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Verfasst am: 09.04.06, 22:43 Titel: Verleitung zum Diebstahl!
Hallo!
Habe gehört, daß bei Autoaufbrüchen die Versicherung nicht bezahlt, wenn Geldbörse, Laptop, Handy, Navigationssystem o.ä. offen und gut sichtbar (z.B. auf dem Beifahrersitz) herumliegen, da dies Verleitung zum Diebstahl sei. Ist da was Wahres dran?
eine teilkaskoversicherung würde evtl. versicherungschutz bieten (für den fahrzeugschaden und entwendete versicherte teile des fahrzeuges).
sachen die im auto liegen sind regelmäßig nicht über eine kaskoversicherung versichert, sondern nur durch bestimmte erweiterungen in einer hausratversicherung (und auch hier sind regelmäßig z.b. elektronische geräte wie laptop, handy, navi...ausgeschlossen). diese könnte evtl. wg. grober fahrlässigkeit die regulierung ablehnen, wenn (wert-)sachen offen im fahrzueg rumliegen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
sachen die im auto liegen sind ... nur durch bestimmte erweiterungen in einer hausratversicherung ...
wenn das auto in einem gebäude (garage/parkhaus/tiefgarage etc.) steht und bei einem aufbruch hausratgegenstände entwendet werden dann besteht dem grund nach erst einmal vschutz über die hausratv. das auto zählt dann als behältnis in einem gebäude. und in der ed-versicherung ist ein begehenstatbestand, wenn eben ein behältnis in einem gebäude aufgebrochen wird.
die frage der groben fahrlässigkeit, wenn laptop, kamera usw. offen rumliegen bleibt natürlich bestehen. _________________ MfG,
Duisburger
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