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Kreditvergabe von 15000 DM bei 470 DM Eikommen rechtmäßig?

 
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pickert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 11:52    Titel: Kreditvergabe von 15000 DM bei 470 DM Eikommen rechtmäßig? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

hofentlich kan mir jemand in folgendem Fall einen Rat geben.

Nehmen wir mal an im Jahr 1998 hat ein Azubi einen Kredit in Höhe von 15.000DM von einer Sparkasse bekommen. Zur "Sicherheit" sollte der Azubi noch eine Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen. Nach einem Jahr kann A. nicht mehr zu Hause wohnen und muß sich eine eigene Wohnung nehmen. Daraufhin können die Raten nicht mehr bezahlt werden. Es folgt das übliche bis zur Eidesstatlichen Vers..

Jetzt kann ich nicht verstehen wie eine Bank bei solch schlechter Bonität einen Kredit hat vergeben können.

Kann man dagegen rechtlich vorgehen?
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ihnen sollte folgendes klar sein:

Es ist Aufgabe des Kreditnehmers, sich zu überlegen, ob er nun einen Kredit aufnimmt oder nicht.

Wenn eine Bank jemandem 15.000 € in den Rachen wirft, der dieses Geld nicht zurückzahlen kann, so verschenkt die Bank damit lediglich das Geld.

Nebenwirkungen wie eine e.V. oder die Privatinsolvenz hat sich der Betreffende nun einmal selbst zuzuschreiben.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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pickert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 50

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Das muß man demjenigen natürlich ohne jede Frage zuschreiben. Nun ist es in dem Fall so, dass derjenige Zwecks eines Vergleiches Argumente gegen die Bank sucht um den Bertag mit Hilfe eines Dritten abzulösen. Aber natürlich nicht den vollen Betrag sondern nur einen Teil.

Wäre da die freizügige Vergabe des Darlehen nicht eine Grundlage?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

hierzu schreibt der BGH (Aktenzeichen: XI ZR 114/03 vom 23. März 2004)

BGH hat folgendes geschrieben::

Aufgrund der Vertragsfreiheit ist es grundsätzlich jedem Volljährigen unbenommen, in eigener Verantwortung Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell überfordern und von ihm notfalls nur unter dauernder Inanspruchnahme auch des pfändungsfreien Einkommens erbracht werden können (BGHZ 106, 269, 272; 120, 272, 274; 137, 329, 335).


Ich glaube, dass es besser wäre, für den Vergleich andere Argumente zu suchen Winken
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 15:33    Titel: Antworten mit Zitat

wenn er der Sparkasser erzählt, er wohnt noch daheim, braucht kein Kostgeld abgeben und die 470,00 DM sind sein Taschgeld.
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FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 15:35    Titel: Antworten mit Zitat

pickert hat folgendes geschrieben::
Das muß man demjenigen natürlich ohne jede Frage zuschreiben. Nun ist es in dem Fall so, dass derjenige Zwecks eines Vergleiches Argumente gegen die Bank sucht um den Bertag mit Hilfe eines Dritten abzulösen. Aber natürlich nicht den vollen Betrag sondern nur einen Teil.

Wäre da die freizügige Vergabe des Darlehen nicht eine Grundlage?


Kaum. Aber Banken sind normalerweise an Lösungen interessiert, die "verliehendes" Geld von Zahlungsunfähigen urück in die Kassen spült. Verhandlungsbereitschaft seitens der Bank würde ich daher nicht ausschließen, wenn die Vorschläge sachgerecht sind.
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 06.04.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wie content schon geschrieben hat,
wird die bank verhandlungsbereit sein
.es ist immer besser,vor allem wenn man ein schnelles ergebnis haben will erst auf verhandlung zu setzten .ausserdem rate ich dir, das diese verhandlung über einen anwalt laufen sollte.nicht das es schwer ist ,aber es macht einen anderen eindruck wenn ein dritter(hier anwalt mit briefkopf) die verhandlung führt.weil einfach die bank schon den säumigen kunden gefressen hat,und voreingenommen ist. Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich

mach denen offen und ehrlich ein angebot,was etwas über die hälfte des bisherigen sollstandes geht.
sag denen das ihr evtl eine einmalzahlung leisten könnt indem du es dir von verwandtschaft leihen kannst.
stell aber sicher das wenn sie das angebot anehmen den titel löschen werden.

wenn die forderung,auf ein anderes unternehmen abgetreten wurden(inkasso etc...)
kannst du aber auch ein knapperes angebot evtl rausholen,kommt auf dein verhandlungs geschick an.und ob deine EV schon länger als 3 jahre zurückliegt.

gruss mese
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ttom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
das diese verhandlung über einen anwalt laufen sollte.nicht das es schwer ist ,aber es macht einen anderen eindruck wenn ein dritter(hier anwalt mit briefkopf) die verhandlung führt.


