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Nachhilfe vs. Putzfrau

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 17:38    Titel: Nachhilfe vs. Putzfrau Antworten mit Zitat

Person A hat ihr Studium abgeschlossen und möchte nun Nachhilfeunterricht geben. Muss A sich einen Gewerbeschein holen, kann A einen gewissen Betrag "einfach so" dazuverdienen (wie es Putzfrauen auch in der Regel tun) oder was muss A tun, um auf diese Weise etwas zu verdienen??
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Familienmensch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pandor,

kein Mensch darf "einfach so" etwas dazuverdienen. Um Nachhilfe erteilen zu können, würde ich empfehlen, ein Kleimgewerbe anzumelden.

Hierfür braucht nur eine Gewinn und Verlustberechnung für das Jahr erstellt zu werden. Man braucht keine MWST abführen und darf dann natürlich in den Rechnungen auch keine ausweisen.

Fahrzeiten die nötig sind, werden in einem Fahrtenbuch festgehalten.

Gruß

Familienmensch
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hast Du mehr Infos zur Anmeldung eines solchen Gewerbes? Wie kann man sich nennen, wenn man diese Arbeiten als Kleinunternehmer ausführt??
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Unterricht ist freiberuflich, kein Gewerbe.
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Familienmensch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 08.04.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pandor,

es ist durchaus möglich, das hier auch eine Existenzgründung als Freiberufler in Frage kommt. Hier hat man generell die Vorteile, wie sie ein Kleingewerbetreibender auch hat. Also ohne doppelte Buchführung. Man kann sich den Steuerberater sparen.

Was für Sie am ehesten in Frage kommt, würde hier im Forum zu weit gehen. Rufen Sie einfach mal beim Finanzamt an und erzählen denen was Sie machen möchten. Nach einigen Rückfragen werden die Ihnen die richtige Empfehlung geben.

Falls Sie als Freiberufler tätig werden können, brauchen Sie keine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Dann genügt eine Mitteilung an das für Sie zuständige Finanzamt. Ich stelle Ihnen hier noch einmal einen Link ein, der für Sie interessant sein dürfte.

http://www.nebenjob.de/startup/existenz_94_inhalt.html

Gruß

Familienmensch
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