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Verfasst am: 11.04.06, 11:37 Titel: Hilfe - Schwer in eine Rubrik einzuordnen..
Hallo Forumler,
angenommen dieser Fall:
A hat letztes Jahr die geschiedene Frau B kenne und lieben gelernt. A leitender Angestellter, B arbeitet 10 Nächte pro Monat in der Gastronomie (Nachtclub) Ihrer Mutter. A und B beschlossen gemeinsam in eine Wohnung zu ziehen und stellten einen Haushaltsplan auf der auch das finanzielle Zusammenleben regeln sollte.
A wusste, dass B eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, B’s Einkommen in der Gastronomie wurde Ihr von Ihrer Mutter „schwarz“ ohne Abzüge ausbezahlt (bis zu 3000 Euro in 10 Tagen).
So unterschrieben A und B gemeinsam einen Mietvertrag.
Kurz vor dem Einzug teilte B an A jedoch mit, dass Sie Zweifel an dem Zusammenleben hätte und A solle erstmal alleine in die Wohnung ziehen. B versprach A jedoch während Ihrer Überlegungsphase die hälftige Monatsmiete zu überweisen, dies tat B über ein Konto eines befreundeten Polizisten C einmal.
Im Januar entschied sich B dann doch von Nord- nach Süddeutschland zu ziehen. Für den Umzug und die Wohnungseinrichtung hatte A mehrere tausend Euro Ausgaben. Ebenso für viele persönliche Ausgaben die B für A übernahm. B bezahlte ebenso nichts in die Haushaltskasse ein.
Ende März beschloss B zu C zu ziehen, nahm ihre persönlichen Dinge und wart nicht mehr gesehen.
Wie ist hier die Meinung des Forums:
- Kann A von B weiterhin die hälftige Miete wie mündlich vereinbart einfordern?
- Kann A die direkten Auslagen für B zurückfordern?
- B hat eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, A hat jedoch Kenntnis über Ihre Tätigkeit und das Abrechnungsverfahren. Hilft mir dies A irgendwie?
- Weiterhin hat A Kenntnis über all Ihre Gläubiger. Hilft A dies Irgendwie?
- A hat für mehrere Geldtransfers für A sein Konto zur Verfügung gestellt – A bekam das Geld von B in Bar, hat es eingezahlt und überwiesen. Macht A sich hier Strafbar? Anfangs war A in Unkenntnis der eidesstattlichen Versicherung, später nicht mehr.
- Polizist C stellt ebenfalls sein Konto dafür zur Verfügung und ist über die eidesstattliche Versicherung in Kenntnis. Muss er als Polizist keine Anzeige erstatten?
- Die Gastronomie ist ein Nachtclub – A arbeitet dort als Barchefin – C geht dort frei ein und aus, also dort Getränke und reine Übernachtung frei. Kann aus polizeilicher Sicht solch eine Partnerschaft geduldet werden?
- C deckt B bei A’s mündlichen Bemühungen die direkten Auslagen wieder Erstattet zu bekommen. Sollte in diesem Fall B und C angezeigt werden??
a) zumindest bis Januar
b) ??, eher nö
c) es hilft, wenn er seine Rache an B ausleben möchte, denn möglw. hat B auch schon zur Zeit der Abgabe der eV sich im horizontalen Gewerbe verdient gemacht
d) siehe c)
e) Beihilfe zur Steuerhinterziehung u.a.?
f) nur wenn er dienstlich von einer Straftat erfährt oder ausserdienstlich von Strataten von erheblicher Bedeutung, hier eher -; (siehe aber auch e))
g) nichts strafbares, aber dienstrechtich möglicherweise bedenklich, letztlicher eher -
h) muss A selbst wissen (siehe e))
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