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Schwarzarbeit - Ja oder nein?

 
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noidic
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 13:56    Titel: Schwarzarbeit - Ja oder nein? Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht, ob das Thema Schwarzarbeit hier her gehört, wenn nicht, bitte verschieben.

Folgende Situation:

Familie S zieht demnächst um, im Zuge dessen muss die bisherige Wohnung renoviert werden.

Familie S hat nun einen guten Bekannten, der Malermeister ist und Familie S gerne helfen würden. Familie S könnte dem Bekannten M natürlich einen offiziellen Auftrag erteilen, das wäre allerdings recht teuer.
M kann die Arbeiten natürlich nicht inoffiziell für Familie S ausführen, da dies ja, soweit ich weiss, Schwarzarbeit wäre, und das möchte niemand von beiden.

Die Frage ist nun, wenn Familie S die Arbeiten hauptsächlich selbst ausführt, M aber mit Rat und Tat zur Seite steht, so daß das Ergebnis als fachmännisch zu werten ist, ist das dann auch Schwarzarbeit? Ich denke nicht, aber bevor Familie S und Maler M da einen Fehler begehen, wollte ich grad nochmal nachfragen...
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die beiden Freunde sind können die sich helfen. Wenn die Unbekannt sind ist aus das dumm rumstehen und Komandos geben Schwarzarbeit - es sei denn es fliest kein Geld. jedoch wird das keiner glauben wenn die beiden sich nicht kennen.

Also Unbekannte arbeiten nur für einander wenn es Geld gibt, das ist Schwarzarbeit

Freunde helfen einander unendgeltlich - dasist keine Schwarzarbeit

Klaus

P.S. Wenn zwei Dumme gegen das Gesetz verstossen kommt es vor das eine sich verplappert - dann bekommen beide eine drauf
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn die beiden Freunde sind können die sich helfen.


Ganz so einfach ist es nicht.

Gefälligkeitsverhältnisse, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (ergo: geringes Entgelt), fallen nicht unter Schwarzarbeit.

Einfach mal in § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gucken, ist da alles gut erklärt und definiert. Winken
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Das sich zwei Fremde kostenlos helfen ist genauso unglaubwürdig wie wenn der Taschendieb erklärt den Geldbeutel gefunden zu haben

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Was aber völlig irrelevant für den hiesigen Fall ist, denn:
noidic hat folgendes geschrieben::
Familie S hat nun einen guten Bekannten, der Malermeister ist und Familie S gerne helfen würden.

Damit Gefälligkeitsverhältnis, also keine Schwarzarbeit...

Beste Grüße

Metzing
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Was aber völlig irrelevant für den hiesigen Fall ist, denn:
noidic hat folgendes geschrieben::
Familie S hat nun einen guten Bekannten, der Malermeister ist und Familie S gerne helfen würden.

Damit Gefälligkeitsverhältnis, also keine Schwarzarbeit...


Naja .... wenn der Zoll die polnische Baubrigade fragt, sind die auch immer alle gute Bekannte des Bauherrn aus dem letzten Urlaub im Land der masurischen Seen.
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Naja .... wenn der Zoll die polnische Baubrigade fragt, sind die auch immer alle gute Bekannte des Bauherrn aus dem letzten Urlaub im Land der masurischen Seen.


Schon, aber da ist´s mit der Glaubwürdigkeit eben auch nicht weit her...
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.04.06, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Naja .... wenn der Zoll die polnische Baubrigade fragt, sind die auch immer alle gute Bekannte des Bauherrn aus dem letzten Urlaub im Land der masurischen Seen.


Und außerdem "Heute erster Tag!" Lachen
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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frantekunter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der gute Bekannte Malermeister ist, warum sollte er nicht helfen?

Wo kein Kläger da kein Richter Oder? ? ? ?

Es steht doch nicht hinter der Tapete geschrieben oder es ist doch nicht seine Firmenadresse in der Farbe eingemischt woraus
zu ersehen ist das er mit gutem Rat oder kleiner Tat geholfen hat.

MfG Frantek
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo kein Kläger da kein Richter Oder? ? ? ?

Geschockt
Ja klar, ne? Und die rund 350 Mrd Euro, die jährlich schwarz erwirtschaftet werden sind ja auch nicht so schlimm.
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stgtklaus
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Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das macht der mal etwas zuviel Krach, der Nachbar ruft die Polizei und kontrollieren.
Dann erklärt der einem Richter das er ein entfernter Verwandter ist der 40-50 Stunden kostenfrei arbeitet.

Klaus

P.S. Mit der Ausrede kommt keiner durch
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frantekunter
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 16.04.06, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Fragensteller hat geschrieben das es ein guter Bekannter ist. Alles andere ist eine Vemutung der Antwortschreiber.
Aus diesem Grund habe ich geschrieben, wo kein Kläger da kein Richter.

Wenn bei jeder Renovierung die Polizei, der Zoll oder das Arbeitsamt auf der Matte stehen würde, würde alles still stehen.

Das es hier nicht um eine von diesen verfolgungswürdigen Schwarzarbeiten geht ist vom Fragensteller beschrieben.

Ich habe letzten auch dem Freund meines Sohnes die Wohnung renoviert, da hat auch keiner auf der Matte gestanden und laut war ich auch nicht,
die Tapeten wurden an die Wand geklebt nicht genagelt.

Auch ich hätte bei einer Kontrolle nur sagen können das es eine Gefälligkeitsarbeit ist. Beweisen??

Wie? ?

Nur bekräftigen durch Aussage der Eltern des Freundes.

Ich glaube bei dieser von noidic gestellten Frage sollte die Kirche im Dorf bleiben, da in der Frage nicht der Tatbestand der Schwarzarbeit vorliegt.

Das ist meine ganz persönliche Meinung.

MfG Frantek
_________________
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Spik3
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 17.04.06, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ausserdem muss doch bewiesen werden das Geld geflossen ist, nicht das man glaubt nur weil die sich nicht kennen, wenn es so wäre als Beispiel jetzt, ist so oder so garantiert Geld geflossen.
Ist natürlich unglaubwürdig, dennoch muss der Geldfluss bewiesen werden.

Ausserdem: Wenn beide Parteien schweigen können die auch nie und nimmer feststellen ob die sich kennen oder sich unbekannt sind und somit können sie auch garnicht rausfinden ob nun tatsächlich schwarz oder nur "aushelfen"
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noidic
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, aus den Antworten entnehme ich, dass Familie S auf der sicheren Seite ist wenn sie handelt wie beschrieben. Vielen Dank für die Antworten
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