::
nebelhorn:

kommt seeeeehr selten vor, dass ich mal eine Aussage relativieren muss:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bank die genannten Massnahmen automatisch einleitet, wenn ihr ein Inkassobüro (da gibt es solche und solche) eine Kopie einer Strafanzeige zuschickt. Auch wenn in der Anzeige sicherlich einiges "Belastende" drinsteht, so wird man sicher nicht regelmässig auf "Denunziationen" reinfallen und ausserdem ist eine Anzeige noch keine Verurteilung.

Gruss Hans-Jürgen
***


Auch wenn die Inkassounternehmen vielleicht nicht direkt die Kopie der Strafanzeige erhalten, so sind sie doch üer die Schufaeinträge informiert.

Und die lauten nunmal genauso, wie nebelhoernchen gesagt.

Ophelia
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

@Nebelhörnchen
mich nervt das, wenn hier Beiträge nicht richtig gelesen werden um dann aus dieser Erkenntnis falsche Schlüsse zu ziehen
Ich habe geschrieben, das da zivilrechtlich zunächst nichts passieren kann.

Das hat aber mit der strafrechtlichen Relevanz mal nix zu tun.
mano hat folgendes geschrieben::
Strafrechtlich kann das Möbelhaus durchaus einen Strafantrag wg. des Verdachts eines Eingehungsbetruges stellen.
Was da dann strafrechtlich auf Sie zukommt weis ich nicht. Wenn da sonst nix ist, läuft das vermutlich auf eine EFS hinaus
.
Natürlich (kann) das strafrechtliche Folgen.
Das hab ich auch gar nicht bestritten.
Das eine Bank aus der Kopie eines Strafantrages als Konsquenz das Konto kündigt und eine Schufaeintragung veranlasst bezweifle ich stark. Das mag zwar nach einer möglichen Verurteilung so sein. Vor Urteil passiert nämlich nix. Was soll den in der Schufaeintragung stehen?? Strafantrag wurde gestellt ? Ergebnis unbekannt?
Ohne das weiters bekannt ist wird hier auf Teufel komm raus spekuliert. Böse

Mano
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Ophelia
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

An die Schufa angeschlossene Unternehmen erstellen in der Regel auch vor Beauftragung eines Inkassounternehmens Schufaeinträge.

Erst mit Klageabweisung werden diese gelöscht. Egal was für ein Verfahren steht, bis zum Ausgang bleiben sie bestehen.

Kennzeichen hier z.B.: Konto in Abwicklung. Bei Mobilfunkanbietern durchaus bekannt. Auch viele Versandhäuser beteiligen sich daran.

Ophelia
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 25.11.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

@Ophelia

wir fabulieren hier doch nur darüber wass Zivil- und/oder strafrechtlich relevant ist.
Da ist erstens viel Spekulation- zum zweiten geht der Thread hier doch in eine vollkommem andere Fahrtrichtung als vom TE beabsichtigt.

Mano
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Ophelia
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Anmeldungsdatum: 06.11.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 27.11.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, war keine Absicht Winken

Ophelia
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Was soll den in der Schufaeintragung stehen?

Karten- bzw. Kontenmißbrauch!
Der Sachverhalt ist für die Bank schon alleine deshalb klar, weil hier der EC-Karteninhaber offensichtlich eine ungedeckte Verfügung vorgenommen hat, was nach den AGB der Banken für Konten und Zahlungsverkehrskarten üblicherweise nicht erlaubt ist und einen Mißbrauch des Kontos und der ausgehändigten Zahlungsverkehrskarten durch den Kunden darstellt.
Dadurch ist die Bank berechtigt, ausgegebene Karten einzuziehen, Konten zu kündigen und das nicht vertragsgemäße Verhalten des Kunden an die SCHUFA zu melden.
Das alles ist zivilrechtlich und hat mit einer möglichen strafrechtlichen Verurteilung des Bankkunden wegen Betruges nichts zu tun.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

aha ja, und der Eintrag ist dann rasend interessant.

stefanie1404 hat folgendes geschrieben::
obwohl ich Anfang des Jahres einen EV abgegeben habe


Das mit der Bank ist, denke ich, lockere Spekulation. Das hängt aber vermutlich damit zusammen, wie das Konto bisher gelaufen ist.
Die Bank müßte eigentlich von der bereits abgelegten EV wissen.

Angeblich erwartete die TE ja eine größere Summe - wobei ich nicht sicher bin, ob das stimmt.

stefanie1404 hat folgendes geschrieben::
Frage: Wie würde ein Richter entscheiden, wenn monatlich eine Zahlung von 100 € eingeht? Kann ich dann trotzdem strafrechtlich belangt werden?


Das war der Ausgangspost und wo sind wir gelandet? Bei kleinlichen Streitereien über was wäre wenn...

Mano
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
aha ja, und der Eintrag ist dann rasend interessant.

Nee, ist natürlich gar nicht schlimm. Wenn in der SCHUFA steht, EV abgegeben und dann auch noch Kartenmissbrauch/Kontenmissbrauch, dann kann man sich auch gleich erschiessen - das ist ein glatter wirtschaftlicher Selbstmord. Mich betreffend fände ich das jedenfalls dreimal so schlimm wie das Strafverfahren wegen Betruges.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 29.11.05, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

stimmt leider

Mano
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