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noidic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 555 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 05.04.06, 13:56 Titel: Schwarzarbeit - Ja oder nein? |
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Ich weiss nicht, ob das Thema Schwarzarbeit hier her gehört, wenn nicht, bitte verschieben.
Folgende Situation:
Familie S zieht demnächst um, im Zuge dessen muss die bisherige Wohnung renoviert werden.
Familie S hat nun einen guten Bekannten, der Malermeister ist und Familie S gerne helfen würden. Familie S könnte dem Bekannten M natürlich einen offiziellen Auftrag erteilen, das wäre allerdings recht teuer.
M kann die Arbeiten natürlich nicht inoffiziell für Familie S ausführen, da dies ja, soweit ich weiss, Schwarzarbeit wäre, und das möchte niemand von beiden.
Die Frage ist nun, wenn Familie S die Arbeiten hauptsächlich selbst ausführt, M aber mit Rat und Tat zur Seite steht, so daß das Ergebnis als fachmännisch zu werten ist, ist das dann auch Schwarzarbeit? Ich denke nicht, aber bevor Familie S und Maler M da einen Fehler begehen, wollte ich grad nochmal nachfragen... |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 14.04.06, 17:57 Titel: |
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Wenn die beiden Freunde sind können die sich helfen. Wenn die Unbekannt sind ist aus das dumm rumstehen und Komandos geben Schwarzarbeit - es sei denn es fliest kein Geld. jedoch wird das keiner glauben wenn die beiden sich nicht kennen.
Also Unbekannte arbeiten nur für einander wenn es Geld gibt, das ist Schwarzarbeit
Freunde helfen einander unendgeltlich - dasist keine Schwarzarbeit
Klaus
P.S. Wenn zwei Dumme gegen das Gesetz verstossen kommt es vor das eine sich verplappert - dann bekommen beide eine drauf _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 14.04.06, 18:12 Titel: |
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Zitat: | Wenn die beiden Freunde sind können die sich helfen. |
Ganz so einfach ist es nicht.
Gefälligkeitsverhältnisse, die nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (ergo: geringes Entgelt), fallen nicht unter Schwarzarbeit.
Einfach mal in § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit gucken, ist da alles gut erklärt und definiert.  |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 15.04.06, 08:27 Titel: |
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Das sich zwei Fremde kostenlos helfen ist genauso unglaubwürdig wie wenn der Taschendieb erklärt den Geldbeutel gefunden zu haben
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 15.04.06, 14:09 Titel: |
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Was aber völlig irrelevant für den hiesigen Fall ist, denn:
noidic hat folgendes geschrieben:: | Familie S hat nun einen guten Bekannten, der Malermeister ist und Familie S gerne helfen würden. |
Damit Gefälligkeitsverhältnis, also keine Schwarzarbeit...
Beste Grüße
Metzing |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 15.04.06, 14:35 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Was aber völlig irrelevant für den hiesigen Fall ist, denn:
noidic hat folgendes geschrieben:: | Familie S hat nun einen guten Bekannten, der Malermeister ist und Familie S gerne helfen würden. |
Damit Gefälligkeitsverhältnis, also keine Schwarzarbeit...
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Naja .... wenn der Zoll die polnische Baubrigade fragt, sind die auch immer alle gute Bekannte des Bauherrn aus dem letzten Urlaub im Land der masurischen Seen. |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 15.04.06, 17:14 Titel: |
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Zitat: | Naja .... wenn der Zoll die polnische Baubrigade fragt, sind die auch immer alle gute Bekannte des Bauherrn aus dem letzten Urlaub im Land der masurischen Seen. |
Schon, aber da ist´s mit der Glaubwürdigkeit eben auch nicht weit her... |
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Toph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 2424 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 15.04.06, 17:18 Titel: |
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FM hat folgendes geschrieben:: | Naja .... wenn der Zoll die polnische Baubrigade fragt, sind die auch immer alle gute Bekannte des Bauherrn aus dem letzten Urlaub im Land der masurischen Seen. |
Und außerdem "Heute erster Tag!"  _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05 |
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frantekunter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 625
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Verfasst am: 16.04.06, 11:32 Titel: |
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Wenn der gute Bekannte Malermeister ist, warum sollte er nicht helfen?
Wo kein Kläger da kein Richter Oder? ? ? ?
Es steht doch nicht hinter der Tapete geschrieben oder es ist doch nicht seine Firmenadresse in der Farbe eingemischt woraus
zu ersehen ist das er mit gutem Rat oder kleiner Tat geholfen hat.
MfG Frantek |
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asphaltsurfer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.11.2005 Beiträge: 2023 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 16.04.06, 13:18 Titel: |
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Zitat: | Wo kein Kläger da kein Richter Oder? ? ? ? |
Ja klar, ne? Und die rund 350 Mrd Euro, die jährlich schwarz erwirtschaftet werden sind ja auch nicht so schlimm. |
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stgtklaus Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 29.10.2004 Beiträge: 2745
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Verfasst am: 16.04.06, 15:03 Titel: |
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Das macht der mal etwas zuviel Krach, der Nachbar ruft die Polizei und kontrollieren.
Dann erklärt der einem Richter das er ein entfernter Verwandter ist der 40-50 Stunden kostenfrei arbeitet.
Klaus
P.S. Mit der Ausrede kommt keiner durch _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung. |
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frantekunter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.12.2005 Beiträge: 625
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Verfasst am: 16.04.06, 18:41 Titel: |
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Hallo,
der Fragensteller hat geschrieben das es ein guter Bekannter ist. Alles andere ist eine Vemutung der Antwortschreiber.
Aus diesem Grund habe ich geschrieben, wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn bei jeder Renovierung die Polizei, der Zoll oder das Arbeitsamt auf der Matte stehen würde, würde alles still stehen.
Das es hier nicht um eine von diesen verfolgungswürdigen Schwarzarbeiten geht ist vom Fragensteller beschrieben.
Ich habe letzten auch dem Freund meines Sohnes die Wohnung renoviert, da hat auch keiner auf der Matte gestanden und laut war ich auch nicht,
die Tapeten wurden an die Wand geklebt nicht genagelt.
Auch ich hätte bei einer Kontrolle nur sagen können das es eine Gefälligkeitsarbeit ist. Beweisen??
Wie? ?
Nur bekräftigen durch Aussage der Eltern des Freundes.
Ich glaube bei dieser von noidic gestellten Frage sollte die Kirche im Dorf bleiben, da in der Frage nicht der Tatbestand der Schwarzarbeit vorliegt.
Das ist meine ganz persönliche Meinung.
MfG Frantek _________________ Behandle die Menschen so wie Du behandelt werden möchtest. |
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Spik3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 17.04.06, 01:52 Titel: |
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Ausserdem muss doch bewiesen werden das Geld geflossen ist, nicht das man glaubt nur weil die sich nicht kennen, wenn es so wäre als Beispiel jetzt, ist so oder so garantiert Geld geflossen.
Ist natürlich unglaubwürdig, dennoch muss der Geldfluss bewiesen werden.
Ausserdem: Wenn beide Parteien schweigen können die auch nie und nimmer feststellen ob die sich kennen oder sich unbekannt sind und somit können sie auch garnicht rausfinden ob nun tatsächlich schwarz oder nur "aushelfen" |
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noidic FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 555 Wohnort: Mönchengladbach
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Verfasst am: 18.04.06, 09:55 Titel: |
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Ok, aus den Antworten entnehme ich, dass Familie S auf der sicheren Seite ist wenn sie handelt wie beschrieben. Vielen Dank für die Antworten |
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