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Leasingvertrag Ende

 
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sspecke
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.04, 19:15    Titel: Leasingvertrag Ende Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe folgende Frage. Zum Ende diesen Monats läuft mein Leasingvertrag aus. Nun habe ich hinten im Kofferraum zwei kleine Beulen, die sicher als Minderwert angerechnet werden, deshalb möchte ich diese noch wegmachen lassen. Nun zeigt der Bordcomputer per Lämpchen an, dass die Bremsbeläge gewechselt werden müssen und die Service Lampe ist auch angegangen. Außerdem fahre ich das Auto im Moment mit Winterreifen, die jedoch mir gehören, die Sommerreifen die ich zur Rückgabe wieder aufziehe, sind nicht mehr so gut, zwei davon müssten erneuert werden.
Wie sieht die Rechtslage bei der Rückgabe aus? Muss ich die Bremsen noch machen lassen und müssen die Reifen noch erneuert werden oder gehört dies nach 36 Monaten zum normalen Verschleiß?
Würde mich freuen eine Antwort zu erhalten

Gruß SSpecke
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu den einzelnen Mängeln, die Du beschrieben hast:

1. Das mit den Beulen im Kofferraum ist klar. Die müßen beseitigt werden, da sie nicht zur vertragsgemäßen Nutzung zählen.

2. Bremsbeläge. Ob das Lämpchen leuchtet oder nicht, ist erstmal nicht so entscheidend. Manchmal leuchtet es schon sehr früh auf. Entscheidend ist die tatsächliche Stärke der Bremsbeläge. Ist sie im Normbereich, muß kein Ersatz geleistet werden. Ist sie jedoch schon so gering, daß die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist, müßen sie ersetzt werden.

3. Genauso verhält es sich mit der Serviceanzeige. Entscheidend sind die Angaben im Serviceheft (wann sind Inspektionen fällig) und der tatsächliche KM-Stand. Beispiel: Ist laut Serviceheft eine Inspektion bei 75.000 Km fällig und du liegst aber noch darunter z.b. bei 73.000 KM mußt Du keine Inspektion machen, zu der Du auch nicht verpflichtet bist. Erst wenn die Termine erreicht bzw. überschritten sind, sind die Inspektionen durchzuführen.

4. Die Winterreifen gehören Dir, ok. Also mußt Du bei Abgabe die Sommerreifen wieder aufziehen. Auch hier ist die Profiltiefe entscheidend, die lt. STVO noch zulässig ist. Ist sie tief genug, kein Ersatz. Ist das Profil aber schon zu wenig, mußt Du Ersatz leisten.

Die Bremsbeläge und Sommerreifen fallen zwar unter den Begriff "Verschleiß", der mit Zahlung der Leasingrate abgegolten ist, jedoch ist der Leasingnehmer verpflichtet, daß Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und entsprechend wieder abzugeben. Darauf wird sich die LG wohl berufen.

Gruß
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Zeropage
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 3
Wohnort: bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hätte auch mal eine Frage zum Thema Leasing und häng mich hier an...

06/05 läuft mein Leasing aus. Da ich zur Zeit Existenzgründer bin folgende Fragen:

1. Wie kann ich mein KFZ weiterfinanzieren? Lohnabrechnungen bzw. ein geregeltes Gehalt ist ja faktisch nicht vorhanden. Was setzen Leasingbanken für Mindesteinkommen an (brutto/netto)?

2. Wie kann ich mein KFZ übernehmen und selbst weiterverkaufen, um den Mehrpreis selbst einzunehmen. Der zu finanzierende Restwert ist rd. 20.000 Euro, der Händler-VK liegt bei 25-27.000 Euro. Diese Differenz würde ich gerne selber kassieren anstatt dem Händler zu überlassen. Geben Banken Kurzzeitkredite in dieser Höhe? Interessenten wären schon vorhanden.

