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Verleitung zum Diebstahl!

 
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young miss
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 375

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 22:43    Titel: Verleitung zum Diebstahl! Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe gehört, daß bei Autoaufbrüchen die Versicherung nicht bezahlt, wenn Geldbörse, Laptop, Handy, Navigationssystem o.ä. offen und gut sichtbar (z.B. auf dem Beifahrersitz) herumliegen, da dies Verleitung zum Diebstahl sei. Ist da was Wahres dran?

Gruß, young miss
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.04.06, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber die Begründung lautet vermutlich eher "grobe Fahrlässigkeit".
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

eine teilkaskoversicherung würde evtl. versicherungschutz bieten (für den fahrzeugschaden und entwendete versicherte teile des fahrzeuges).

sachen die im auto liegen sind regelmäßig nicht über eine kaskoversicherung versichert, sondern nur durch bestimmte erweiterungen in einer hausratversicherung (und auch hier sind regelmäßig z.b. elektronische geräte wie laptop, handy, navi...ausgeschlossen). diese könnte evtl. wg. grober fahrlässigkeit die regulierung ablehnen, wenn (wert-)sachen offen im fahrzueg rumliegen.
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 10.04.06, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
sachen die im auto liegen sind ... nur durch bestimmte erweiterungen in einer hausratversicherung ...


wenn das auto in einem gebäude (garage/parkhaus/tiefgarage etc.) steht und bei einem aufbruch hausratgegenstände entwendet werden dann besteht dem grund nach erst einmal vschutz über die hausratv. das auto zählt dann als behältnis in einem gebäude. und in der ed-versicherung ist ein begehenstatbestand, wenn eben ein behältnis in einem gebäude aufgebrochen wird.
die frage der groben fahrlässigkeit, wenn laptop, kamera usw. offen rumliegen bleibt natürlich bestehen.
_________________
MfG,
Duisburger

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