Ich stimme dem zu, dass jemand anderes die Verhandlung übernehmen sollte. Gerade dann, wenn der andere in dem Bereich nämlich mehr Erfahrung/ Verhandlungsgeschick hat. Anstatt einen Anwalt würde ich aber die Schuldnerberatung um Unterstützung bitten. Ein Anwalt hat in den meisten Fällen den Beigeschmack, dass es nach Streit riecht. Schuldnerberatung eher überfordert/ Hilfe suchend. Ist aber nur mein persönlicher Eindruck.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Diskussion wird richtig spannend.

ttom hat folgendes geschrieben::
Ich stimme dem zu, dass jemand anderes die Verhandlung übernehmen sollte. Gerade dann, wenn der andere in dem Bereich nämlich mehr Erfahrung/ Verhandlungsgeschick hat.


Der Rat ist sicher gut.

ttom hat folgendes geschrieben::
Anstatt einen Anwalt würde ich aber die Schuldnerberatung um Unterstützung bitten. Ein Anwalt hat in den meisten Fällen den Beigeschmack, dass es nach Streit riecht. Schuldnerberatung eher überfordert/ Hilfe suchend.


Aus meiner Erfahrung nicht unbedingt. Bänker gelten zu Recht als ziemlich zahlenorientiert und emotionslos. Kunden in einer entsprechenden Situation reagieren verständlicherweise eher emotional.

Von daher kann ich aus eigener Erfahrung berichten, dass ich oftmals als Bänker froh war, wenn ein Anwalt des Schuldners in´s Spiel kam. Endlich jemand, mit dem man vernünftige und belastbare Vereinbarungen treffen konnte.

Wohlgemerkt: Das gilt für Vergleichsverhandlungen, wie im. Nicht wenn der Kunde sich mit der Bank wegen irgendwelcher Bankfehler streitet. Das mag der Bänker natürlich nicht.
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.04.06, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

...wobei ich in den Verhandlungen nur auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abstellen würde und mit einem Vergleich den Schuldner entlasten würde. Die Tatsache, dass damals der Kredit gewährt wurde, sollte m.E. nicht das erste Argument sein.

Banken werden oft verpfügelt, dass sie zu restriktiv bei der Kreditvergabe sind. Jetzt waren sie -aus heutiger Sicht- vielleicht etwas leichtsinnig (ohne die Gründe zu kennen, warum der Kredit gemacht wurde. Den Verbrauchern kann man es aber auch nie recht machen Winken

Gruss Hans-Jürgen
***
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

@ pickert

Punkt eins: Darlehensnehmer war wohl zumindest seinerzeit froh
einen solchen Kredit gewährt zu bekommen.
Ihn im Nachhinein mit der Begründung , er hätte eigentlich auf Grund der
niedrigen Einkünfte gar nicht erst gegeben werden dürfen spiegelt m.E.
eine moralisch verwerfliche Denkart wieder, die allerdings zur Zeit zumindest
symptomatisch ist.
Der angenommene Azubi sollte eher versuchen eine Lösung zu finden, die darauf hinausläuft dass der Kredit in irgendeiner Form zurückgeführt wird, sei es durch Tilgungsstreckung, niedrigere Raten , verlängerte Laufzeit etc. .
Übrigens , der Kredit ist ja schon ist ja schon mind.7 Jahre alt , also sollte ja schon ein großer
Teil getilgt sein . Sollte ein Gegenwert ( PKW) dafür angeschafft worden sein , könnte ja
auch der Verkauf zur Reduzierung der Schuld führen.
Das Einschalten eines Anwaltes ist wohl der letzte Weg. Hier schalten die Banken dann
aber auf stur.
Und im Fall des Azubis , halte ich es kaum für möglich , dass er das nötige „Kleingeld“
hat um ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen eine Bank durchzustehen, im vorliegenden
Fall wohl offensichtlich schon gar nicht finanziell.
Der Azubi sollte also noch einmal versuchen eine gütliche Lösung zu finden.
Hier hilft oftmals auch schon „ guten Willen „ zu zeigen , der sollte allerdings auch
ernst und ehrlich gemeint sein.
Und der Azubi sollte auch nicht vergessen , dass er für lange Zeit in den internen
Bankauskünften und Listen als schwarzes Schaf und schlechter Schuldner
gebranntmarkt ist.
@ Banker in dem Forum:
Definitiv ist die Kreditvergabe , die das 32-fache des monatlichen Einkommen
übersteigt , dies auch noch bei einem Auszubildenden , fahrlässig.
Einer gewissen Teilschuld kann sich die Bank nicht entziehen .
Ein guter Anwalt kann hier durchaus etwas erreichen.
Die Bemerkung „ man kann es dem Verbraucher nie Recht machen „ ist
blanker Hohn
Von großzügiger Kreditvergabe war ja wohl nur zu Zeit des boomenden
Neuen Marktes die Rede.
Hier wurde ja schon jedem Spinner der eine Homepage erstellen konnte
Kredit gewährt.
Dafür wurde später umso restriktiver ,ohne zu überlegen , dem Mittelstand, der
mit dieser Blase nichts zu tun hatte der Geldhahn restriktiv zugedreht, im
vermeintlichen Glauben damit die Verluste aus den Jahren 1996 – 2004 auszugleichen.

Gruss

BS
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