3. Ansonsten bitte noch generelle Tipps zur Leasingrückgabe bzw. Fahrzeugweiterfinanzierung, danke!

Grüße
J.Wenz
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zeropage hat folgendes geschrieben::

1. Wie kann ich mein KFZ weiterfinanzieren? Lohnabrechnungen bzw. ein geregeltes Gehalt ist ja faktisch nicht vorhanden. Was setzen Leasingbanken für Mindesteinkommen an (brutto/netto)?

2. Wie kann ich mein KFZ übernehmen und selbst weiterverkaufen, um den Mehrpreis selbst einzunehmen. Der zu finanzierende Restwert ist rd. 20.000 Euro, der Händler-VK liegt bei 25-27.000 Euro. Diese Differenz würde ich gerne selber kassieren anstatt dem Händler zu überlassen. Geben Banken Kurzzeitkredite in dieser Höhe? Interessenten wären schon vorhanden.

3. Ansonsten bitte noch generelle Tipps zur Leasingrückgabe bzw. Fahrzeugweiterfinanzierung, danke!


zu 1.) Du kannst den LV bei der bisherigen LG verlängern. Es wird eine neue Laufzeit mit einem neuen Restwert vereinbart. Entsprechend ergibt sich dann eine neue Leasingrate, die im Normalfall aber niedriger ist als vorher. Die Bonitätsprüfung ist nicht so streng wie am Anfang bei Vertragsabschluß.Es wird meistens nur geschaut, ob der Vertrag bisher störungsfrei lief. Eine komplett neue Prüfung in dem Sinne findest meistens nicht statt. Einfach mal ein Verlängerungsangebot einholen. Die LG haben meistens ein Interesse eher zu verlängern, als gleich zu verkaufen, weil sie dann noch weiter dran verdienen.

zu 2. ) Der Gedanke ist zwar schön, aber meistens nicht umzusetzen. Der Restwert von 20.000 ist nur eine kalkulatorische Größe, aber er ist kein Kaufpreis !!! Ganz wichtig, daß vergessen viele LN bzw. wissen es nicht.

Kaufpreis ist im Regelfall der Marktwert. Hier also ca. 25.000 €. ABER:
In den meisten Verträgen ist eine Mehrerlösbeteiligung vereinbart. Der LN wird meistens mit 75 % am Mehrerlös beteiligt. In Deinem Fall sähe es wie folgt aus:

Restwert: 20.000
Marktwert: 25.000
Mehrerlös somit: 5.000
Davon "verbleiben" für Dich 75 % , d.h. 3.750,00. Der Rest von 1.250 steht der LG zu.
Als Kaufpreis müßtest Du also 20.000 + 1.250 = 21250 an die LG bezahlen.

ABER auch hier wieder:

Der LN hat grundsätzlich nur die Pflicht zum Kauf, nicht aber das Recht. Wenn die LG will, kann sie das Auto auch an einen Dritten für 25.000 verkaufen. Der Mehrerlös von ca. 3.750 müßte Dir aber ausgezahlt werden.

Die 75 % sind eine gängige Größe. Manchmal sind es auch 90 %.

Genaues steht in den AGB´s unter "Mehrerlösbeteiligung"

zu. 3.) Fahrzeugrückgabe: Das Fahrzeug muß in einem entsprechenden Zustand sein. D.h. Beschädigungen, die nicht vertragsgemäß sind, müßen vom LN ersetzt werden. Hier fängt meistens der Streit an, was noch vertragsgemäß ist.

Weiterfinanzierung: Wie schon unter 1. Der Restwertvertrag um x Monate verlängern. Ein Wechsel zu einer anderen LG lohnt meistens nicht. Wird auch von vielen LG nicht übernommen.
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 3
Wohnort: bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für diese ausführlichen Informationen.

Das Forum ist ja echt spitze! Lese schon einige Monate hier mit...
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte schön.

Und noch was zum Schmunzeln:

"Wozu heiraten , Leasing ist doch so einfach"

Lachen
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Beiträge: 3
Wohnort: bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 26.01.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht daß es zu sehr OT wird, aber: "Auto gekauft, Frau geleast." Lachen

Danke schön nochmal und bis bald.
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